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   KG, 29.06.1994 - 4 VAs 10/94   

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KG, 29.06.1994 - 4 VAs 10/94 (https://dejure.org/1994,3026)
KG, Entscheidung vom 29.06.1994 - 4 VAs 10/94 (https://dejure.org/1994,3026)
KG, Entscheidung vom 29. Juni 1994 - 4 VAs 10/94 (https://dejure.org/1994,3026)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.02.1972 - 5 AR (VS) 1/72

    Richterliche Nachprüfbarkeit eines Bescheides des Generalbundesanwalts

    Auszug aus KG, 29.06.1994 - 4 VAs 10/94
    Zwar prüft das im Verfahren nach den §§ 23 ff EGGVG angerufene Gericht den Sachverhalt auch in tatsächlicher Hinsicht (vgl. BGHSt 24, 290; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 41. Aufl., Rdn. 1 zu § 28 EGGVG ), wobei ihm, namentlich in Vollzugssachen, die Art und Weise der Beweiserhebung freisteht (vgl. KG NJW 1968, 608; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO).
  • OLG Frankfurt, 05.07.1993 - 3 Ws 242/93

    Lebenslange Freiheitsstrafe; Gewährung von Ausgang; Mißbrauchsgefahr;

    Auszug aus KG, 29.06.1994 - 4 VAs 10/94
    Daß die Antragstellerin zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, steht dieser Einschätzung nicht entgegen (vgl. OLG Frankfurt StV 1993, 599 ); aus den bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschriften zum Strafvollzugsgesetz ergibt sich nichts Gegenteiliges; auch die für den Strafvollzug im Land Berlin geltenden Ausführungsvorschriften zu § 10 StVollzG stehen einer Übernahme der Antragstellerin in den offenen Vollzug nicht von vornherein entgegen (vgl. AV Ziff. 3 Abs. 2 zu § 10 StVollzG ).
  • OLG Hamm, 14.10.1993 - 1 Vollz (Ws) 179/93

    Verlegung eines Strafgefangenen in ein anderen Bundesland; Zustimmungserklärung;

    Auszug aus KG, 29.06.1994 - 4 VAs 10/94
    Das Kammergericht hat bereits mehrfach entschieden, daß dieser Rechtsbehelf gegeben ist, wenn ein Strafgefangener die Verlegung in ein anderes Bundesland erstrebt und gegen die Verweigerung der für eine solche Verlegung erforderlichen Zustimmung der obersten Aufsichtsbehörde über die Vollzugsanstalten des zur Aufnahme bestimmten Landes vorgehen will, weil die Verweigerung dieser Zustimmung keine Maßnahme im Vollzug der Strafe, sondern ein Justizverwaltungsakt anderer Art auf dem Gebiet der Strafrechtspflege ist (vgl. Beschlüsse vom 16. Februar 1981 - 2 VAs 41/80 -, vom 7. Februar 1983 - 2 VAs 1/83 - und vom 15. Juli 1986 - 5 Ws 209/86 Vollz - siehe auch: OLG Zweibrückern OLGSt StVollzG § 8 Nr. 2; OLG Hamm NStZ 1994, 256); an dieser Rechtsprechung hält der Senat fest.
  • OLG Karlsruhe, 21.12.1982 - 4 VAs 140/82

    Zurückstellungsgesuch; Therapiebereitschaft; Therapiefähigkeit; Abhängigkeit;

