Rechtsprechung
LAG Köln, 03.01.2017 - 7 Ta 246/16 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Ordnungsgeld; Anordnung persönlichen Erscheinens der Partei; Anwaltsverschulden
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen die aufgrund einer unrichtigen Auskunft ihres Prozessbevollmächtigten nicht erschienenen Partei
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 85; ZPO § 141
Ordnungsgeld; Anordnung persönlichen Erscheinens der Partei; Anwaltsverschulden - rechtsportal.de
ZPO § 85 ; ZPO § 141
Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen die aufgrund einer unrichtigen Auskunft ihres Prozessbevollmächtigten nicht erschienenen Partei - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 21.09.2016 - 2 Ca 3736/16
- LAG Köln, 03.01.2017 - 7 Ta 246/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.06.2011 - I ZB 77/10
Ausbleiben der Partei im Verhandlungstermin trotz Anordnung des persönlichen …
Auszug aus LAG Köln, 03.01.2017 - 7 Ta 246/16
§ 85 Abs. 2 ZPO ist entgegen der Ansicht des Arbeitsgerichts in einer solchen Konstellation, auf der es auf das eigene Verschulden der Partei ankommt, nicht anwendbar (BGH NJW-RR 2011, 1363;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 30. Auflage, § 85 Rdnr. 10;… Zöller/Greger, ZPO, 30. Auflage, § 141 Rdnr. 13).Die Streitfrage, ob die Verhängung eines Ordnungsgeldes nach § 141 Abs. 3 S. 1 ZPO darüber hinaus auch voraussetzt, dass durch das unentschuldigte Ausbleiben der persönlich geladenen Partei die Entscheidung des Rechtsstreits verzögert wird (bejahend: BAG NJW 2008, 252; BGH NJW-RR 2011, 1363; BGH MDR 2007, 1090;… verneinend: Zöller/Greger, ZPO, 30. Auflage, § 141 Rdnr. 12;… Griebeling, ablehnende Anmerkung zu BAG a.a.O.) und ob im vorliegenden Fall ein solcher Verzögerungseintritt zu gewärtigen gewesen wäre, kann somit dahingestellt bleiben.
- BAG, 20.08.2007 - 3 AZB 50/05
Anordnung des persönlichen Erscheinens - Ausbleiben im Termin - Ordnungsgeld - …
Auszug aus LAG Köln, 03.01.2017 - 7 Ta 246/16
Die Streitfrage, ob die Verhängung eines Ordnungsgeldes nach § 141 Abs. 3 S. 1 ZPO darüber hinaus auch voraussetzt, dass durch das unentschuldigte Ausbleiben der persönlich geladenen Partei die Entscheidung des Rechtsstreits verzögert wird (bejahend: BAG NJW 2008, 252; BGH NJW-RR 2011, 1363; BGH MDR 2007, 1090;… verneinend: Zöller/Greger, ZPO, 30. Auflage, § 141 Rdnr. 12;… Griebeling, ablehnende Anmerkung zu BAG a.a.O.) und ob im vorliegenden Fall ein solcher Verzögerungseintritt zu gewärtigen gewesen wäre, kann somit dahingestellt bleiben. - BGH, 12.06.2007 - VI ZB 4/07
Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Nichterscheinens der persönlich geladenen …
Auszug aus LAG Köln, 03.01.2017 - 7 Ta 246/16
Die Streitfrage, ob die Verhängung eines Ordnungsgeldes nach § 141 Abs. 3 S. 1 ZPO darüber hinaus auch voraussetzt, dass durch das unentschuldigte Ausbleiben der persönlich geladenen Partei die Entscheidung des Rechtsstreits verzögert wird (bejahend: BAG NJW 2008, 252; BGH NJW-RR 2011, 1363; BGH MDR 2007, 1090;… verneinend: Zöller/Greger, ZPO, 30. Auflage, § 141 Rdnr. 12;… Griebeling, ablehnende Anmerkung zu BAG a.a.O.) und ob im vorliegenden Fall ein solcher Verzögerungseintritt zu gewärtigen gewesen wäre, kann somit dahingestellt bleiben.