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   LAG Hamm, 13.06.2008 - 13 Sa 244/08   

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https://dejure.org/2008,8744
LAG Hamm, 13.06.2008 - 13 Sa 244/08 (https://dejure.org/2008,8744)
LAG Hamm, Entscheidung vom 13.06.2008 - 13 Sa 244/08 (https://dejure.org/2008,8744)
LAG Hamm, Entscheidung vom 13. Juni 2008 - 13 Sa 244/08 (https://dejure.org/2008,8744)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Kündigung; ordentlich; Betriebsratsmitglied; Stilllegung; Betriebsabteilung; Übernahme; höherwertig; Arbeitsplatz

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 15 Abs. 5 KSchG
    Kündigung; ordentlich; Betriebsratsmitglied; Stilllegung; Betriebsabteilung; Übernahme; höherwertig; Arbeitsplatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme eines von der Schließung einer Betriebsabteilung betroffenen Betriebsratsmitgliedes auf einen höherwertigen Arbeitsplatz in eine andere Betriebsabteilung; Betriebsbedingte Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen der Stilllegung einer Betriebsabteilung; ...

  • Judicialis

    KSchG § 15 Abs. 5

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 15 Abs. 5
    Kündigung; ordentlich; Betriebsratsmitglied; Stilllegung; Betriebsabteilung; Übernahme; höherwertig; Arbeitsplatz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89

    Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl

    Auszug aus LAG Hamm, 13.06.2008 - 13 Sa 244/08
    Das Bundesarbeitsgericht (Urt. v. 23.11.2004 - 2 AZR 38/04 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 70; Urt. v. 21.09.2000 - 2 AZR 385/99 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 111; Urt. v. 29.03.1990 - 2 AZR 369/89 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 50) hat bereits wiederholt zu Recht entschieden, dass im Rahmen der ordentlichen Kündigung nach § 1 KSchG kein "Anspruch auf Beförderung" besteht, vielmehr eine Weiterbeschäftigungspflicht nur hinsichtlich gleich- und geringerwertiger Arbeitsplätze in Betracht kommt.
  • BAG, 23.11.2004 - 2 AZR 38/04

    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Hamm, 13.06.2008 - 13 Sa 244/08
    Das Bundesarbeitsgericht (Urt. v. 23.11.2004 - 2 AZR 38/04 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 70; Urt. v. 21.09.2000 - 2 AZR 385/99 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 111; Urt. v. 29.03.1990 - 2 AZR 369/89 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 50) hat bereits wiederholt zu Recht entschieden, dass im Rahmen der ordentlichen Kündigung nach § 1 KSchG kein "Anspruch auf Beförderung" besteht, vielmehr eine Weiterbeschäftigungspflicht nur hinsichtlich gleich- und geringerwertiger Arbeitsplätze in Betracht kommt.
  • BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 385/99

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 13.06.2008 - 13 Sa 244/08
    Das Bundesarbeitsgericht (Urt. v. 23.11.2004 - 2 AZR 38/04 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 70; Urt. v. 21.09.2000 - 2 AZR 385/99 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 111; Urt. v. 29.03.1990 - 2 AZR 369/89 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 50) hat bereits wiederholt zu Recht entschieden, dass im Rahmen der ordentlichen Kündigung nach § 1 KSchG kein "Anspruch auf Beförderung" besteht, vielmehr eine Weiterbeschäftigungspflicht nur hinsichtlich gleich- und geringerwertiger Arbeitsplätze in Betracht kommt.
  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 83/05

    Mitglied einer Betriebsvertretung - Kündigungsschutz bei Stilllegung einer

    Auszug aus LAG Hamm, 13.06.2008 - 13 Sa 244/08
    Davon ist allgemein immer dann auszugehen, wenn der Mandatsträger auf einem anderen innerbetrieblichen Arbeitsplatz nicht in wirtschaftlich vertretbarer Weise eingesetzt werden kann (zuletzt BAG, Urt. v. 02.03.2006 - 2 AZR 83/05 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 61).
  • BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 391/01

