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   KG, 26.11.2021 - 13 UF 120/19   

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https://dejure.org/2021,67794
KG, 26.11.2021 - 13 UF 120/19 (https://dejure.org/2021,67794)
KG, Entscheidung vom 26.11.2021 - 13 UF 120/19 (https://dejure.org/2021,67794)
KG, Entscheidung vom 26. November 2021 - 13 UF 120/19 (https://dejure.org/2021,67794)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 12.07.2017 - XII ZB 350/16

    Umgang des Kindes mit Großeltern: Kindeswohldienlichkeit bei Ablehnung des

    Auszug aus KG, 26.11.2021 - 13 UF 120/19
    Ist zu befürchten, dass andere Personen diesen Erziehungsvorrang missachten, lässt dies ein Umgangsrecht nicht kindeswohldienlich erscheinen (BGH Beschluss vom 12. Juli 2017 - XII ZB 350/16 - juris, Rn. 27; OLG Saarbrücken Beschluss vom 21. April 2017 - 6 UF 20/17 - juris Rn. 12 jeweils zu § 1685 BGB).

    Der Umgang mit anderen Personen (als den Eltern) mit dem Kind dient regelmäßig nicht seinem Wohl, wenn die - einen solchen Umgang ablehnenden - Eltern und die umgangssuchenden Personen so zerstritten sind, dass das Kind bei einem Umgang in einen Loyalitätskonflikt geriete (BGH Beschluss vom 12. Juli 2017 - XII ZB 350/16 - juris, Rn. 27; OLG Saarbrücken Beschluss vom 21. April 2017 - 6 UF 20/17 - juris Rn. 12 jeweils zu § 1685).

  • BGH, 16.06.2021 - XII ZB 58/20

    Umgangsrecht des leiblichen Vaters nach Adoption des Kindes

    Auszug aus KG, 26.11.2021 - 13 UF 120/19
    Mit Beschluss vom 16. Juni 2021 - XII ZB 58/20 - hat der Bundesgerichtshof auf die Rechtsbeschwerde des Antragstellers den Senatsbeschluss vom 16. Juni 2021 aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Kammergericht zurückverwiesen.

    Umgekehrt scheitert ein Umgangsrecht aber auch nicht schon daran, dass die rechtlichen Eltern den Umgang ablehnen (BGH Beschluss vom 16. Juni 2021 - XII ZB 58/20, juris Rn. 44 m.w.N.).

  • OLG Saarbrücken, 21.04.2017 - 6 UF 20/17

    Kindschaftssache: Kindeswohldienlichkeit eines Umgangsausschlusses für

    Auszug aus KG, 26.11.2021 - 13 UF 120/19
    Ist zu befürchten, dass andere Personen diesen Erziehungsvorrang missachten, lässt dies ein Umgangsrecht nicht kindeswohldienlich erscheinen (BGH Beschluss vom 12. Juli 2017 - XII ZB 350/16 - juris, Rn. 27; OLG Saarbrücken Beschluss vom 21. April 2017 - 6 UF 20/17 - juris Rn. 12 jeweils zu § 1685 BGB).

    Der Umgang mit anderen Personen (als den Eltern) mit dem Kind dient regelmäßig nicht seinem Wohl, wenn die - einen solchen Umgang ablehnenden - Eltern und die umgangssuchenden Personen so zerstritten sind, dass das Kind bei einem Umgang in einen Loyalitätskonflikt geriete (BGH Beschluss vom 12. Juli 2017 - XII ZB 350/16 - juris, Rn. 27; OLG Saarbrücken Beschluss vom 21. April 2017 - 6 UF 20/17 - juris Rn. 12 jeweils zu § 1685).

  • OLG Bremen, 10.10.2014 - 5 UF 89/14

    Voraussetzungen für die Einräumung eines Umgangsrechts des leiblichen, nicht

    Auszug aus KG, 26.11.2021 - 13 UF 120/19
    Im Ergebnis müssen die von dem Umgang mit dem biologischen Vater zu erwartenden Vorteile für das Kind die zu erwartenden Nachteile eindeutig überwiegen (vgl. OLG Frankfurt a.a.O. Rn. 13; OLG Bremen, Beschl. v. 10. Januar 2014 - 5 UF 89/14, juris Rn. 22).
  • BGH, 28.01.2015 - XII ZR 201/13

