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   LAG Hamm, 29.10.2018 - 2 Ta 293/18   

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https://dejure.org/2018,46778
LAG Hamm, 29.10.2018 - 2 Ta 293/18 (https://dejure.org/2018,46778)
LAG Hamm, Entscheidung vom 29.10.2018 - 2 Ta 293/18 (https://dejure.org/2018,46778)
LAG Hamm, Entscheidung vom 29. Oktober 2018 - 2 Ta 293/18 (https://dejure.org/2018,46778)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses nur hinsichtlich der Zulässigkeit des Rechtsweges; unzulässige Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde; Zuständigkeit der allgemeinen Zivilgerichte oder der Familiengerichte innerhalb der ordentlichen Zivilgerichtsbarkeit

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses nur hinsichtlich der Zulässigkeit des Rechtsweges; unzulässige Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde; Zuständigkeit der allgemeinen Zivilgerichte oder der Familiengerichte innerhalb der ordentlichen Zivilgerichtsbarkeit

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindungswirkung einer Rechtswegverweisung

  • rechtsportal.de

    Bindungswirkung einer Rechtswegverweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 20.09.1995 - 5 AZB 1/95

    Rechtswegzuständigkeit - Vorstandsmitglied

    Auszug aus LAG Hamm, 29.10.2018 - 2 Ta 293/18
    Dementsprechend ist auch das Beschwerdegericht verfahrensrechtlich gar nicht in der Lage, seiner Verweisungsentscheidung auch in Bezug auf die sachliche Zuständigkeit innerhalb der anderen Rechtswege bindende Wirkung zu verleihen (vgl. BAG, Beschluss vom 01.08.2017 - 9 AZB 45/17, juris; BAG, Beschl. v. 20.09.1995 - 5 AZB 1/95, juris, Rdnr. 6; BGH, Beschl. v. 28.07.2015 - X ARZ 201/15, juris, Rdnr. 9; BGH, Beschl. vom 14.05.2013 - X ARZ 167/13, juris).

    Sollte das Landgericht bei der weiteren rechtlichen Prüfung zu dem Ergebnis gelangen, dass die Klage familienrechtliche Ansprüche zum Gegenstand hat, ist es an einer Weiterverweisung an ein örtlich und sachlich zuständiges Amtsgericht als Familiengericht als ein Gericht desselben Rechtsweges nicht gehindert (vgl. auch BAG, Beschl. v. 20.09.1995 - 5 AZB 1/95, juris, Rdnr. 6; BGH, Beschl. v. 28.07.2015 - X ARZ 201/15, juris, Rdnr. 9).

  • BGH, 28.07.2015 - X ARZ 201/15

    Sachliche Zuständigkeit des Landgerichts für aus einer Stromabschaltung

    Auszug aus LAG Hamm, 29.10.2018 - 2 Ta 293/18
    Dementsprechend ist auch das Beschwerdegericht verfahrensrechtlich gar nicht in der Lage, seiner Verweisungsentscheidung auch in Bezug auf die sachliche Zuständigkeit innerhalb der anderen Rechtswege bindende Wirkung zu verleihen (vgl. BAG, Beschluss vom 01.08.2017 - 9 AZB 45/17, juris; BAG, Beschl. v. 20.09.1995 - 5 AZB 1/95, juris, Rdnr. 6; BGH, Beschl. v. 28.07.2015 - X ARZ 201/15, juris, Rdnr. 9; BGH, Beschl. vom 14.05.2013 - X ARZ 167/13, juris).

    Sollte das Landgericht bei der weiteren rechtlichen Prüfung zu dem Ergebnis gelangen, dass die Klage familienrechtliche Ansprüche zum Gegenstand hat, ist es an einer Weiterverweisung an ein örtlich und sachlich zuständiges Amtsgericht als Familiengericht als ein Gericht desselben Rechtsweges nicht gehindert (vgl. auch BAG, Beschl. v. 20.09.1995 - 5 AZB 1/95, juris, Rdnr. 6; BGH, Beschl. v. 28.07.2015 - X ARZ 201/15, juris, Rdnr. 9).

  • BAG, 01.08.2017 - 9 AZB 45/17

    Rechtsweg - Solo-Selbstständige

    Auszug aus LAG Hamm, 29.10.2018 - 2 Ta 293/18
    Dementsprechend ist auch das Beschwerdegericht verfahrensrechtlich gar nicht in der Lage, seiner Verweisungsentscheidung auch in Bezug auf die sachliche Zuständigkeit innerhalb der anderen Rechtswege bindende Wirkung zu verleihen (vgl. BAG, Beschluss vom 01.08.2017 - 9 AZB 45/17, juris; BAG, Beschl. v. 20.09.1995 - 5 AZB 1/95, juris, Rdnr. 6; BGH, Beschl. v. 28.07.2015 - X ARZ 201/15, juris, Rdnr. 9; BGH, Beschl. vom 14.05.2013 - X ARZ 167/13, juris).
  • BGH, 14.05.2013 - X ARZ 167/13

    Bindungswirkung der Verweisung an das zuständige Gericht des zulässigen

    Auszug aus LAG Hamm, 29.10.2018 - 2 Ta 293/18
    Dementsprechend ist auch das Beschwerdegericht verfahrensrechtlich gar nicht in der Lage, seiner Verweisungsentscheidung auch in Bezug auf die sachliche Zuständigkeit innerhalb der anderen Rechtswege bindende Wirkung zu verleihen (vgl. BAG, Beschluss vom 01.08.2017 - 9 AZB 45/17, juris; BAG, Beschl. v. 20.09.1995 - 5 AZB 1/95, juris, Rdnr. 6; BGH, Beschl. v. 28.07.2015 - X ARZ 201/15, juris, Rdnr. 9; BGH, Beschl. vom 14.05.2013 - X ARZ 167/13, juris).
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