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KG, 27.03.2017 - 3 Ws (B) 581/16 - 122 Ss 158/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 41 Abs 1 Anl 2 Nr 49 Zeichen 274 StVO, § 49 Abs 1 Nr 4 StVO, § 261 StPO, § 267 Abs 1 StPO
Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Sicherheitsabschlag für eine Geschwindigkeitsmessung bei Überschreitung der in der Bauartzulassung festgelegten Höchstlänge des Verbindungskabels zwischen Messgerät und Bedieneinheit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Beweiswürdigung bei Feststellung einer Geschwindigkeitsüberschreitung mittels eines durch die PTB zugelassenen Messgeräts mit lediglich geringfügig längerem Verbindungskabel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Beweiswürdigung bei Feststellung einer Geschwindigkeitsüberschreitung mittels eines durch die PTB zugelassenen Messgeräts mit lediglich geringfügig längerem Verbindungskabel
- rechtsportal.de
Anforderungen an die Beweiswürdigung bei Feststellung einer Geschwindigkeitsüberschreitung mittels eines durch die PTB zugelassenen Messgeräts mit lediglich geringfügig längerem Verbindungskabel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 19.07.2016 - 300 OWi 1125/15
- KG, 27.03.2017 - 3 Ws (B) 581/16 - 122 Ss 158/16
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 16.01.2019 - 3 Ws (B) 312/18
Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die …
Die Gründe eines Urteils oder eines Beschlusses in Bußgeldsachen unterliegen hierbei zwar keinen hohen Anforderungen (vgl. BGHSt 39, 291; Senat, Beschluss vom 27. März 2017 - 3 Ws (B) 581/16 - BeckRS 2017, 119427; OLG Brandenburg, Beschluss vom 18. Februar 2008 - 1 Ss (OWi) 266 B/07 - BeckRS 2008, 4865; BayObLG NZV 2003, 247; OLG Rostock DAR 2001, 421), so dass es teilweise für ausreichend erachtet wird, den Begründungsaufwand auf das rechtsstaatlich unverzichtbare Maß zu beschränken (vgl. Cierniak NZV 1998, 293). - KG, 08.09.2022 - 3 Ws (B) 209/22
Sachlich-rechtliche Überprüfung von Beschlüssen nach § 72 Abs. 1 Satz 1 OWiG
Zwar sind an die Gründe eines Urteils oder eines Beschlusses in Bußgeldsachen keinen hohen Anforderungen zu stellen (vgl. BGHSt 39, 291;… Senat a.a.O. und Beschluss vom 27. März 2017 - 3 Ws (B) 581/16 -, juris).