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   LAG Düsseldorf, 06.05.2013 - 7 TaBV 5/13   

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https://dejure.org/2013,36662
LAG Düsseldorf, 06.05.2013 - 7 TaBV 5/13 (https://dejure.org/2013,36662)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.05.2013 - 7 TaBV 5/13 (https://dejure.org/2013,36662)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Mai 2013 - 7 TaBV 5/13 (https://dejure.org/2013,36662)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einigungsstelle zu dem Thema "Regelung der Fragen eines Arbeitszeitkontos"; Zuständigkeit einer Einigungsstelle; Anzahl der Beisitzer

  • LAG Düsseldorf PDF
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einigungsstelle zu dem Thema "Regelung der Fragen eines Arbeitszeitkontos"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 30.01.1990 - 1 ABR 2/89

    Mitbestimmung bei Regelung von Auslandszulagen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.05.2013 - 7 TaBV 5/13
    Der eingeschränkte Prüfungsmaßstab korrespondiert damit, dass die Einigungsstelle die Vorfrage ihrer Zuständigkeit selbst prüft und sich, wenn sie diese nicht für gegeben hält, für unzuständig erklären kann (vgl. BAG, Beschluss vom 30.01.1990, 1 ABR 2/89, zitiert nach juris).
  • BAG, 09.11.2010 - 1 ABR 75/09

    Einigungsstellenspruch zur Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.05.2013 - 7 TaBV 5/13
    Soweit die Arbeitgeberin auch im Beschwerdeverfahren die Auffassung vertreten hat, im Hinblick auf § 10 TVöD liege keine erzwingbare Mitbestimmung vor, wird auf die bereits vom Arbeitsgericht zitierte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 09.11.2010, 1 ABR 75/09, Rn 41 verwiesen.
  • LAG Hamm, 26.05.2008 - 10 TaBV 51/08

    Einrichtung einer Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit; Ordnung des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.05.2013 - 7 TaBV 5/13
    Zudem ist zu berücksichtigen, dass es zwar der überwiegend in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung entspricht, dass eine Einigungsstelle dann offensichtlich unzuständig sein kann, wenn von einem Mitbestimmungsrecht bereits durch Abschluss einer Betriebsvereinbarung abschließend Gebrauch gemacht worden ist und diese ungekündigt fortbesteht (so u.a. LAG Hamm, Beschluss vom 26.05.2008, 10 TaBV 51/08, m.w.N.).
  • LAG Köln, 23.01.2007 - 9 TaBV 66/06

    Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.05.2013 - 7 TaBV 5/13
    So vertritt die 9. Kammer des Landesarbeitsgericht Köln die Auffassung, dass auch bei ungekündigter Betriebsvereinbarung die Einigungsstelle angerufen werden kann und bis zur Grenze des Rechtsmissbrauchs kein Fall der offensichtlichen Unzuständigkeit vorliegt, wenn eine Betriebspartei die teilweiser Änderung einer ungekündigten Betriebsvereinbarung mit Arbeitszeitregelung auf Grund nachträglicher Entwicklung erreichen will (Beschluss vom 23.01.2007, 9 TaBV 66/06, zitiert nach juris).
  • LAG Niedersachsen, 29.07.2008 - 1 TaBV 47/08

    Wirksamkeit einer bestehenden Betriebsvereinbarung zum Regelungsgegenstand im

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.05.2013 - 7 TaBV 5/13
    Richtig ist, dass ein Mitbestimmungsrecht offensichtlich fehlt, wenn in der streitgegenständlichen Frage eine abschließende, ungekündigte und in ihrer Wirksamkeit nicht angezweifelte Betriebsvereinbarung besteht (so auch LAG Niedersachsen, Beschluss vom 29.07.2008, 1 TaBV 47/08, zitiert nach juris).
  • LAG Köln, 06.09.2005 - 4 TaBV 41/05

    Einsetzung einer Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.05.2013 - 7 TaBV 5/13
    Darüber hinausgehend lässt die 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln (Beschluss vom 06.09.2005, 4 TaBV 41/05, zitiert nach juris) es zu, dass die Ablösung einer ungekündigt bestehenden Betriebsvereinbarung auch während ihrer Laufzeit über eine Einigungsstellenanrufung erzwungen werden kann.
  • LAG Hamm, 23.04.2012 - 10 TaBV 19/12

    Errichtung einer Einigungsstelle zur "Festlegung der zeitlichen Lage des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.05.2013 - 7 TaBV 5/13
    Hält ein Betriebspartner weitere Verhandlungen aufgrund des bisherigen Verhaltens der Gegenseite für aussichtslos und ruft er das Arbeitsgericht zur Einsetzung einer Einigungsstelle nach § 98 ArbGG an, so ist diese auch nicht deswegen offensichtlich unzuständig, weil der Verhandlungsanspruch nach § 74 Abs. 1 S. 2 BetrVG noch nicht oder noch nicht vollständig erfüllt worden ist; andernfalls hätte es die verhandlungsunwillige Seite in der Hand, die Einsetzung einer Einigungsstelle längere Zeit zu blockieren (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 23.04.2012, 10 TaBV 19/12. m.w.N., zitiert nach juris).
  • LAG Hamm, 26.07.2004 - 10 TaBV 64/04

    Einigungsstellenbesetzung offensichtliche Unzuständigkeit ausreichende vorherige

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.05.2013 - 7 TaBV 5/13
    Da der zu bestellende Vorsitzende das Vertrauen beider Betriebspartner besitzen sollte (§ 76 Abs. 2 S. 1 BetrVG), sollte allerdings von der Bestellung einer bestimmten Person zum Vorsitzenden abgesehen werden, wenn gegen sie von einer Seite nachvollziehbare - wenn auch nur subjektive - Vorbehalte oder Bedenken erhoben werden (so LAG Hamm, Beschluss vom 26.07.2004, 10 TaBV 64/04, m.w.N., zitiert nach juris).
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