Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 28.12.2022 - 2 SHa-EhRi 7013/22 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Amtsenthebung - ehrenamtlicher Richter - ungebührliches Verhalten - grobe Amtspflichtverletzung
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 27 ArbGG
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ArbGG § 27
Amtsenthebung; ehrenamtlicher Richter; ungebührliches Verhalten; grobe Amtspflichtverletzung
Kurzfassungen/Presse (4)
- beck-blog (Kurzinformation)
Lachen ist menschlich
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ungebührliches Verhalten des ehrenamtlichen Richters in der mündlichen Verhandlung; Einmaliges Lachen des ehrenamtlichen Richters in der Verhandlung keine grobe Pflichtverletzung; Anwendung des § 27 ArbGG auf das Verhalten eines ehrenamtlichen Richters
- haufe.de (Kurzinformation)
Keine Amtsenthebung eines lachenden ehrenamtlichen Richters
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Einmaliges Lachen eines ehrenamtlichen Richters aufgrund Prozesssituation begründet keine grobe Pflichtverletzung - Keine Enthebung des Richters aus seinem Amt
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Berlin, 31.08.1978 - II L 13.78
Wahl zum ehrenamtlichen Richter; Antrag auf Entlassung aus dem Amt des …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.12.2022 - 2 SHa-EhRi 7013/22
Grundsätzlich muss aber eine gewisse Beharrlichkeit der Pflichtverletzung vorliegen (vgl. dazu die Entscheidung des OVG Berlin 31.08.1978 - II L 13.78 - DRiZ 1978, 371 f.) oder die singuläre Pflichtverletzung so gewichtig sein, dass ein weiteres Festhalten am ehrenamtlichen Richterverhältnis der Wahrung des Ansehens der Rechtspflege entgegensteht.