Rechtsprechung
LAG Köln, 17.01.2018 - 3 Sa 831/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Leiharbeit; Arbeitszeitkonto, verleihfreie Zeit, Umgehung
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtstellung eines "fest" an einen Entleiher überlassenen Leiharbeitnehmers hinsichtlich der Berechnung der Arbeitszeit auf der Basis eines tariflichen Arbeitszeitkontos
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtstellung eines "fest" an einen Entleiher überlassenen Leiharbeitnehmers hinsichtlich der Berechnung der Arbeitszeit auf der Basis eines tariflichen Arbeitszeitkontos
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Minusstunden bei Leiharbeitnehmern
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 03.08.2016 - 3 Ca 82/16
- LAG Köln, 17.01.2018 - 3 Sa 831/16
- BAG - 5 AZR 212/18 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 16.04.2014 - 5 AZR 483/12
Leiharbeitsverhältnis - Annahmeverzug - Arbeitszeitkonto
Auszug aus LAG Köln, 17.01.2018 - 3 Sa 831/16
Etwas anderes gilt nur für sog. verleihfreie Zeiten, da das Arbeitszeitkonto nicht dazu eingesetzt werden darf, unter Umgehung von § 11 Abs. 4 Satz 2 AÜG das vom Verleiher zu tragende Beschäftigungsrisiko auf den Leiharbeitnehmer abzuwälzen (BAG, 16.04.2014 - 5 AZR 483/12 - ).Das folge aus der Entscheidung des BAG vom 16.04.2014 (5 AZR 483/12).
Dabei darf insbesondere die Einführung eines Arbeitszeitkontos nicht dazu genutzt werden, § 11 Abs. 4 Satz 2 AÜG zu umgehen (BAG, Urteil vom 16.04.2014 - 5 AZR 483/12, NZA 2014, 1262).
- LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2014 - 15 Sa 982/14
Leiharbeit - Arbeitszeitkonto - Nichteinsatzzeiten - keine Verrechnung mit …
Auszug aus LAG Köln, 17.01.2018 - 3 Sa 831/16
Dabei hat der Kläger sich auf die Rechtsprechung des LAG Berlin-Brandenburg in einer Entscheidung vom 17.12.2014 (15 Sa 982/14) berufen und gemeint, wenn bereits keine Verrechnung mit Plusstunden möglich sei, müsse dies erst Recht gelten, wenn - wie bei ihm - keine Plusstunden vorhanden seien und vom Arbeitgeber Minusstunden in das Arbeitszeitkonto eingestellt würden.Ebenso hat nur wenige Monate nach dem vorgenannten Urteil des 5. Senats das LAG Berlin-Brandenburg entschieden (Urteil vom 17.12.2014 - 15 Sa 982/14, LAGE § 11 AÜG Nr. 1).
- ArbG Köln, 03.08.2016 - 3 Ca 82/16
Arbeitszeitkonto - Minusstunden - Vergütungsansprüche
Auszug aus LAG Köln, 17.01.2018 - 3 Sa 831/16
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 03.08.2016 - 3 Ca 82/16 - wird zurückgewiesen.Der Kläger beantragt, unter teilweiser Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Köln vom 03.08.2016 - 3 Ca 82/16 - die Beklagte zu verurteilen, dem Arbeitszeitkonto des Klägers 88, 33 Arbeitsstunden gutzuschreiben und den Saldo des Arbeitszeitkontos des Klägers unter Berücksichtigung dieser Gutschrift zu korrigieren.