Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 23.01.2024 - 26 Ta (Kost) 6073/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 33 Abs 1 RVG, § 33 Abs 3 S 3 RVG
Zustellung bei Wertfestsetzungsbeschluss - Beschwerdefrist nach RVG - Zustellung nur an Prozessbevollmächtigten - Gegenstandswert bei schwankender Vergütung aufgrund divergierender Provisionszahlungen - IWW
§ 33 Abs. 1 RVG, § 33 Abs. 3 Satz 3 RVG, § 33 RVG, § 172 Abs. 1 ZPO, § 33 Abs. 9 RVG
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beschwerde eines Arbeitnehmers gegen die Berechnung des Gegenstandswerts
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 21.08.2023 - 55 Ca 2277/23
- LAG Berlin-Brandenburg, 23.01.2024 - 26 Ta (Kost) 6073/23
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LAG Bremen, 01.11.2017 - 2 Ta 34/17
Gegenstandswert für vergleichsweise Zeugnisregelung und Freistellung von der …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.01.2024 - 26 Ta 6073/23
Legt die Partei selbst die sofortige Beschwerde gegen den Wertfestsetzungsbeschluss ein, bestimmt sich der Lauf der Beschwerdefrist nach dem Zeitpunkt der Zustellung bei ihr; die Zustellung des Beschlusses an den antragstellenden Rechtsanwalt ist ohne Bedeutung (vgl. LAG Berlin-Brandenburg vom 8. März 2017 - 17 Ta (Kost) 6006/17; LAG Bremen 1. November 2017 - 2 Ta 34/17, Rn. 14)(Rn.7).Legt die Partei selbst sofortige Beschwerde gegen den Wertfestsetzungsbeschluss ein, bestimmt sich der Lauf der Beschwerdefrist daher nach dem Zeitpunkt der Zustellung bei ihr; die Zustellung des Beschlusses an den antragstellenden Rechtsanwalt ist ohne Bedeutung (vgl. LAG Berlin-Brandenburg vom 08. März 2017 -17 Ta (Kost) 6006/17; LAG Bremen 1. November 2017 - 2 Ta 34/17, Rn. 14).
- LAG Berlin-Brandenburg, 08.03.2017 - 17 Ta 6006/17
Beschwerdefrist - Zustellung des Wertfestsetzungsbeschlusses an …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.01.2024 - 26 Ta 6073/23
Legt die Partei selbst die sofortige Beschwerde gegen den Wertfestsetzungsbeschluss ein, bestimmt sich der Lauf der Beschwerdefrist nach dem Zeitpunkt der Zustellung bei ihr; die Zustellung des Beschlusses an den antragstellenden Rechtsanwalt ist ohne Bedeutung (vgl. LAG Berlin-Brandenburg vom 8. März 2017 - 17 Ta (Kost) 6006/17;… LAG Bremen 1. November 2017 - 2 Ta 34/17, Rn. 14)(Rn.7).Legt die Partei selbst sofortige Beschwerde gegen den Wertfestsetzungsbeschluss ein, bestimmt sich der Lauf der Beschwerdefrist daher nach dem Zeitpunkt der Zustellung bei ihr; die Zustellung des Beschlusses an den antragstellenden Rechtsanwalt ist ohne Bedeutung (vgl. LAG Berlin-Brandenburg vom 08. März 2017 -17 Ta (Kost) 6006/17;… LAG Bremen 1. November 2017 - 2 Ta 34/17, Rn. 14).