    Anspruch des Kindes auf Auskunft über Identität des anonymen Samenspenders

    Auszug aus KG, 26.11.2021 - 13 UF 120/19
    (1) Für Umgangskontakte zwischen dem Antragsteller und X. spricht zwar der vom Antragsteller, der Verfahrensbeiständin und dem Jugendamt angeführte Gesichtspunkt, dass diese es X. ermöglichen würden, eine Beziehung zu einer außerhalb seiner sozialen und rechtlichen Familie stehenden Person zu entwickeln und ihm dadurch zu Klarheit über seine Familienverhältnisse und zu wichtigen Anknüpfungspunkten für das Verständnis und die Entfaltung der eigenen Individualität im Rahmen seiner Identitätsfindung zu verhelfen (vgl. BGH, Urteil vom 28.1.2015 - XII ZR 201/13, juris Rn. 41).
  • BGH, 05.10.2016 - XII ZB 280/15

    Erste Entscheidung des BGH zum Umgangsrecht des biologischen Vaters nach der

    Auszug aus KG, 26.11.2021 - 13 UF 120/19
    Auch die Vermutungsregel des § 1626 Abs. 3 BGB, wonach zum Wohl des Kindes in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen gehört, gilt nicht, weil diese Vermutung nur den rechtlichen Vater betrifft (BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2016 - XII ZB 280/15 -, juris Rn. 35; OLG Frankfurt a.a.O. Rn. 12).
  • BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 3326/14

    Verfassungsbeschwerde gegen befristeten Umgangsausschluss und Fehlen eines

    Auszug aus KG, 26.11.2021 - 13 UF 120/19
    Im Übrigen wäre die Nichtberücksichtigung eines beeinflussten Kindeswillens nur dann gerechtfertigt, wenn die manipulierten Äußerungen des Kindes den wirklichen Bindungsverhältnissen nicht entsprächen (z.B. BVerfG, Beschl. vom 14. April 2021 - 1 BvR 1839/20 -, juris Rn. 37; Beschl. vom 17. September 2016 - 1 BvR 1547/16 -, juris Rn. 20; Beschl. vom 25. April 2015 - 1 BvR 3326/14 -, juris Rn. 17; BVerfG, Beschl. v. 2. April 2001 - 1 BvR 212/98, juris Rn. 4).
  • BVerfG, 17.09.2016 - 1 BvR 1547/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Abänderung eines unbefristeten

    Auszug aus KG, 26.11.2021 - 13 UF 120/19
    Im Übrigen wäre die Nichtberücksichtigung eines beeinflussten Kindeswillens nur dann gerechtfertigt, wenn die manipulierten Äußerungen des Kindes den wirklichen Bindungsverhältnissen nicht entsprächen (z.B. BVerfG, Beschl. vom 14. April 2021 - 1 BvR 1839/20 -, juris Rn. 37; Beschl. vom 17. September 2016 - 1 BvR 1547/16 -, juris Rn. 20; Beschl. vom 25. April 2015 - 1 BvR 3326/14 -, juris Rn. 17; BVerfG, Beschl. v. 2. April 2001 - 1 BvR 212/98, juris Rn. 4).
  • BVerfG, 14.04.2021 - 1 BvR 1839/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Sorgerechtsentscheidung unter Abweichung

    Auszug aus KG, 26.11.2021 - 13 UF 120/19
    Im Übrigen wäre die Nichtberücksichtigung eines beeinflussten Kindeswillens nur dann gerechtfertigt, wenn die manipulierten Äußerungen des Kindes den wirklichen Bindungsverhältnissen nicht entsprächen (z.B. BVerfG, Beschl. vom 14. April 2021 - 1 BvR 1839/20 -, juris Rn. 37; Beschl. vom 17. September 2016 - 1 BvR 1547/16 -, juris Rn. 20; Beschl. vom 25. April 2015 - 1 BvR 3326/14 -, juris Rn. 17; BVerfG, Beschl. v. 2. April 2001 - 1 BvR 212/98, juris Rn. 4).
  • BVerfG, 02.04.2001 - 1 BvR 212/98

    Unbeachtlichkeit des Kindeswillens für gerichtliche Umgangsregelung im Falle der

    Auszug aus KG, 26.11.2021 - 13 UF 120/19
    Im Übrigen wäre die Nichtberücksichtigung eines beeinflussten Kindeswillens nur dann gerechtfertigt, wenn die manipulierten Äußerungen des Kindes den wirklichen Bindungsverhältnissen nicht entsprächen (z.B. BVerfG, Beschl. vom 14. April 2021 - 1 BvR 1839/20 -, juris Rn. 37; Beschl. vom 17. September 2016 - 1 BvR 1547/16 -, juris Rn. 20; Beschl. vom 25. April 2015 - 1 BvR 3326/14 -, juris Rn. 17; BVerfG, Beschl. v. 2. April 2001 - 1 BvR 212/98, juris Rn. 4).
  • OLG Frankfurt, 29.08.2018 - 4 UF 52/18

    Umgangsverfahren: Keine eidesstattliche Versicherung des biologischen Vaters bei

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