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KreisG Dresden, 10.03.1992 - II K 859/91 (VG) |
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- VG Berlin, 24.05.1993 - 25 A 448.92
Auszug aus KreisG Dresden, 10.03.1992 - II K 859/91
Auch bei diesem Sachverhalt dient die Umbaumaßnahme der Sicherung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen (Kammerbeschluß vom 24.5.1993 - VG 25 A 448.92).« * * * Bearbeiter: Rechtsanwalt Wolfgang Adlerstein, Potsdam.
- VG Leipzig, 26.08.1993 - 1 K 899/93 Wenn aber das Vermögensrecht diesen besonderen Schutz dem einzelnen Miterben gewährt, dann muß auch der einzelne Miterbe bei Verstößen gegen diese Schutzvorschrift dagegen allein im Verfahren und eventuell gerichtlich vorgehen können, ohne vorher die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft betreiben zu müssen (vgl. Kreisgericht Dresden, Beschluß vom 10.03.1992, VIZ 1992 S. 330 f.; Kreisgericht Suhl, Urteil vom 03.09.1992, ZOV 1993 S. 70 f.;… Gemecke in Rodenbach/Söfker/Lochen, Kommentar zum Investitionsvorranggesetz § 12 Rdnr. 56).