Rechtsprechung
LAG Hessen, 03.03.2020 - 4 TaBV 88/19 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 99 BetrVG, §§ 2, 3 Entgeltrahmentarifvertrag für die hessische Getränkeindustrie
Bei Ein- und Umgruppierungen bedarf es im Beteiligungsverfahren nach § 99 BetrVG regelmäßig keines ausdrücklichen Hinweises des Arbeitgebers auf die Auswirkungen der Maßnahme. - IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Unterrichtung des Arbeitgebers im Beteiligungsverfahren bei Ein- und Umgruppierungen
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 17.04.2019 - 15 BV 658/18
- LAG Hessen, 03.03.2020 - 4 TaBV 88/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 22.04.2004 - 8 ABR 10/03
Eingruppierung eines Wagenmeisters TWB bei der Bahn
Auszug aus LAG Hessen, 03.03.2020 - 4 TaBV 88/19
Beruft sich der Betriebsrat demgegenüber auf eine höhere Eingruppierung, hat er im Rahmen einer abgestuften Mitwirkungspflicht darzulegen, aus welchen Gründen eine höherwertige Tätigkeit vorliegt ( BAG 22. April 2004 - 8 ABR 10/03 - ZTR 2004/582, zu B II 2 c cc ).Dies obliegt im Zustimmungsersetzungsverfahren aufgrund seiner Mitwirkungspflicht dem eine höhere Eingruppierung geltend machenden Betriebsrat ( BAG 22. April 2004 a. a. O., zu B II 2 c cc ).
- BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 50/97
Widerspruch des Betriebsrats gegen zu hohe Eingruppierung
Auszug aus LAG Hessen, 03.03.2020 - 4 TaBV 88/19
Im Zustimmungsersetzungsverfahren sind grundsätzlich nur die Gründe zu prüfen, die der Betriebsrat innerhalb der Widerspruchsfrist von § 99 Abs. 3 S. 1 BetrVG geltend gemacht hat ( vgl. nur BAG 28. April 1998 - 1 ABR 50/97 - BAGE 88/310, zu B II; 21. Juli 2009 - 1 ABR 35/08 - BAGE 131/250, zu B III 2 ), hier also die vom Betriebsrat geltend gemachte zu niedrige Eingruppierung der betroffenen Arbeitnehmer. - BAG, 21.07.2009 - 1 ABR 35/08
Mitbestimmung bei Übernahme von Leiharbeitnehmern - Verstoß gegen das …
Auszug aus LAG Hessen, 03.03.2020 - 4 TaBV 88/19
Im Zustimmungsersetzungsverfahren sind grundsätzlich nur die Gründe zu prüfen, die der Betriebsrat innerhalb der Widerspruchsfrist von § 99 Abs. 3 S. 1 BetrVG geltend gemacht hat ( vgl. nur BAG 28. April 1998 - 1 ABR 50/97 - BAGE 88/310, zu B II; 21. Juli 2009 - 1 ABR 35/08 - BAGE 131/250, zu B III 2 ), hier also die vom Betriebsrat geltend gemachte zu niedrige Eingruppierung der betroffenen Arbeitnehmer.
- BAG, 19.04.2012 - 7 ABR 52/10
Mitbestimmung bei Umgruppierung
Auszug aus LAG Hessen, 03.03.2020 - 4 TaBV 88/19
Bei Eingruppierungen richtet sich die Informationspflicht nach den für die Eingruppierung maßgeblichen Kriterien der einschlägigen Vergütungsordnung ( BAG 19. April 2012 - 7 ABR 52/10 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 60, zu B II 2 a ). - BAG, 14.08.2013 - 7 ABR 56/11
Umgruppierung - Betriebsteilübergang
Auszug aus LAG Hessen, 03.03.2020 - 4 TaBV 88/19
Die Angabe eines Betriebsrats, er betrachte die vom Arbeitgeber vorgesehene Eingruppierung als zu niedrig, genügt der gesetzlichen Begründungspflicht ( BAG 14. August 2013 - 7 ABR 56/11 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 62, zu B II 2 b bb ). - BAG, 23.08.1995 - 4 AZR 341/94
Eingruppierung - Sozialarbeiter
Auszug aus LAG Hessen, 03.03.2020 - 4 TaBV 88/19
Erforderlich ist die Darlegung von Tatsachen, die einen wertenden Vergleich mit der nicht herausgehobenen Tätigkeit erlauben ( vgl. etwa BAG 23. August 1995 - 4 AZR 341/94 - ZTR 1996/36, zu 3 c ).