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   LAG Düsseldorf, 22.04.1996 - 15 Ta 394/95   

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https://dejure.org/1996,11255
LAG Düsseldorf, 22.04.1996 - 15 Ta 394/95 (https://dejure.org/1996,11255)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.04.1996 - 15 Ta 394/95 (https://dejure.org/1996,11255)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. April 1996 - 15 Ta 394/95 (https://dejure.org/1996,11255)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Analoge Anwendung; Sofortige Beschwerde; Beschwerdefrist; Verkündung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Arbeitsgerichtsverfahren: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde nach Ablauf von fünf Monaten seit Urteilsverkündung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 01.07.1992 - 5 AS 4/92

    Rechtskraft des Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.04.1996 - 15 Ta 394/95
    § 9 Abs. 5 (S 3 und 4) ArbGG steht nicht entgegen (offengelassen in BAG NZA 1992, 1047).

    Es sind jedoch die §§ 516 und 552 ZPO auf der sofortigen Beschwerde unterliegende verkündete Beschlüsse analog anzuwenden mit der Folge, daß die Beschwerdefrist spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung zu laufen begann (so ausdrücklich BAG AP Nr. 6 zu § 17 a GVG unter III 1 der Gründe; grundsätzlich zur Frage der analogen Anwendung der §§ 516 und 552 ZPO bei sofortiger Beschwerde BAG NzA 1992, 1047, mit umfassenden Nachweisen).

    Die hier zugrundegelegte Rechtsprechung zieht bei entsprechender Anwendung der §§ 516 und 552 ZPO im Fall der sofortigen Beschwerde § 9 Abs. 5 ArbGG nicht heran (wiederum BAG AP Nr. 6 zu § 17 a GVG unter III 1 der Gründe; offengelassen in BAG NZA 1992, 1047).

  • BAG, 30.08.1993 - 2 AZB 6/93

    Sachliche Zuständigkeit - außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.04.1996 - 15 Ta 394/95
    Das hat zur Folge, daß die Beschwerdefrist spätestens mit Ablauf von 5 Monaten nach der Verkündung zu laufen beginnt (im Anschluß an BAG vom 30.8.1993, 2 AZB 6/93 = AP Nr. 6 zu § 17a GVG unter III 1 der Gründe).
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