    Auszug aus KG, 29.06.1994 - 4 VAs 10/94
    Eine Verpflichtung des Gerichts, die Sache "spruchreif" zu machen, besteht jedoch nur in Fällen gesetzesgebundener Akte (vgl. KK-Kissel, StPO 3. Aufl., Rdn. 19 und 20 zu § 28 EGGVG ); bei Ermessensentscheidungen läßt sich die Spruchreife grundsätzlich nicht herbeiführen (vgl. Kissel aaO, Rdn. 21; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO, Rdn. 7; im Ergebnis übereinstimmend: OLG Karlsruhe JR 1983, 386 f), da dies im Regelfall darauf hinausliefe, daß das Gericht in unzulässiger Weise sein Ermessen an die Stelle desjenigen der Verwaltungsbehörde setzen würde (vgl. KG GA 1973, 180).
  • LG Aachen, 15.10.1992 - 63 Vollz 385/92
    Auszug aus KG, 29.06.1994 - 4 VAs 10/94
    Zu folgen ist ihm zwar darin, daß der Spielraum, den die die Verlegung in eine sozialtherapeutische Anstalt regelnde Bestimmung des § 9 StVollzG für die Ermessensausübung vorsieht, noch eingehalten ist, wenn die Eignung für die Verlegung in eine sozialtherapeutische Anstalt unter Berücksichtigung des Vollzugskonzepts der in Betracht kommenden Anstalt beurteilt wird (vgl. LG Aachen, NStZ 1993, 149 ; Callies/Müller-Dietz aaO, Rdn. 4 und 6 zu § 9); diese Auffassung entspricht - sofern sie die Zulässigkeit von Ausnahmen anerkennt - auch der Rechtsprechung des Kammergerichts (vgl. NStZ 1984, 239 ), an der der Senat festhält.
  • OLG Hamm, 06.05.2008 - 1 VAs 26/08

    Verlegung; Strafvollzug; anderes Bundesland; Ermessensentscheidung

    Verweigert aber die zuständige oberste Aufsichtsbehörde über die Vollzugsanstalten eines Bundeslandes die von einem anderen Bundesland beantragte Aufnahme eines Strafgefangenen, so ist dann dem betroffenen Gefangenen der Rechtsweg nach § 23 ff. EGGVG eröffnet (vgl. Senatsbeschluss vom 30. August 2001 - 1 VAs 40/01 und Beschluss vom 11. Februar 2003 - 1 VAs 94/02; KG ZfStrVO 1995, S. 112).
  • OLG Nürnberg, 23.09.2010 - 1 Ws 451/10

    Strafvollzug in Bayern: Privilegierung von Gewalt- und Sexualstraftätern bei der

    Zudem sei die Rechtsbeschwerde auch zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung in Bezug auf Entscheidungen des Oberlandesgerichts Schleswig (StV 2006, 147), des Kammergerichts (ZfStrVo 1995, 112) und des Bundesverfassungsgerichts geboten.

    Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers ist es grundsätzlich nicht ermessensfehlerhaft, bei der Verlegungsentscheidung auf den Zuschnitt der vorhandenen Behandlungskonzepte abzustellen (KG ZfStrVo 1995, 112 (113); NStZ 1984, 239) und eine Ablehnung auch darauf zu stützen, dass alle Plätze belegt sind (Senatsbeschl. v. 20.7.2010, 1 Ws 357/10, unter II.2.c.; ÓLG Celle, bei Franke , NStZ 1981, 212 (213); Rotthaus/Egg , in: Schwind/Böhm/Jehle, StVollzG 5. Aufl. § 9 Rn. 14, jew. m. w. N.; vgl. auch OLG Hamm NStE Nr. 1 zu § 129 StVollzG).

  • OLG Hamm, 13.05.2004 - 1 VAs 11/04

    Verlegung; Strafgefangener; anderes Bundesland; Einigung; Gründe, familiäre

    Verweigert aber die zuständige oberste Aufsichtsbehörde für die Vollzugsanstalten eines Bundeslandes die von einem anderen Bundesland beantragte bzw. befürwortete Aufnahme eines Strafgefangenen, so ist dann dem betroffenen Gefangenen gegen die ablehnende Entschließung der Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG eröffnet (vgl. KG, ZfStrVo 1995, 112; OLG Rostock, Beschluss vom 4. Dezember 2003 - VAs 6/03 - OLG Stuttgart, NStZ 1997, 103; st. Rspr. des Senats, vgl. Senatsbeschluss vom 30. August 2001 - 1 VAs 40/2001, veröffentlicht in NStZ 2002, 53 = ZfStrVo 2002, 315; Senatsbeschlüsse vom 11. Februar 2003 - 1 VAs 94/02 - sowie vom 22. Dezember 2003 - 1 VAs 50/03 -).

    Der Gefangene hat demnach keinen Rechtsanspruch auf Verlegung, wohl aber einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung (vgl. KG ZfStrVo 1995, 112; Senat, Beschluss vom 30. August 2001, in NStZ 2002, 53).

