Rechtsprechung
KreisG Erfurt, 14.01.1992 - 16 b C 1140/91 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- LG Görlitz, 22.04.1994 - 2 S 70/93 Zurecht ist das Amtsgericht in seinem Urteil vom 10.09.1993 davon ausgegangen, daß der durch die erste Grundmietenverordnung vom 17.06.1991 (BGBl I S. 1269) festgeschriebene höchstzulässige Mietzins nicht überschritten werden durfte, und daß die Vereinbarung eines höheren Mietzinses unwirksam ist (vgl. aus der neueren Rechtsprechung: KG Erfurt, 16 b C 1140/91).