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   LAG Hessen, 03.03.2020 - 4 TaBV 88/19   

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https://dejure.org/2020,11458
LAG Hessen, 03.03.2020 - 4 TaBV 88/19 (https://dejure.org/2020,11458)
LAG Hessen, Entscheidung vom 03.03.2020 - 4 TaBV 88/19 (https://dejure.org/2020,11458)
LAG Hessen, Entscheidung vom 03. März 2020 - 4 TaBV 88/19 (https://dejure.org/2020,11458)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 99 BetrVG, §§ 2, 3 Entgeltrahmentarifvertrag für die hessische Getränkeindustrie
    Bei Ein- und Umgruppierungen bedarf es im Beteiligungsverfahren nach § 99 BetrVG regelmäßig keines ausdrücklichen Hinweises des Arbeitgebers auf die Auswirkungen der Maßnahme.

  • IWW

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unterrichtung des Arbeitgebers im Beteiligungsverfahren bei Ein- und Umgruppierungen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 22.04.2004 - 8 ABR 10/03

    Eingruppierung eines Wagenmeisters TWB bei der Bahn

    Auszug aus LAG Hessen, 03.03.2020 - 4 TaBV 88/19
    Beruft sich der Betriebsrat demgegenüber auf eine höhere Eingruppierung, hat er im Rahmen einer abgestuften Mitwirkungspflicht darzulegen, aus welchen Gründen eine höherwertige Tätigkeit vorliegt ( BAG 22. April 2004 - 8 ABR 10/03 - ZTR 2004/582, zu B II 2 c cc ).

    Dies obliegt im Zustimmungsersetzungsverfahren aufgrund seiner Mitwirkungspflicht dem eine höhere Eingruppierung geltend machenden Betriebsrat ( BAG 22. April 2004 a. a. O., zu B II 2 c cc ).

  • BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 50/97

    Widerspruch des Betriebsrats gegen zu hohe Eingruppierung

    Auszug aus LAG Hessen, 03.03.2020 - 4 TaBV 88/19
    Im Zustimmungsersetzungsverfahren sind grundsätzlich nur die Gründe zu prüfen, die der Betriebsrat innerhalb der Widerspruchsfrist von § 99 Abs. 3 S. 1 BetrVG geltend gemacht hat ( vgl. nur BAG 28. April 1998 - 1 ABR 50/97 - BAGE 88/310, zu B II; 21. Juli 2009 - 1 ABR 35/08 - BAGE 131/250, zu B III 2 ), hier also die vom Betriebsrat geltend gemachte zu niedrige Eingruppierung der betroffenen Arbeitnehmer.
  • BAG, 21.07.2009 - 1 ABR 35/08

    Mitbestimmung bei Übernahme von Leiharbeitnehmern - Verstoß gegen das

    Auszug aus LAG Hessen, 03.03.2020 - 4 TaBV 88/19
    Im Zustimmungsersetzungsverfahren sind grundsätzlich nur die Gründe zu prüfen, die der Betriebsrat innerhalb der Widerspruchsfrist von § 99 Abs. 3 S. 1 BetrVG geltend gemacht hat ( vgl. nur BAG 28. April 1998 - 1 ABR 50/97 - BAGE 88/310, zu B II; 21. Juli 2009 - 1 ABR 35/08 - BAGE 131/250, zu B III 2 ), hier also die vom Betriebsrat geltend gemachte zu niedrige Eingruppierung der betroffenen Arbeitnehmer.
  • BAG, 19.04.2012 - 7 ABR 52/10

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Auszug aus LAG Hessen, 03.03.2020 - 4 TaBV 88/19
    Bei Eingruppierungen richtet sich die Informationspflicht nach den für die Eingruppierung maßgeblichen Kriterien der einschlägigen Vergütungsordnung ( BAG 19. April 2012 - 7 ABR 52/10 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 60, zu B II 2 a ).
  • BAG, 14.08.2013 - 7 ABR 56/11

    Umgruppierung - Betriebsteilübergang

    Auszug aus LAG Hessen, 03.03.2020 - 4 TaBV 88/19
    Die Angabe eines Betriebsrats, er betrachte die vom Arbeitgeber vorgesehene Eingruppierung als zu niedrig, genügt der gesetzlichen Begründungspflicht ( BAG 14. August 2013 - 7 ABR 56/11 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 62, zu B II 2 b bb ).
  • BAG, 23.08.1995 - 4 AZR 341/94

    Eingruppierung - Sozialarbeiter

    Auszug aus LAG Hessen, 03.03.2020 - 4 TaBV 88/19
    Erforderlich ist die Darlegung von Tatsachen, die einen wertenden Vergleich mit der nicht herausgehobenen Tätigkeit erlauben ( vgl. etwa BAG 23. August 1995 - 4 AZR 341/94 - ZTR 1996/36, zu 3 c ).
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