    Annahmeverzug; Zinsen

    Auszug aus LAG Hamm, 13.06.2008 - 13 Sa 244/08
    In dem Zusammenhang trifft den Arbeitgeber allerdings die Pflicht, mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln, gegebenenfalls auch einer Freikündigung, für die Weiterbeschäftigung zu sorgen, und zwar möglichst auf einem gleichwertigen, gegebenenfalls aber auch auf einer geringwertigeren Stelle im Wege der Änderungskündigung, um das Kollegialorgan Betriebsrat vor einer Auszehrung und persönlichen Inkontinuität zu schützen (BAG, a.a.O.; Urt. v. 13.06.2002 - 2 AZR 391/01 - AP BGB § 615 Nr. 97; Urt. v. 18.10.2000 - 2 AZR 494/99 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 49; zustimmend z.B. ErfK/Kiel, 8. Aufl., § 15 KSchG Rdnr. 45a; KR/Etzel, 8. Aufl., § 15 KSchG Rdnr. 126 ff., j. m. w. N.).
  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 494/99

    Kündigungsschutz; Betriebsratsmitglied

    Auszug aus LAG Hamm, 13.06.2008 - 13 Sa 244/08
    In dem Zusammenhang trifft den Arbeitgeber allerdings die Pflicht, mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln, gegebenenfalls auch einer Freikündigung, für die Weiterbeschäftigung zu sorgen, und zwar möglichst auf einem gleichwertigen, gegebenenfalls aber auch auf einer geringwertigeren Stelle im Wege der Änderungskündigung, um das Kollegialorgan Betriebsrat vor einer Auszehrung und persönlichen Inkontinuität zu schützen (BAG, a.a.O.; Urt. v. 13.06.2002 - 2 AZR 391/01 - AP BGB § 615 Nr. 97; Urt. v. 18.10.2000 - 2 AZR 494/99 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 49; zustimmend z.B. ErfK/Kiel, 8. Aufl., § 15 KSchG Rdnr. 45a; KR/Etzel, 8. Aufl., § 15 KSchG Rdnr. 126 ff., j. m. w. N.).
  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 139/03

    Betriebsbedingte Kündigung in Konzernbetrieb - Kündigung; Konzern;

    Auszug aus LAG Hamm, 13.06.2008 - 13 Sa 244/08
    auch unter Einschaltung des Betriebsrates, dem er angehört (vgl. BAG Urt. v. 18.09.2003 - 2 AZR 139/03 - AP KSchG 1969 § 1 Konzern Nr. 12; Urt. v. 10.01.1994 - 2 AZR 489/93 - AP KSchG 1969 § 1 Konzern Nr. 8).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.11.2007 - 1 Sa 914/06

    Vorrang des Betriebsratsmitglieds vor nicht sonderkündigungsgeschützten

    Auszug aus LAG Hamm, 13.06.2008 - 13 Sa 244/08
    a) Allerdings hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Urt. v. 13.11.2007 - 1 Sa 914/06) entschieden, der im Vergleich zu § 1 KSchG spezielleren Regelung des § 15 Abs. 5 KSchG lasse sich keinerlei Beschränkung hinsichtlich der Beschaffenheit der in Betracht zu ziehenden Arbeitsplätze entnehmen, so dass auch tariflich höher eingruppierte Tätigkeiten in Betracht kämen.
  • BAG, 31.10.1985 - 6 AZR 129/83

    Personalratsmitglied - Benachteiligungsverbot

    Auszug aus LAG Hamm, 13.06.2008 - 13 Sa 244/08
    Eine solche ungerechtfertigte Begünstigung würde man aber herbeiführen, wenn Amtsträgern im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung - anders als vergleichbaren Arbeitnehmern in ihrer Position - die Möglichkeit eröffnet würde, sich auf vorhandene höherwertige Arbeitsplätze zu berufen und auf diese Weise eine Tätigkeit anzustreben, die einem vergleichbaren Beschäftigten nicht eröffnet ist (vgl. Fitting, 24. Aufl., § 78 Rdnr. 22; Richardi/Thüsing, 11. Aufl., § 78 Rdnr. 27; s. a. BAG, Urt. v. 31.10.1985 - 6 AZR 129/83 - AP BPersVG § 46 Nr. 5).
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