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   LAG Berlin-Brandenburg, 06.10.2009 - 7 Sa 569/09   

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LAG Berlin-Brandenburg, 06.10.2009 - 7 Sa 569/09 (https://dejure.org/2009,8434)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.10.2009 - 7 Sa 569/09 (https://dejure.org/2009,8434)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. Oktober 2009 - 7 Sa 569/09 (https://dejure.org/2009,8434)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung des Filialleiters einer ausländischen Bank; Wartezeit bei Arbeitsvertrag in ausländischer Sprache und unselbständiger Filiale

  • hensche.de

    Kündigungsschutz

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung des Filialleiters einer ausländischen Bank; Wartezeit bei Arbeitsvertrag in ausländischer Sprache und unselbständiger Filiale

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 902/06

    Kündigungsschutzgesetz - Anwendungsbereich

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.10.2009 - 7 Sa 569/09
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einer zweckmäßigen, vernünftigen und gerechten Regelung führt (BAG v. 17.01.2008 - 2 AZR 902/06 - AP nr 40 zu § 23 KSchG 1969).

    Anders als § 23 KSchG, der nach der Rechtsprechung des BAG (vgl. BAG v. 17.01.2008 - 2 AZR 902/06 - AP Nr. 40 zu § 23 KSchG 1969) nur solche Betriebe erfasst, die in der Bundesrepublik Deutschland liegen, stellt § 1 Abs. 1 KSchG weitergehend nicht nur auf den Betrieb, sondern auch auf das Unternehmen ab.

    Der hier vorgenommenen Auslegung von § 1 Abs. 1 KSchG steht die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum betrieblichen Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes nach § 23 KSchG für in der Bundesrepublik Deutschland belegene Betriebe nicht entgegen (vgl. BAG v. 23.03.2009 - 2 AZR 883/07 - DB 2009, 1409 ff.; BAG v. 17.01.2008 - 2 AZR 902/06 - AP Nr. 40 zu § 23 KSchG 1969).

  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 614/04

    Kündigungsschutz - Wartezeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.10.2009 - 7 Sa 569/09
    Die Regelung der Wartezeit in § 1 Abs. 1 KSchG hat den Sinn und Zweck, den Parteien des Arbeitsverhältnisses die Möglichkeit einer gewissen Zeit der Prüfung zu eröffnen, ob sie sich auf Dauer binden wollen (BAG v. 24.11.2005 - 2 AZR 614/04 - BAGE 116, 254).

    Dieser besteht bei der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG darin, dass die Parteien in einem Arbeitsverhältnis als Dauerschuldverhältnis eine gewisse Zeit lang prüfen können, ob sie sich auf Dauer binden wollen (BAG v. 28.08.2008 - 2 AZR 101/07 - n.v.; v. 24.11.2005 - 2 AZR 614/04 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 19).

  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 101/07

    Kündigung während der Wartezeit - kein enger zeitlicher und sachlicher

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.10.2009 - 7 Sa 569/09
    Dabei kommt es insbesondere auf den Anlass und die Dauer der Unterbrechung sowie auf die Art der Weiterbeschäftigung an (vgl. BAG v. 28.08.2008 - 2 AZR 101/07 - (n.v; in juris; BAG v. 19. Juni 2007 - 2 AZR 94/06 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 23 = EzA SGB IX § 90 Nr. 2).

    Dieser besteht bei der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG darin, dass die Parteien in einem Arbeitsverhältnis als Dauerschuldverhältnis eine gewisse Zeit lang prüfen können, ob sie sich auf Dauer binden wollen (BAG v. 28.08.2008 - 2 AZR 101/07 - n.v.; v. 24.11.2005 - 2 AZR 614/04 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 19).

