Rechtsprechung
LAG Hamm, 30.10.2001 - 13 TaBV 49/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Informationsrecht des Betriebsrats, Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers über Arbeitszeiten
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Informationsrecht des Betriebsrats, Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers über Arbeitszeiten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auskunftpflicht des Arbeitgebers an den Betriebsrat über die Arbeitszeit von Mitarbeitern; Pflicht zur Bereitstellung von Unterlagen über die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer; Entwurf einer Betriebsvereinbarung zum Thema Vertrauensarbeitszeit; Unterrichtungspflicht des ...
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bielefeld, 08.02.2001 - 6 BV 56/00
- LAG Hamm, 30.10.2001 - 13 TaBV 49/01
- BAG, 06.05.2003 - 1 ABR 13/02
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 07.08.1986 - 6 ABR 77/83
Betriebsrat - Lärmbelästigung - Lärmschutz - Messung von Lärm
Auszug aus LAG Hamm, 30.10.2001 - 13 TaBV 49/01
Ein solcher Anspruch ergibt sich aus § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG nicht (BAG vom 07.08.1986 - 6 ABR 77/83 - zu IV 3 a) und b) der Gründe; anderer Ansicht: ArbG Mönchengladbach vom 05.04.2000 - 5 BV 8/00 -).Diese Vorschrift ist ein Unterfall der in § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG genannten Unterrichtungspflichten des allgemeinen Aufgabenkatalogs (BAG vom 07.08.1986 - 6 ABR 77/83 - zu IV 3 b) der Gründe).
- BAG, 22.03.2000 - 7 ABR 34/98
Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung
Auszug aus LAG Hamm, 30.10.2001 - 13 TaBV 49/01
Sie betreffen eine abgrenzbare Gruppe von Arbeitnehmern (BAG vom 22.03.2000 - 7 ABR 34/98 -, vom 17.10.1990 - 7 ABR 66/89 - und vom 18.01.1989 - 7 ABR 62/87 -), nämlich, mit Ausnahme der Abteilungsleiter, diejenigen Arbeitnehmer, mit denen der Arbeitgeber die in dem vorliegenden Verfahren näher dargestellten AT-Verträge abgeschlossen hat. - BAG, 17.10.1990 - 7 ABR 66/89
Begründung der Arbeitnehmereigenschaft und Wahlberechtigung nach § 7 …
Auszug aus LAG Hamm, 30.10.2001 - 13 TaBV 49/01
Sie betreffen eine abgrenzbare Gruppe von Arbeitnehmern (BAG vom 22.03.2000 - 7 ABR 34/98 -, vom 17.10.1990 - 7 ABR 66/89 - und vom 18.01.1989 - 7 ABR 62/87 -), nämlich, mit Ausnahme der Abteilungsleiter, diejenigen Arbeitnehmer, mit denen der Arbeitgeber die in dem vorliegenden Verfahren näher dargestellten AT-Verträge abgeschlossen hat.
- BAG, 18.01.1989 - 7 ABR 62/87
Leiharbeitnehmer - Arbeitnehmerüberlassung
Auszug aus LAG Hamm, 30.10.2001 - 13 TaBV 49/01
Sie betreffen eine abgrenzbare Gruppe von Arbeitnehmern (BAG vom 22.03.2000 - 7 ABR 34/98 -, vom 17.10.1990 - 7 ABR 66/89 - und vom 18.01.1989 - 7 ABR 62/87 -), nämlich, mit Ausnahme der Abteilungsleiter, diejenigen Arbeitnehmer, mit denen der Arbeitgeber die in dem vorliegenden Verfahren näher dargestellten AT-Verträge abgeschlossen hat. - ArbG Mönchengladbach, 05.04.2000 - 5 BV 8/00
Informationspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat; Pflicht zur …
Auszug aus LAG Hamm, 30.10.2001 - 13 TaBV 49/01
Ein solcher Anspruch ergibt sich aus § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG nicht (BAG vom 07.08.1986 - 6 ABR 77/83 - zu IV 3 a) und b) der Gründe; anderer Ansicht: ArbG Mönchengladbach vom 05.04.2000 - 5 BV 8/00 -). - BAG, 19.10.1999 - 1 ABR 75/98
Anspruch des Betriebsrats auf Vorlage ausgefüllter Arbeitsverträge
Auszug aus LAG Hamm, 30.10.2001 - 13 TaBV 49/01
Daraus folgt eine zweistufige Prüfung daraufhin, ob überhaupt eine Aufgabe des Betriebsrats gegeben ist und ob im Einzelfall die begehrte Information bzw. Zurverfügungstellung von Unterlagen erforderlich ist (BAG vom 19.10.1999 - 1 ABR 75/98 -).
- BAG, 06.05.2003 - 1 ABR 13/02
Auskunftsanspruch bei "Vertrauensarbeitszeit
Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 30. Oktober 2001 - 13 TaBV 49/01 - teilweise aufgehoben.