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   LAG Baden-Württemberg, 26.05.2011 - 21 Sa 123/10   

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https://dejure.org/2011,14228
LAG Baden-Württemberg, 26.05.2011 - 21 Sa 123/10 (https://dejure.org/2011,14228)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.05.2011 - 21 Sa 123/10 (https://dejure.org/2011,14228)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Mai 2011 - 21 Sa 123/10 (https://dejure.org/2011,14228)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Gewährung der betrieblichen Altersversorgung nach neu eingeführten System

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebliche Altersversorgung nach Einführung eines neuen Systems (Anknüpfung an das Lebensalter); Stichtagsregelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung; Einführung eines neuen Systems [Anknüpfung an das Lebensalter]; Stichtagsregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2011, 660
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 23/08

    Tarifvertragliche Versorgung: Ausschluss von einer verbessernden Re-gelung -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.05.2011 - 21 Sa 123/10
    Die Festsetzung von Altersgrenzen in den betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit ist europarechtlich in der Regel zulässig (BAG vom 11. August 2009 - 3 AZR 23/08 in AP GG Art. 9 Nr. 139 Rn. 33, 41, 42).

    bb) Die Ausnahmetatbestände des § 10 AGG sind gemeinschaftsrechtskonform (BAG vom 11. August 2009 - 3 AZR 23/08 a.a.O. Rn. 36-42).

    Jedenfalls enthält Artikel 3 Abs. 1 GG keine weitergehenden Anforderungen als § 10 AGG und Art. 6 der Richtlinie 2000/78/EG (BAG vom 11. August 2009 a.a.O. Rn. 49).

  • EuGH, 12.10.2010 - C-499/08

    Es stellt eine Diskriminierung aufgrund des Alters dar, wenn einem Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.05.2011 - 21 Sa 123/10
    Im Hinblick auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 12. Oktober 2010 - C-499/08 - [Andersen] in NZA 2010, 1341 ff.), hätten die Betriebspartner sich vor unerwünschten Mitnahmeeffekten schützen können, indem sie (evtl. neben dem Alter) zusätzlich auf ein Kriterium hätten abstellen können, das den nicht erwünschten Mitnahmeeffekt verhindert, zum Beispiel darauf, dass eine bestimmte Zeit nach Vollendung des 63. Lebensjahres oder, losgelöst vom Alter, generell eine bestimmte Zeit tatsächlicher Arbeitsleistung bei der Beklagten ab einem bestimmten Zeitpunkt (Datum) noch erfolgen muss, um in den Anwendungsbereich der GVB-DVK zu fallen.
  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 755/08

    Zulässigkeit einer Elementenfeststellungsklage

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.05.2011 - 21 Sa 123/10
    Auch die Anwendbarkeit eines bestimmten Tarifvertrages oder Tarifwerkes auf ein Arbeitsverhältnis kann Gegenstand einer Feststellungsklage sein (BAG vom 21. April 2010 - 4 AZR 755/08 in NZA 2010, 968 Rn. 19).
  • BAG, 29.07.2003 - 3 AZR 630/02

    Änderung von Versorgungsregelungen - Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.05.2011 - 21 Sa 123/10
    Wenn, wie im vorliegenden Fall, die Teilhabe beziehungsweise der Anspruch aus einer bestimmten Versorgungsordnung dem Grunde nach geltend gemacht wird und zwar sowohl für die Vergangenheit als auch für die Zukunft, bedarf es einer Aufteilung nach fälligen und nicht fälligen Ansprüchen in einen Leistungs- und Feststellungsantrag nicht (BAG vom 29. Juli 2003 - 3 AZR 630/02 in AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 45, A. II. der Gründe und vom 20. Januar 2004 - 9 AZR 43/03 in AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 65, A. II. der Gründe).
  • BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 277/02

    Feststellungsinteresse bei möglicher Leistungsklage

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.05.2011 - 21 Sa 123/10
    c) Auch der Grundsatz des Vorrangs der Leistungs- vor der Feststellungsklage (für viele: BAG vom 5. Juni 2003 - 6 AZR 277/02 in AP ZPO 1977 § 256 Nr. 81, I. 1. b) der Gründe) führt nicht zum Wegfall des besonderen Rechtsschutzbedürfnisses des § 256 ZPO.
  • BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 43/03

    Betriebliche Übung - Beihilfeversicherung im Ruhestand

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.05.2011 - 21 Sa 123/10
    Wenn, wie im vorliegenden Fall, die Teilhabe beziehungsweise der Anspruch aus einer bestimmten Versorgungsordnung dem Grunde nach geltend gemacht wird und zwar sowohl für die Vergangenheit als auch für die Zukunft, bedarf es einer Aufteilung nach fälligen und nicht fälligen Ansprüchen in einen Leistungs- und Feststellungsantrag nicht (BAG vom 29. Juli 2003 - 3 AZR 630/02 in AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 45, A. II. der Gründe und vom 20. Januar 2004 - 9 AZR 43/03 in AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 65, A. II. der Gründe).
  • BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 333/09

    Bestimmtheit einer Feststellungsklage

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.05.2011 - 21 Sa 123/10
    Auch bei einer Feststellungsklage muss eine hinreichende Bestimmtheit des Streitgegenstandes vorhanden sein, da auch hier der Umfang der gerichtlichen Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis so klar umrissen sein muss, dass die eigentliche Streitfrage mit Rechtskraft zwischen den Parteien (§ 322 ZPO) entschieden werden kann (BAG vom 26. Januar 2011 - 4 AZR 333/09 - in EzA - SD 2011, Nr. 11 Seite 15, 16).
  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 686/11

    Betriebliche Altersversorgung - Überführung in ein geändertes Versorgungssystem -

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 26. Mai 2011 - 21 Sa 123/10 - wird zurückgewiesen.
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