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   LAG Köln, 03.01.2017 - 7 Ta 246/16   

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https://dejure.org/2017,1389
LAG Köln, 03.01.2017 - 7 Ta 246/16 (https://dejure.org/2017,1389)
LAG Köln, Entscheidung vom 03.01.2017 - 7 Ta 246/16 (https://dejure.org/2017,1389)
LAG Köln, Entscheidung vom 03. Januar 2017 - 7 Ta 246/16 (https://dejure.org/2017,1389)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen die aufgrund einer unrichtigen Auskunft ihres Prozessbevollmächtigten nicht erschienenen Partei

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85; ZPO § 141
    Ordnungsgeld; Anordnung persönlichen Erscheinens der Partei; Anwaltsverschulden

  • rechtsportal.de

    ZPO § 85 ; ZPO § 141
    Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen die aufgrund einer unrichtigen Auskunft ihres Prozessbevollmächtigten nicht erschienenen Partei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.06.2011 - I ZB 77/10

    Ausbleiben der Partei im Verhandlungstermin trotz Anordnung des persönlichen

    Auszug aus LAG Köln, 03.01.2017 - 7 Ta 246/16
    § 85 Abs. 2 ZPO ist entgegen der Ansicht des Arbeitsgerichts in einer solchen Konstellation, auf der es auf das eigene Verschulden der Partei ankommt, nicht anwendbar (BGH NJW-RR 2011, 1363; Zöller/Vollkommer, ZPO, 30. Auflage, § 85 Rdnr. 10; Zöller/Greger, ZPO, 30. Auflage, § 141 Rdnr. 13).

                  Die Streitfrage, ob die Verhängung eines Ordnungsgeldes nach § 141 Abs. 3 S. 1 ZPO darüber hinaus auch voraussetzt, dass durch das unentschuldigte Ausbleiben der persönlich geladenen Partei die Entscheidung des Rechtsstreits verzögert wird (bejahend: BAG NJW 2008, 252; BGH NJW-RR 2011, 1363; BGH MDR 2007, 1090; verneinend: Zöller/Greger, ZPO, 30. Auflage, § 141 Rdnr. 12; Griebeling, ablehnende Anmerkung zu BAG a.a.O.) und ob im vorliegenden Fall ein solcher Verzögerungseintritt  zu gewärtigen gewesen wäre, kann somit dahingestellt bleiben.

  • BAG, 20.08.2007 - 3 AZB 50/05

    Anordnung des persönlichen Erscheinens - Ausbleiben im Termin - Ordnungsgeld -

    Auszug aus LAG Köln, 03.01.2017 - 7 Ta 246/16
                  Die Streitfrage, ob die Verhängung eines Ordnungsgeldes nach § 141 Abs. 3 S. 1 ZPO darüber hinaus auch voraussetzt, dass durch das unentschuldigte Ausbleiben der persönlich geladenen Partei die Entscheidung des Rechtsstreits verzögert wird (bejahend: BAG NJW 2008, 252; BGH NJW-RR 2011, 1363; BGH MDR 2007, 1090; verneinend: Zöller/Greger, ZPO, 30. Auflage, § 141 Rdnr. 12; Griebeling, ablehnende Anmerkung zu BAG a.a.O.) und ob im vorliegenden Fall ein solcher Verzögerungseintritt  zu gewärtigen gewesen wäre, kann somit dahingestellt bleiben.
  • BGH, 12.06.2007 - VI ZB 4/07

    Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Nichterscheinens der persönlich geladenen

    Auszug aus LAG Köln, 03.01.2017 - 7 Ta 246/16
                  Die Streitfrage, ob die Verhängung eines Ordnungsgeldes nach § 141 Abs. 3 S. 1 ZPO darüber hinaus auch voraussetzt, dass durch das unentschuldigte Ausbleiben der persönlich geladenen Partei die Entscheidung des Rechtsstreits verzögert wird (bejahend: BAG NJW 2008, 252; BGH NJW-RR 2011, 1363; BGH MDR 2007, 1090; verneinend: Zöller/Greger, ZPO, 30. Auflage, § 141 Rdnr. 12; Griebeling, ablehnende Anmerkung zu BAG a.a.O.) und ob im vorliegenden Fall ein solcher Verzögerungseintritt  zu gewärtigen gewesen wäre, kann somit dahingestellt bleiben.
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