  • OLG Koblenz, 06.03.2018 - 2 Ws 3/18

    Strafvollzug: Rechtbehelf gegen die Ablehnung einer länderübergreifenden

    In der Senatsrechtsprechung ebenfalls geklärt ist, dass der Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG dem Strafgefangenen oder Untergebrachten offen steht, wenn die zuständige oberste Aufsichtsbehörde über die Vollzugsanstalten eines Bundeslandes die von einem anderen Bundesland beantragte Aufnahme eines Strafgefangenen verweigert (Senat, 2 VAs 16/15 v. 14.12.2015, juris Rn. 5; 2 VAs 21/14 v. 29.01.2015; 2 VAs 14/04 v. 12.07.2004; so auch KG ZfStrVo 1995, 112; NStZ 2007, 124; OLG Stuttgart NStZ 1997, 103; OLG Rostock StraFo 2000, 33; OLG Hamm ZfStrVo 2002, 315; 1 VAs 26/08 v. 06.05.2008, juris; OLG Schleswig NStZ 2007, 324; NStZ 2008, 126; Thür.OLG NStZ 2009, 156; OLG Naumburg, 1 VAs 436/12 v. 27.09.2012).
  • OLG Stuttgart, 19.09.1996 - 4 Ws 111/96
    Hierfür spricht auch, daß gegen den Verurteilten in dem Land, in das er aufgenommen zu werden wünscht, (noch) keine Strafe vollzogen wird (vgl. Senatsbeschluß vom 19. Juli 1977, veröffentlicht in ZfStrVo (SH) 1977, 59; ebenso - den Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG bejahend - KG ZfStrVo 1995, 112; anderer Ansicht - eine Maßnahme im Sinne des § 109 StVollzG bejahend - OLG Hamm ZfStrVo (SH) 1979, 91; OLG Zweibrücken ZfStrVo 1983, 248; LG Wiesbaden ZfStrVo (SH) 1979, 88).

    Er kann aus denselben Gründen, wie oben 2 a dargelegt, nicht darauf verwiesen werden, die verweigerte Zustimmung nur zusammen mit dem ablehnenden Bescheid der Vollzugsbehörde des Landes, in dem er einsitzt, anfechten zu müssen (vgl. Senatsbeschluß a.a.O.; OLG Hamm ZfStrVo (SH) 1979, 91 sowie NStZ 1996, 208 ; KG ZfStrVo 1995, 112; LG Wiesbaden ZfStrVo (SH) 1979, 88; Callies/Müller-Dietz, StVollzG , 6. Auflage, § 8 Rdnr. 3, § 153 Rdnr. 2; Schwind/Böhm, StVollzG , 2. Auflage, § 8 Nr. 13, § 153 Rdnr. 2; anderer Ansicht - keine gesonderte Anfechtbarkeit - OLG Zweibrücken ZfStrVo 1983, 248; der Beschluß des OLG Hamm NStZ 1994, 256 ist nicht einschlägig, da er den umgekehrten Fall - Verlegung eines Gefangenen in ein anderes Bundesland entgegen dessen Wunsch betrifft).

  • BGH, 18.04.2001 - 2 ARs 71/01

    Rechtsnatur eines die gewünschte Verlegung in eine andere JVA ablehnenden

    Die Frage, ob der negative Bescheid der Justizverwaltung eines Landes, in dessen Justizvollzugsanstalt ein Verurteilter aufgenommen zu werden wünscht, eine Maßnahme auf dem Gebiet des Strafvollzugs ist, gegen welche der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 109 StVollzG zulässig ist (so OLG Hamm ZfStrVO SH 1979, 91 f.; OLG Zweibrücken ZfStrVO 1983, 248; LG Wiesbaden ZfStrVO SH 1979, 88, 91), oder ob er als Justizverwaltungsakt im Sinne der §§ 23 ff. EGGVG anzusehen ist (so KG ZfStrVO 1995, 112; OLG Stuttgart NStZ 1997, 103 f.), ist in der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt worden.
  • OLG Hamm, 31.03.2005 - 1 VAs 3/05

    Strafvollzug; Verlegung; Bundesland; länderübergreifend

    Verweigert aber die zuständige oberste Aufsichtsbehörde für die Vollzugsanstalten eines Bundeslandes die von einem anderen Bundesland beantragte bzw. befürwortete Aufnahme eines Strafgefangenen, so ist dann dem betroffenen Gefangenen gegen die ablehnende Entscheidung der Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG eröffnet (vgl. KG, ZfStrVo 1995, 112; OLG Stuttgart, NStZ 1997, 103; st. Rspr. des Senats, vgl. u.a. Beschluss vom 13. Mai 2004 - 1 VAs 11/04 - m.w.N.).

