Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 31.05.2010 - 3 Ta 5/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,18283
LAG Baden-Württemberg, 31.05.2010 - 3 Ta 5/10 (https://dejure.org/2010,18283)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31.05.2010 - 3 Ta 5/10 (https://dejure.org/2010,18283)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31. Mai 2010 - 3 Ta 5/10 (https://dejure.org/2010,18283)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,18283) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rechtsweg - Klage eines Arbeitnehmers auf Urhebervergütung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Urhebervergütung - Anspruch eines Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Urheberrechtsstreit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte nur bei ausdrücklicher Vereinbarung einer Urhebervergütung des Arbeitnehmers, ansonsten Verweis auf ordentliche Gerichtsbarkeit

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Rechtsweg bei Urheberrechtsstreit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.10.2001 - X ZR 72/98

    Wetterführungspläne II; Vergütungsanspruch für ein von einem Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.05.2010 - 3 Ta 5/10
    Die Ausnahmeregelung der §§ 2 Abs. 2 Buchst. b ArbGG, 104 Satz 2 UrhG beruht auf dem Umstand, dass insbesondere in den Arbeitsverhältnissen, die auf die Schaffung von urheberrechtlich geschützten Werken gerichtet sind, die vereinbarte Arbeitsvergütung auch die Nutzungsrechte des Arbeitnehmers als Urheber abgilt soweit der Arbeitgeber die im Rahmen der Verpflichtungen des Arbeitnehmers geschaffenen Werke zu betrieblichen Zwecken nutzt (BGH 23.10.2001 - X ZR 72/98, GRUR 2002, 149; vgl. Möhring/Nicolini/Spautz, Urheberrechtsgesetz, 2. Aufl. § 43 Rn. 11; Wandtke/Bullinger/Wandtke, Urheberrecht, 3. Aufl., § 43 Rn. 134 ff. mwN).
  • BAG, 12.03.1997 - 5 AZR 669/95

    Entschädigung für preisgekrönte Schaufensterdekoration

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.05.2010 - 3 Ta 5/10
    Gemäß § 104 Satz 1 UrhG sind im Übrigen für Urheberrechtsstreitigkeiten die ordentlichen Gerichte zuständig (BAG 12.03.1997 - 5 AZR 669/95 - NZA 1997, 765).
  • LAG Hamm, 30.06.2008 - 2 Ta 871/07

    Rechtsweg bei Vergütung nach UrhG

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.05.2010 - 3 Ta 5/10
    Derartige Vergütungsansprüche aus dem Urheberrechtsgesetz werden aber von der Zuständigkeitsregelung der §§ 2 Abs. 2 Buchst. b ArbGG, 104 Satz 2 UrhG nicht erfasst (ebenso LAG Hamm 30.06.2008 - 2 Ta 871/07 - vgl. Schwab/Weth/Walker, ArbGG, 2. Aufl. Rn. 177; GK-ArbGG/Schütz, § 2 Rn. 200).
  • OLG Düsseldorf, 07.01.2016 - 20 W 84/15

    Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten für urheberrechtliche Ansprüche eines

    Über die Angemessenheit der Vergütung bei für den Arbeitgeber geschaffenen Werken haben die ordentlichen Gerichte zu entscheiden, derartige Vergütungsansprüche werden von der Zuständigkeitsregelung der §§ 2 Abs. 2 Buchst. b ArbGG, 104 Satz 2 UrhG nicht erfasst (LAG, Baden-Württemberg, Beschl. v. 31. Mai 2010, 3 Ta 5/10, BeckRS 2010, 70923; LAG Hamm, ZUM-RD 2008, 578; Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 11. Aufl., § 104 Rn. 4; Dreyer/Kotthoff/Meckel, Urheberrecht, 3. Aufl. § 104 Rn. 3; Dreier/Schulze, UrhG, 5. Aufl., § 104 Rn. 13).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht