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   LAG Berlin-Brandenburg, 26.10.2009 - 26 Ta 1864/09   

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https://dejure.org/2009,28603
LAG Berlin-Brandenburg, 26.10.2009 - 26 Ta 1864/09 (https://dejure.org/2009,28603)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.10.2009 - 26 Ta 1864/09 (https://dejure.org/2009,28603)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. Oktober 2009 - 26 Ta 1864/09 (https://dejure.org/2009,28603)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Gewährung von Einsicht in die Leistungsbeschreibung zwischen dem Arbeitgeber und dessen Auftraggeber geschlossenen Vertrags; Möglicher Anspruch auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlender Anspruch des Arbeitnehmers auf Gewährung von Einsicht in die Leistungsbeschreibung zwischen dem Arbeitgeber und dessen Auftraggeber geschlossenen Vertrags; Möglicher Anspruch auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.06.2007 - XI ZR 277/05

    Pflicht der nicht beweisbelasteten Partei zur Vorlage von Urkunden; Anordnung der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.10.2009 - 26 Ta 1864/09
    Das Gericht kann ggf. im Falle einer Zahlungsklage nach § 142 Abs. 1 ZPO die Urkundenvorlegung anordnen (vgl. BGH 26. Juni 2007 - XI ZR 277/05 - NJW 2007, 2989, zu II 1 b der Gründe).

    Das Gericht kann allenfalls im Falle einer Zahlungsklage nach § 142 Abs. 1 ZPO die Urkundenvorlegung anordnen (vgl. BGH 26. Juni 2007 - XI ZR 277/05 - NJW 2007, 2989, zu II 1 b der Gründe).

  • BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 664/03

    Auskunft über Gehaltserhöhung - Stufenklage

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.10.2009 - 26 Ta 1864/09
    Besteht ein billigenswertes Interesse an einer Auskunft, zB weil sie zur Geltendmachung eines Leistungsanspruchs erforderlich ist, kann sie verlangt werden, soweit die Verpflichtung keine übermäßige Belastung des Vertragspartners darstellt und die gesetzliche Verteilung der Darlegungs- und Beweislast im Prozess berücksichtigt bleibt: Die Darlegungs- und Beweissituation darf nicht durch die Gewährung materiellrechtlicher Auskunftsansprüche unzulässig verändert werden (vgl. BAG 1. Dezember 2004 - 5 AZR 664/03 - AP Nr. 38 zu § 242 BGB Auskunftspflicht = NZA 2005, 289 = EzA § 242 BGB 2002 Gleichbehandlung Nr. 5, zu II 1 der Gründe).
  • BVerfG, 14.12.2006 - 1 BvR 2236/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe zur

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.10.2009 - 26 Ta 1864/09
    Dabei dürfen wegen des verfassungsrechtlichen Gebots der Rechtsschutzgleichheit - das Gebot der weitgehenden Angleichung der Situation Bemittelter und Unbemittelter bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (BVerfG 14.12.2006 - 1 BvR 2236/06 - NJW-RR 2007, 649) - die Anforderungen an die Erfolgsaussicht nicht überspannt werden.
  • BVerfG, 24.07.2002 - 2 BvR 2256/99

    Zur Gewährung von Prozesskostenhilfe für die nachträgliche Feststellung der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.10.2009 - 26 Ta 1864/09
    Dem genügt das Gesetz, indem § 114 ZPO die Gewährung von Prozesskostenhilfe bereits dann vorsieht, wenn nur hinreichende Erfolgsaussicht besteht, ohne dass der Prozesserfolg schon gewiss sein muss (BVerfG 24.07.2002 - 2 BvR 2256/99 - NJW 2003, 576, zu B I 1 der Gründe).
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