Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2009 - 22 Sa 579/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Insolvenzsicherung der Altersteilzeit; Schadensersatzklage gegen GmbH-Geschäftsführer wegen unterlassener Insolvenzsicherung des Altersteilzeitwertguthabens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Insolvenzsicherung der Altersteilzeit; unbegründete Schadensersatzklage gegen GmbH-Geschäftsführer wegen unterlassener Insolvenzsicherung des Altersteilzeitwertguthabens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Potsdam, 07.10.2008 - 5 Ca 91/08
- LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2009 - 22 Sa 579/09
- BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 229/10
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 13.12.2005 - 9 AZR 436/04
Persönliche Haftung - unterbliebene Sicherung - Wertguthaben
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2009 - 22 Sa 579/09
Die von ihm zitierte Rechtsprechung (vgl. etwa BAG, Urteil vom 12.12.2002 - 8 AZR 497/01 - juris) befasst sich mit Schadensersatzansprüchen gegen den Arbeitgeber, nicht jedoch gegen die als dessen Vertreter Handelnden (so auch ausdrücklich BAG, Urteil vom 13.12.2005 - 9 AZR 436/04 - juris, Rn 23).Das Bundesarbeitsgericht hat diese Frage bisher offen gelassen und nur die Vorgängernorm, § 7 d SGB IV a.F., nicht als Schutzgesetz angesehen (Urteil vom 13.12.2005 - 9 AZR 436/04 - juris).
Dafür reicht es aus, dass die Gewährung von Individualschutz wenigstens eines der vom Gesetzgeber mit der Norm verfolgten Anliegen ist, selbst wenn auf die Allgemeinheit gerichtete Schutzzwecke ganz im Vordergrund stehen (BAG, Urteil vom 13.12.2005 - 9 AZR 436/04 - juris, Rn 44 m.w.N.).
Voraussetzung für eine solche Ausnahme von der gesellschaftsrechtlichen Haftungssystematik ist jedoch, dass die die Haftung des Geschäftsführers nach § 823 Abs. 2 BGB begründende Schutznorm zweifelsfrei - nach dem Maßstab von Straftat- oder Ordnungswidrigkeitstatbeständen - erkennen lässt, wer Adressat ihres Ge- oder Verbotes ist (BAG, Urteil vom 13.12.2005 - 9 AZR 436/04 - juris, Rn 44 m.w.N.).
- BAG, 13.02.2007 - 9 AZR 106/06
Persönliche Haftung wegen unterbliebener Insolvenzsicherung eines Wertguthabens
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2009 - 22 Sa 579/09
Ein Wertguthaben, das ein Arbeitnehmer in Altersteilzeit anspart, ist kein sonstiges Recht im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB (BAG, Urteil vom 13.02.2007 - 9 AZR 106/06 - juris, Rn. 17, m.w.N.).Dieses begründet lediglich den schuldrechtlichen Anspruch des Arbeitnehmers in Altersteilzeit gegen seinen Arbeitgeber, ihn während der Freistellungsphase das während der Arbeitsphase erarbeitete Arbeitsentgelt auszuzahlen (BAG, Urteil vom 13.02.2007 aaO.).
- BAG, 13.02.2007 - 9 AZR 207/06
Altersteilzeit - Insolvenz - Wertguthaben - Betrug
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2009 - 22 Sa 579/09
Die Klage ist zwar zulässig - ein Feststellungsinteresse nach § 256 Abs. 1 ZPO ist bei einem wahrscheinlichen, aber nach der Höhe vor Abschluss des Insolvenzverfahrens noch nicht feststehenden Schadenseintritt anzunehmen (vgl. BAG, Urteil vom 13.02.2007 - 9 AZR 207/06 - juris) -, aber unbegründet, weil unter keinem denkbaren rechtlichen Aspekt eine Haftung der Beklagten als Geschäftsführer ersichtlich ist. - BAG, 12.12.2002 - 8 AZR 497/01
Schadensersatz wegen unterlassener Aufklärung über höhere Übergangsversorgung - …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2009 - 22 Sa 579/09
Die von ihm zitierte Rechtsprechung (vgl. etwa BAG, Urteil vom 12.12.2002 - 8 AZR 497/01 - juris) befasst sich mit Schadensersatzansprüchen gegen den Arbeitgeber, nicht jedoch gegen die als dessen Vertreter Handelnden (so auch ausdrücklich BAG, Urteil vom 13.12.2005 - 9 AZR 436/04 - juris, Rn 23).
- BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 229/10
Insolvenzsicherung von Altersteilzeitwertguthaben - persönliche Haftung des …
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 2. Oktober 2009 - 22 Sa 579/09 - aufgehoben. - LAG Rheinland-Pfalz, 16.07.2013 - 6 Sa 68/13
Persönliche Haftung des Geschäftsführers einer GmbH
Subjektiv muss die Absicht bestehen, sich oder einem anderen hierdurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 02. Oktober 2009 - 22 Sa 579/09 - Rn. 34;… vgl. auch BAG 21. November 2006 - 9 AZR 206/06 - Rn. 32; jeweils zitiert nach juris).