Rechtsprechung
LAG Köln, 18.10.2011 - 11 Sa 908/10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Rückzahlung Arbeitslohn, Abschluss Kündigungsschutzprozess
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 712 Abs. 1, 3 BGB
Rückzahlung Arbeitslohn, Abschluss Kündigungsschutzprozess - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Rückzahlung von Arbeitslohn nach Abschluss des Kündigungsschutzprozesses
- hensche.de
Kündigungsschutzprozess, Gehaltsrückzahlung
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Rückzahlung von Arbeitslohn nach Abschluss des Kündigungsschutzprozesses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Verlorener Kündigungsschutzprozess kann zu Gehaltsrückzahlungen führen
Besprechungen u.ä.
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
Pflicht zur Gehaltsrückzahlung nach verlorener Kündigungsschutzklage, wenn Weiterbeschäftigungsanspruch nicht vollzogen wird
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 06.10.2010 - 3 Ca 1539/09
- LAG Köln, 18.10.2011 - 11 Sa 908/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 405/97
Rückgewähr nachvertraglich erbrachter Leistung - Ausschlußfrist
Auszug aus LAG Köln, 18.10.2011 - 11 Sa 908/10
Diese sind nicht mit unbemerkt bleibenden Überzahlungen des laufenden Arbeitsentgelts, das typischerweise sofort für konsumtive Ausgaben verbraucht wird, gleichzusetzen (BAG, Urteil vom 19.01.1999 - 9 AZR 405/97 - m. w. N.).Aus diesem Grund beginnt erst mit der Rechtskraft des Urteils der Lauf der Ausschlussfrist (vgl.: BAG, Urteil vom 19.01.1999 - 9 AZR 405/97 -).
Die für den Wegfall der Bereicherung aufgestellten Grundsätze des Anscheinsbeweises sind nicht anzuwenden, denn Zahlungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind nicht mit unbemerkt bleibenden Überzahlungen des laufenden Arbeitsentgelts, das typischerweise sofort für konsumtive Ausgaben verbraucht wird, gleichzusetzen (BAG; Urteil vom 19.01.1999 - 9 AZR 405/97 - m. w. N.).
- BAG, 17.01.1991 - 8 AZR 483/89
Lohnanspruch bei Weiterbeschäftigungsurteil
Auszug aus LAG Köln, 18.10.2011 - 11 Sa 908/10
Eine abweichende Vereinbarung kraft derer der Arbeitnehmer nach wirksamer Beendigung des Arbeitsverhältnisses den gezahlten Arbeitslohn behalten darf, hat der Arbeitnehmer darzulegen und zu beweisen (BAG, Urteil vom 17.01.1991 - 8 AZR 483/89 -).Eine abweichende Vereinbarung kraft derer nach wirksamer Beendigung des Arbeitsverhältnisses den gezahlten Arbeitslohn hat der Arbeitnehmer darzulegen und zu beweisen (BAG, Urteil vom 17.01.1991 - 8 AZR 483/89 -).
- BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 934/06
Freistellung unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch - Auslegung
Auszug aus LAG Köln, 18.10.2011 - 11 Sa 908/10
Die vorsorgliche Urlaubsgewährung liegt im angemessenen Eigeninteresse des Arbeitgebers, um die Kumulation von Annahmeverzugs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen zu vermeiden (BAG, Urteil vom 14.08.2007 - 9 AZR 934/06 - m. w. N.). - BAG, 10.03.1987 - 8 AZR 146/84
Ansprüche des Arbeitnehmers bei Weiterbeschäftigung nach Kündigung
Auszug aus LAG Köln, 18.10.2011 - 11 Sa 908/10
Das nicht in Rechtskraft erwachsene Urteil des Arbeitsgerichts war nur vorläufig vollstreckbar gemäß § 62 Abs. 1 Satz 1 ArbGG und ohne rechtsgestaltende Wirkung (BAG, Urteil vom 10.03.1987 - 8 AZR 146/84 -).