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   LAG München, 27.11.2009 - 3 Sa 581/09   

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https://dejure.org/2009,17656
LAG München, 27.11.2009 - 3 Sa 581/09 (https://dejure.org/2009,17656)
LAG München, Entscheidung vom 27.11.2009 - 3 Sa 581/09 (https://dejure.org/2009,17656)
LAG München, Entscheidung vom 27. November 2009 - 3 Sa 581/09 (https://dejure.org/2009,17656)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Arbeitnehmerin im Generalkonsulat - deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss der deutscher Gerichtsbarkeit wegen Staatenimmunität; Zuständigkeit eines deutschen Arbeitsgerichts bei Streit um arbeitsvertragliche Vergütung; Deutsche Gerichtsbarkeit bei fiskalischem Handeln eines fremden Staates

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 1; GVG § 19 Abs. 1; GVG § 20 Abs. 2
    Ausschluss deutscher Gerichtsbarkeit wegen Staatenimmunität; Zuständigkeit eines deutschen Arbeitsgerichts bei Streit um arbeitsvertragliche Vergütung; deutsche Gerichtsbarkeit bei fiskalischem Handeln eines fremden Staates

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 116/04

    Gleichbehandlung - Maßregelungsverbot - Abfindung

    Auszug aus LAG München, 27.11.2009 - 3 Sa 581/09
    Dagegen untersagt keine Regel des Völkerrechts der inländischen Gerichtsbarkeit, in Angelegenheiten zu entscheiden, die die nichthoheitliche Tätigkeit des ausländischen Staates betreffen (vgl. nur aus jüngerer Zeit BAG 15.02.2005 - 9 AZR 116/04 - Rn. 20 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    Maßgebend ist somit nicht ausschließlich, dass am Rechtsstreit eine Person - hier eine Arbeitnehmerin - beteiligt ist, die hoheitliche Tätigkeit ausübt, sondern ob die "Angelegenheit", also das "streitige Rechtsverhältnis" die hoheitliche oder die nichthoheitliche Tätigkeit des ausländischen Staates betrifft (BAG 15.02.2005 - 9 AZR 116/04 - Rn. 20, 21 sowie BAG 16.05.2002 - 2 AZR 688/00 - Rn. 19).

  • BAG, 16.05.2002 - 2 AZR 688/00

    Staatenimmunität

    Auszug aus LAG München, 27.11.2009 - 3 Sa 581/09
    Maßgebend ist somit nicht ausschließlich, dass am Rechtsstreit eine Person - hier eine Arbeitnehmerin - beteiligt ist, die hoheitliche Tätigkeit ausübt, sondern ob die "Angelegenheit", also das "streitige Rechtsverhältnis" die hoheitliche oder die nichthoheitliche Tätigkeit des ausländischen Staates betrifft (BAG 15.02.2005 - 9 AZR 116/04 - Rn. 20, 21 sowie BAG 16.05.2002 - 2 AZR 688/00 - Rn. 19).

    Denn die von der Klägerin beanstandeten Verhaltensweisen der Beklagten sind nicht typischer Ausfluss der ausländischen Staatsgewalt (vgl. BAG 16.05.2002 - 2 AZR 688/00 - Rn. 19).

  • BGH, 26.11.2015 - III ZR 26/15

    Internationale Zuständigkeit: Befreiung von der deutschen Gerichtsbarkeit;

    Soweit sich die Beschwerde in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München vom 27. November 2009 (BeckRS 2010, 65909) beruft, ist das Bundesarbeitsgericht dieser Rechtsprechung nicht gefolgt.
  • OLG Stuttgart, 06.06.2013 - 5 W 17/13

    Deutsche Gerichtsbarkeit: Klage eines ausländischen Konsuls gegen seinen

    bb) Eine andere Ansicht stellt nicht auf den Gegenstand des Beschäftigungsverhältnisses, sondern auf die Natur des geltend gemachten prozessualen Anspruchs ab (vgl. LAG München, Urteile vom 27.11.2009, Az. 3 Sa 581/09 und 3 Sa 572/09, zustimmend: Majer NZA 2010, 1395).
  • LAG München, 23.01.2014 - 3 Sa 676/12

    Deutsche Gerichtsbarkeit, Staatenimmunität, Vergütung, Gehaltskürzung,

    Beide Alternativen sind vorliegend nicht gegeben, weshalb die Beklagte an die arbeitsvertraglich geschuldete Vergütung gebunden ist (vgl. für eine einseitige Gehaltskürzung durch die Republik Chile LAG München, Urt. v. 27.11.2009 - 3 Sa 581/09 - BeckRS 2010, 65909; vgl. zur Gehaltskürzung durch die Republik Griechenland auch LAG Nürnberg, Urt. v. 06.11.2012 - 7 Sa 251/12 - BeckRS 2013, 65928).
  • LAG Hessen, 04.08.2014 - 16 Sa 650/14

    Deutsche Gerichtsbarkeit - hoheitliches Handeln eines anderen Staates

    Zwar hat das Landesarbeitsgericht München in seinen Entscheidungen vom 27. November 2009 -3 Sa 581/09, Rn. 32 und 3 Sa 572/09, Rn. 20 -nicht allein auf die konkrete Tätigkeit der betroffenen Mitarbeiterin, sondern auch auf den geltend gemachten (prozessualen) Anspruch abgestellt.
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