  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung einer Redakteurin wegen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.10.2009 - 7 Sa 569/09
    An die Auflösungsgründe sind strenge Anforderungen zu stellen (st. Rspr., vgl. z.B. BAG v. 23.10.2008 - 2 AZR 483/07 - BB 2009, 1186 ff. m.w.N.).
  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 158/01

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.10.2009 - 7 Sa 569/09
    Solche Ausführungen können jedenfalls nicht ohne weiteres als Auflösungsgrund herangezogen werden, selbst wenn sie rechtlich unzutreffend sind (BAG vom 23.06.2006 - 2 AZR 256/06 - NZA 2006, 1307 ff; BAG vom 07.03.2002 - 2 AZR 158/01 - EZA § 9 KSchG neue Fassung Nr. 45).
  • BAG, 26.04.2006 - 5 AZR 403/05

    Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.10.2009 - 7 Sa 569/09
    Schon aus den von der Beklagten im befristeten Arbeitsvertrag vorgesehenen zweistufigen Ausschlussfristen ergibt sich auch hier die Notwendigkeit der rechtzeitigen Klageerhebung vor Abschluss des Kündigungsrechtsstreits (vgl. dazu BAG v. 26.04.2006 - 5 AZR 403/05 - BAGE 118, 60 ff.).
  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 326/02

    Kündigung; Stellenstreichung; Darlegungslast

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.10.2009 - 7 Sa 569/09
    Da die Kündigungsentscheidung selbst nach dem Gesetz nicht frei, sondern an das Vorliegen von Gründen gebunden ist, muss der Arbeitgeber in solchen Fällen seine Entscheidung hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit und hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit ("Dauer") verdeutlichen, damit das Gericht prüfen kann, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich, also rechtsmissbräuchlich ausgesprochen worden ist (vgl. BAG v. 18.09.2008 - 2 AZR 561/07 n.v.; v.22.05.2003 - 2 AZR 326/02 - AP Nr. 128 zu § 1 KSchG 1969 betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 561/07

    Kündigung - Frauenbeauftragte

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.10.2009 - 7 Sa 569/09
    Da die Kündigungsentscheidung selbst nach dem Gesetz nicht frei, sondern an das Vorliegen von Gründen gebunden ist, muss der Arbeitgeber in solchen Fällen seine Entscheidung hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit und hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit ("Dauer") verdeutlichen, damit das Gericht prüfen kann, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich, also rechtsmissbräuchlich ausgesprochen worden ist (vgl. BAG v. 18.09.2008 - 2 AZR 561/07 n.v.; v.22.05.2003 - 2 AZR 326/02 - AP Nr. 128 zu § 1 KSchG 1969 betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 480/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.10.2009 - 7 Sa 569/09
    Die unternehmerische Entscheidung kann nicht nur in einer (Um-) Gestaltung der Arbeitsabläufe, sondern auch darin liegen, festzulegen, mit welcher Stärke der Belegschaft des Betriebs zukünftig das Unternehmensziel erreicht werden soll bzw. welche Kapazität an einzusetzenden Arbeitskräften und ihrer Arbeitszeit vorgehalten werden muss (vgl. dazu BAG vom 02.06.2005 - 2 AZR 480/04 - AP Nr. 75 zu § 1 KSchG 1969 soziale Auswahl).
  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 883/07

    Kleinbetriebsklausel - Ausländischer Betriebsteil

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.10.2009 - 7 Sa 569/09
    Der hier vorgenommenen Auslegung von § 1 Abs. 1 KSchG steht die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum betrieblichen Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes nach § 23 KSchG für in der Bundesrepublik Deutschland belegene Betriebe nicht entgegen (vgl. BAG v. 23.03.2009 - 2 AZR 883/07 - DB 2009, 1409 ff.; BAG v. 17.01.2008 - 2 AZR 902/06 - AP Nr. 40 zu § 23 KSchG 1969).
  • BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06

    Kündigung - Anforderungsprofil - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

  • BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 94/06

    Schwerbehinderte Menschen - Wartezeit

  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 83/98

    Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG - Probezeitkündigung

  • BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 151/00

    Kündigungsschutz im Kleinbetrieb

  • BAG, 21.06.1995 - 2 AZR 693/94

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - Räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernter

  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 12/10

    Kündigungsschutz - Wartezeit

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 6. Oktober 2009 - 7 Sa 569/09 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.06.2010 - 18 Sa 2163/09

    Betriebsbedingte Kündigung - Anwendbarkeit des KSchG - Anrechnung eines

    (vgl. zu a), LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06. Oktober 2009 - 7 Sa 569/09).
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