    Der Gefangene hat demnach keinen Rechtsanspruch auf Verlegung, wohl aber einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung (Senatsbeschluss vom 30. August 2001, veröffentlicht in NStZ 2002, 53; KG ZfStrVo 1995, 112).

  • KG, 27.08.2007 - 5 Ws 376/06

    Strafvollzug: Datenweitergabe durch Vollzugsbehörde; Rechtmäßigkeit getrennter

    Aus dem Wort "kann" folgt, daß der Gefangene auf die Verlegung keinen Rechtsanspruch hat, sondern nur einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensentscheidung, die dem verfassungsrechtlichen Gewicht des Resozialisierungsziels und der für die Erreichbarkeit dieses Ziels maßgebenden Umstände Rechnung trägt (vgl. BVerfG NStZ-RR 2006, 325 = StV 2007, 237, 238 mit Anm. Rotthaus; OLG Rostock ZfStrVO 2004, 181; OLG Koblenz ZfStrVO 1990, 373; 1987, 107; OLG Bremen StV 1984, 166 mit Anm. Volckart; KG ZfStrVO 1996, 113; ZfStrVO 1995, 112; (Calliess/Müller-Dietz, Rdn. 3; Arloth/Lückemann, Rdn. 10; Feest/Joester in AK Rdn. 9; Rotthaus/Freise in Schwind/Böhm/Jehle, Rdn. 10 - jew. zu § 8 StVollzG).
  • OLG Koblenz, 14.12.2015 - 2 VAs 16/15

    Strafvollzug: Anfechtung der Verweigerung der Aufnahme eines Strafgefangenen oder

    Verweigert die zuständige oberste Aufsichtsbehörde über die Vollzugsanstalten eines Bundeslandes die von einem anderen Bundesland beantragte Aufnahme eines Strafgefangenen oder eines Untergebrachten, so ist dem betroffenen Strafgefangenen oder Untergebrachten dagegen der Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG eröffnet (vgl. Senat, 2 VAs 21/14 v. 29.01.2015; 2 VAs 14/04 v. 12.07.2004; KG ZfStrVo 1995, 112; NStZ 2007, 124; OLG Stuttgart NStZ 1997, 103; OLG Rostock StraFo 2000, 33; OLG Hamm ZfStrVo 2002, 315; 1 VAs 26/08 v. 06.05.2008 - juris; OLG Schleswig NStZ 2007, 324; NStZ 2008, 126; Thür.OLG NStZ 2009, 156; OLG Naumburg, 1 VAs 436/12 v. 27.09.2012).
  • OLG Schleswig, 08.01.2007 - 2 VAs 18/06

    Strafvollzug: Vorschaltverfahren bei Streit über die Übernahme eines Gefangenen

    Die von ihm zur Stützung dieser Auffassung angegebenen Entscheidungen des Kammergerichts (ZfStrVo 1995, 112) und des Oberlandesgerichts Stuttgart (NStZ 1997, 103) lassen sich aber hierfür nicht anführen.
  • KG, 10.01.2007 - 4 VAs 47/06

    Strafvollzug: Rechtsbehelfsverfahren gegen die Ablehnung der Verlegung eines

  • OLG Hamm, 11.02.2003 - 1 VAs 94/02

    Verlegung eines Strafgefangenen, Ermessensgebrauch, Wiedereingliederungsprinzip

  • OLG Hamburg, 07.04.2004 - 2 VAs 12/03

    Rechtsweg gegen Versagung länderübergreifender Verlegung von Strafgefangenen

  • OLG Hamm, 30.08.2001 - 1 VAs 40/01

    Strafvollzug: Verlegung eines Strafgefangenen von einem in ein anderes Bundesland

  • OLG Hamm, 03.08.1999 - 1 Vollz (Ws) 113/99

    Recht eines Strafgefangenen auf länderübergreifende Verlegung vom Strafvollzug;

  • KG, 25.04.1995 - 4 VAs 63/94
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