Rechtsprechung
KreisG Potsdam-Stadt, 27.05.1988 - 32 S 250/88 |
Verfahrensgang
- KreisG Potsdam-Stadt, 27.05.1988 - 32 S 250/88
- KreisG Potsdam-Stadt, 20.07.1988 - 32 S 472/87
- LG Potsdam, 05.12.2008 - BRH 12798/05
- OLG Brandenburg, 30.06.2009 - 2 Ws (Reha) 19/09
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 30.06.2009 - 2 Ws (Reha) 19/09 Das Urteil des Kreisgerichts Potsdam-Stadt vom 27. Mai 1988 - 32 S 250/88 - wird für rechtsstaatswidrig erklärt und aufgehoben, soweit es den Antragsteller betrifft.
Das Urteil des Kreisgerichts Potsdam-Stadt vom 20. Juli 1988 - 32 S 472/87 - wird für rechtsstaatswidrig erklärt und aufgehoben, soweit in diese Entscheidung das Urteil des Kreisgerichts Potsdam-Stadt vom 27. Mai 1988 - 32 S 250/88 - einbezogen und der Antragsteller zu einer Strafe mit Freiheitsentzug von mehr als einem Jahr verurteilt worden ist.
Der Betroffene wurde am 27. Mai 1988 durch das Kreisgericht Potsdam-Stadt - 32 S 250/88 - gemeinsam mit dem damaligen Mitangeklagten K. "wegen im Zustand der verminderten Zurechnungsfähigkeit begangenen gemeinschaftlichen versuchten ungesetzlichen Grenzübertritts im schweren Fall in Tateinheit wegen gemeinschaftlicher unbefugter Benutzung eines Fahrzeuges unter Anwendung der strafverschärfenden Rückfallbestimmungen - Verbrechen gemäß §§ 213 Abs. 1, Abs. 3 Ziffer 2 und 5, Abs. 4, 201 Abs. 1, 16 Abs. 2, 63 Abs. 2, 64 Abs. 1 StGB"/DDR verurteilt; hinsichtlich des Betroffenen erfolgte die Verurteilung in Verbindung mit § 44 Abs. 1 StGB /DDR.