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   LAG Hamm, 30.10.2001 - 13 TaBV 49/01   

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https://dejure.org/2001,20809
LAG Hamm, 30.10.2001 - 13 TaBV 49/01 (https://dejure.org/2001,20809)
LAG Hamm, Entscheidung vom 30.10.2001 - 13 TaBV 49/01 (https://dejure.org/2001,20809)
LAG Hamm, Entscheidung vom 30. Oktober 2001 - 13 TaBV 49/01 (https://dejure.org/2001,20809)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auskunftpflicht des Arbeitgebers an den Betriebsrat über die Arbeitszeit von Mitarbeitern; Pflicht zur Bereitstellung von Unterlagen über die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer; Entwurf einer Betriebsvereinbarung zum Thema Vertrauensarbeitszeit; Unterrichtungspflicht des ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 07.08.1986 - 6 ABR 77/83

    Betriebsrat - Lärmbelästigung - Lärmschutz - Messung von Lärm

    Auszug aus LAG Hamm, 30.10.2001 - 13 TaBV 49/01
    Ein solcher Anspruch ergibt sich aus § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG nicht (BAG vom 07.08.1986 - 6 ABR 77/83 - zu IV 3 a) und b) der Gründe; anderer Ansicht: ArbG Mönchengladbach vom 05.04.2000 - 5 BV 8/00 -).

    Diese Vorschrift ist ein Unterfall der in § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG genannten Unterrichtungspflichten des allgemeinen Aufgabenkatalogs (BAG vom 07.08.1986 - 6 ABR 77/83 - zu IV 3 b) der Gründe).

  • BAG, 22.03.2000 - 7 ABR 34/98

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LAG Hamm, 30.10.2001 - 13 TaBV 49/01
    Sie betreffen eine abgrenzbare Gruppe von Arbeitnehmern (BAG vom 22.03.2000 - 7 ABR 34/98 -, vom 17.10.1990 - 7 ABR 66/89 - und vom 18.01.1989 - 7 ABR 62/87 -), nämlich, mit Ausnahme der Abteilungsleiter, diejenigen Arbeitnehmer, mit denen der Arbeitgeber die in dem vorliegenden Verfahren näher dargestellten AT-Verträge abgeschlossen hat.
  • BAG, 17.10.1990 - 7 ABR 66/89

    Begründung der Arbeitnehmereigenschaft und Wahlberechtigung nach § 7

    Auszug aus LAG Hamm, 30.10.2001 - 13 TaBV 49/01
    Sie betreffen eine abgrenzbare Gruppe von Arbeitnehmern (BAG vom 22.03.2000 - 7 ABR 34/98 -, vom 17.10.1990 - 7 ABR 66/89 - und vom 18.01.1989 - 7 ABR 62/87 -), nämlich, mit Ausnahme der Abteilungsleiter, diejenigen Arbeitnehmer, mit denen der Arbeitgeber die in dem vorliegenden Verfahren näher dargestellten AT-Verträge abgeschlossen hat.
  • BAG, 18.01.1989 - 7 ABR 62/87

    Leiharbeitnehmer - Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LAG Hamm, 30.10.2001 - 13 TaBV 49/01
    Sie betreffen eine abgrenzbare Gruppe von Arbeitnehmern (BAG vom 22.03.2000 - 7 ABR 34/98 -, vom 17.10.1990 - 7 ABR 66/89 - und vom 18.01.1989 - 7 ABR 62/87 -), nämlich, mit Ausnahme der Abteilungsleiter, diejenigen Arbeitnehmer, mit denen der Arbeitgeber die in dem vorliegenden Verfahren näher dargestellten AT-Verträge abgeschlossen hat.
  • ArbG Mönchengladbach, 05.04.2000 - 5 BV 8/00

    Informationspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat; Pflicht zur

    Auszug aus LAG Hamm, 30.10.2001 - 13 TaBV 49/01
    Ein solcher Anspruch ergibt sich aus § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG nicht (BAG vom 07.08.1986 - 6 ABR 77/83 - zu IV 3 a) und b) der Gründe; anderer Ansicht: ArbG Mönchengladbach vom 05.04.2000 - 5 BV 8/00 -).
  • BAG, 19.10.1999 - 1 ABR 75/98

    Anspruch des Betriebsrats auf Vorlage ausgefüllter Arbeitsverträge

    Auszug aus LAG Hamm, 30.10.2001 - 13 TaBV 49/01
    Daraus folgt eine zweistufige Prüfung daraufhin, ob überhaupt eine Aufgabe des Betriebsrats gegeben ist und ob im Einzelfall die begehrte Information bzw. Zurverfügungstellung von Unterlagen erforderlich ist (BAG vom 19.10.1999 - 1 ABR 75/98 -).
  • BAG, 06.05.2003 - 1 ABR 13/02

    Auskunftsanspruch bei "Vertrauensarbeitszeit

    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 30. Oktober 2001 - 13 TaBV 49/01 - teilweise aufgehoben.
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