Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 25.07.1997 - 11 Ta 5/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausschließliche Zuständigkeit der Amtsgerichte bei Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis; Direkte Verrechnung der Mietzinsforderung mit der Lohnforderung; Auswirkungen des direkten Abzugs vom Gehalt auf die Zuständigkeit der Amtsgerichte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Lörrach, 04.04.1997 - 5 Ca 60/97
- LAG Baden-Württemberg, 25.07.1997 - 11 Ta 5/97
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 24.01.1990 - 5 AZR 749/87
Rechtsweg für Streitigkeiten über die Miethöhe für Werkwohnungen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 11.01.1984 - VIII ARZ 6/83
Voraussetzungen für BGH-Rechtsentscheid - Ausschließliche AG-Zuständigkeit bei …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 11.07.1975 - 5 AZR 546/74
Rechtsweg: Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über das …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BAG, 22.07.1998 - 5 AS 17/98
Rechtskraft des Verweisungsbeschlusses
Rechnet der Beklagte als Arbeitnehmer gegen eine von ihm nicht bestrittene Mietzinsforderung mit Lohnansprüchen auf, so ist eine Verweisung des gesamten Rechtsstreits an das Arbeitsgericht unzulässig (gegen LAG Baden-Württemberg Beschluß vom 25. Juli 1997 - 11 TA 5/97 - LAGE ArbGG 1979 § 2 Nr. 26).Demgegenüber hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in seinem Beschluß vom 25. Juli 1997 (- 11 Ta 5/97 - LAGE ArbGG 1979 § 2 Nr. 26) die Auffassung vertreten, bei einer Primäraufrechnung sei der Rechtsstreit als ganzes an das für die Gegenforderung zuständige Gericht zu verweisen.