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KreisG Wernigerode, 21.12.1990 - C 589/90 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- BezG Frankfurt/Oder, 01.10.1991 - 13 T 43/91 Der wohl gegenteiligen Auffassung des BezG Magdeburg (DtZ 1991, 251, 252), des BezG Erfurt (DtZ 1991, 252, 253) und des KreisG Wernigerode (DtZ 1991, 96) vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
- LG Berlin, 16.07.1991 - 84 S 3/91
Wie sind Restitutionsansprüche in den neuen Bundesländern sicherbar?
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BezG Frankfurt/Oder, 05.11.1991 - 13 T 43/91 Der wohl gegenteiligen Auffassung des BezG Magdeburg (DtZ 1991, 251, 252), des BezG Erfurt (DtZ 1991, 252, 253) und des KreisG Wernigerode (DtZ 1991, 96) vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
- KG, 03.07.1991 - 24 W 1704/91 Für die Anordnung der Maßnahme [Widerspruchseintragung] genügen nicht schon bloße Zweifel an der Richtigkeit des Grundbuchs, Ungeklärtheit der wahren Verhältnisse reicht für die Sicherungsmaßnahme also nicht aus (unzutreffend dazu KreisG Wernigerode, DtZ 1991, 96).
- BezG Frankfurt/Oder, 27.03.1991 - BZR 161/90 Ebenso KreisG Wernigerode (Urteil - nicht rechtskr. - C 589/90 - v. 21.12.90, in DtZ 1991, 96); aA.