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   LAG Berlin-Brandenburg, 18.03.2021 - 12 Ta 198/21   

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https://dejure.org/2021,7481
LAG Berlin-Brandenburg, 18.03.2021 - 12 Ta 198/21 (https://dejure.org/2021,7481)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.03.2021 - 12 Ta 198/21 (https://dejure.org/2021,7481)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. März 2021 - 12 Ta 198/21 (https://dejure.org/2021,7481)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Keine Anrechnung von Kinderzuschlag und Kindergeld bei Prozesskostbeihilfe beim Antragsteller; Kinderzuschlag und Kindergeld als eigenes Einkommen des Kindes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2021, 447
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.12.2016 - XII ZB 207/15

    Verfahrenskostenhilfe: Berücksichtigung von Kindergeld als Einkommen des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.03.2021 - 12 Ta 198/21
    Dieser Gedanke ist auch im Recht der Prozesskostenhilfe zu berücksichtigen (BGH, 14. Dezember 2016 - XII ZB 207/15, juris Rn 7f).

    Der Einkommensbegriff des § 115 Abs. 1 ZPO knüpft an denjenigen des Sozialhilferechts an (BGH, 14. Dezember 2016 - XII ZB 207/15, juris Rn 7).

  • BSG, 14.06.2018 - B 14 AS 37/17 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kinderwohngeld -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.03.2021 - 12 Ta 198/21
    Dies entspricht der Regelungsintention, mit dem in einer familiären Gemeinschaft zur Verfügung stehenden Kindergeld vorrangig den Lebensunterhalt des Kindes zu decken (vgl. BSG, 14. Juni 2018 - B 14 AS 37/17 R, juris Rn 26).
  • BGH, 26.01.2005 - XII ZB 234/03

    Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.03.2021 - 12 Ta 198/21
    Dabei ist zur Bemessung des notwendigen Lebensunterhalts auf die Freibetragsregelung abzustellen, wie sie das Prozesskostenhilferecht in § 115 Abs. 2 ZPO bereithält (BGH, 26. Januar 2005 - XII ZB 234/03, juris Rn 13).
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