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   LAG Berlin-Brandenburg, 06.01.2016 - 23 TaBV 1039/15   

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https://dejure.org/2016,20242
LAG Berlin-Brandenburg, 06.01.2016 - 23 TaBV 1039/15 (https://dejure.org/2016,20242)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.01.2016 - 23 TaBV 1039/15 (https://dejure.org/2016,20242)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. Januar 2016 - 23 TaBV 1039/15 (https://dejure.org/2016,20242)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zentrale Einführung von IT-Technik durch die Bundesagentur für Arbeit; Unbegründeter Antrag der Schwerbehindertenvertretung eines örtlichen Jobcenters auf Unterrichtung und Anhörung aufgrund fehlender Entscheidungsbefugnis des Geschäftsführers des Jobcenters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einführung zentraler IT-Technik beim Jobcenter; kein Beteiligungsrecht der Schwerbehindertenvertretung

  • rechtsportal.de

    Zentrale Einführung von IT-Technik durch die Bundesagentur für Arbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 13/03

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.01.2016 - 23 TaBV 1039/15
    Wenn jedoch bereits das Bestehen eines Mitbestimmungs- oder Beteiligungsrechtes als solches streitig ist und über dessen ggf. zu beachtende Ausgestaltung noch kein Streit besteht, kann das Bestehen des Beteiligungsrechts selbst zum Gegenstand eines Feststellungsantrages gemacht werden, ohne dass die Modifikationen bereits im Einzelnen beschrieben werden müssen (vgl. BAG, Beschluss vom 14.03.2012 - 7 ABR 67/10 - Juris Rz 16; vom 08.06.2004 - 1 ABR 13/03 - Juris).
  • BAG, 14.03.2012 - 7 ABR 67/10

    Mitbestimmung der Schwerbehindertenvertretung bei Abschluss eines

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.01.2016 - 23 TaBV 1039/15
    Wenn jedoch bereits das Bestehen eines Mitbestimmungs- oder Beteiligungsrechtes als solches streitig ist und über dessen ggf. zu beachtende Ausgestaltung noch kein Streit besteht, kann das Bestehen des Beteiligungsrechts selbst zum Gegenstand eines Feststellungsantrages gemacht werden, ohne dass die Modifikationen bereits im Einzelnen beschrieben werden müssen (vgl. BAG, Beschluss vom 14.03.2012 - 7 ABR 67/10 - Juris Rz 16; vom 08.06.2004 - 1 ABR 13/03 - Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2015 - 20 A 1265/14

    Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung der Bundesagentur für Arbeit beim

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.01.2016 - 23 TaBV 1039/15
    Ein Beteiligungsrecht der Personalvertretung der gemeinsamen Einrichtung soll nach dem Willen des Gesetzgebers insoweit nicht bestehen, da die Kompetenzen der Personalvertretung mit den Kompetenzen des ihnen zugeordneten Dienststellenleiters korrespondieren (vgl. OVG NRW, Fachsenat für BPersVSachen, Beschluss vom 01.09.2015 - 20 A 1265/14.PVB -Juris Rz. 24ff. und 29 ff.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.10.2012 - 15 TaBV 1458/12

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - neue Telefonanlage - zentrale

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.01.2016 - 23 TaBV 1039/15
    Die Unterrichtung und Anhörung der Beteiligten zu 1) durch den Beteiligten zu 2) im Sinne des § 95 Abs. 2 SGB IX liefe insoweit leer und wäre sinnlos (vgl. zur zentralen Einführung einer Telefonanlage nebst Server: LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.10.2012 - 15 TaBV 1458/12 - Juris Rz. 25).
  • BAG, 20.06.2018 - 7 ABR 39/16

    Schwerbehindertenvertretung - Jobcenter - Anhörung

    Die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 6. Januar 2016 - 23 TaBV 1039/15 - wird zurückgewiesen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2017 - 20 A 523/16

    Einsatz des IT-Verfahrens "ALLEGRO" in den gemeinsamen Einrichtungen als ein

    Ebenso: LAG BB, Beschluss vom 6. Januar 2016 - 23 TaBV 1039/15 -, juris; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 17. November 2015 - 12b K 2784/14.PVB -, juris.
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