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   LAG Köln, 17.01.2018 - 3 Sa 831/16   

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https://dejure.org/2018,479
LAG Köln, 17.01.2018 - 3 Sa 831/16 (https://dejure.org/2018,479)
LAG Köln, Entscheidung vom 17.01.2018 - 3 Sa 831/16 (https://dejure.org/2018,479)
LAG Köln, Entscheidung vom 17. Januar 2018 - 3 Sa 831/16 (https://dejure.org/2018,479)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtstellung eines "fest" an einen Entleiher überlassenen Leiharbeitnehmers hinsichtlich der Berechnung der Arbeitszeit auf der Basis eines tariflichen Arbeitszeitkontos

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtstellung eines "fest" an einen Entleiher überlassenen Leiharbeitnehmers hinsichtlich der Berechnung der Arbeitszeit auf der Basis eines tariflichen Arbeitszeitkontos

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 16.04.2014 - 5 AZR 483/12

    Leiharbeitsverhältnis - Annahmeverzug - Arbeitszeitkonto

    Auszug aus LAG Köln, 17.01.2018 - 3 Sa 831/16
    Etwas anderes gilt nur für sog. verleihfreie Zeiten, da das Arbeitszeitkonto nicht dazu eingesetzt werden darf, unter Umgehung von § 11 Abs. 4 Satz 2 AÜG das vom Verleiher zu tragende Beschäftigungsrisiko auf den Leiharbeitnehmer abzuwälzen (BAG, 16.04.2014 - 5 AZR 483/12 - ).

    Das folge aus der Entscheidung des BAG vom 16.04.2014 (5 AZR 483/12).

    Dabei darf insbesondere die Einführung eines Arbeitszeitkontos nicht dazu genutzt werden, § 11 Abs. 4 Satz 2 AÜG zu umgehen (BAG, Urteil vom 16.04.2014 - 5 AZR 483/12, NZA 2014, 1262).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2014 - 15 Sa 982/14

    Leiharbeit - Arbeitszeitkonto - Nichteinsatzzeiten - keine Verrechnung mit

    Auszug aus LAG Köln, 17.01.2018 - 3 Sa 831/16
    Dabei hat der Kläger sich auf die Rechtsprechung des LAG Berlin-Brandenburg in einer Entscheidung vom 17.12.2014 (15 Sa 982/14) berufen und gemeint, wenn bereits keine Verrechnung mit Plusstunden möglich sei, müsse dies erst Recht gelten, wenn - wie bei ihm - keine Plusstunden vorhanden seien und vom Arbeitgeber Minusstunden in das Arbeitszeitkonto eingestellt würden.

    Ebenso hat nur wenige Monate nach dem vorgenannten Urteil des 5. Senats das LAG Berlin-Brandenburg entschieden (Urteil vom 17.12.2014 - 15 Sa 982/14, LAGE § 11 AÜG Nr. 1).

  • ArbG Köln, 03.08.2016 - 3 Ca 82/16

    Arbeitszeitkonto - Minusstunden - Vergütungsansprüche

    Auszug aus LAG Köln, 17.01.2018 - 3 Sa 831/16
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 03.08.2016 - 3 Ca 82/16 - wird zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, unter teilweiser Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Köln vom 03.08.2016 - 3 Ca 82/16 - die Beklagte zu verurteilen, dem Arbeitszeitkonto des Klägers 88, 33 Arbeitsstunden gutzuschreiben und den Saldo des Arbeitszeitkontos des Klägers unter Berücksichtigung dieser Gutschrift zu korrigieren.

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