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   LAG München, 29.07.1998 - 9 Sa 979/97   

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https://dejure.org/1998,8601
LAG München, 29.07.1998 - 9 Sa 979/97 (https://dejure.org/1998,8601)
LAG München, Entscheidung vom 29.07.1998 - 9 Sa 979/97 (https://dejure.org/1998,8601)
LAG München, Entscheidung vom 29. Juli 1998 - 9 Sa 979/97 (https://dejure.org/1998,8601)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung des Manteltarifvertrages für den Bereich der Holzbearbeitungsindustrie u.a. bezüglich Entgeltfortzahlungsansprüchen im Krankheitsfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entgeltfortzahlung: Anrechnung von Fehltagen wegen einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation auf den Erholungsurlaub

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • ArbG Düsseldorf, 20.03.1997 - 2 Ca 8213/96

    Zulässigkeit einer Verbandsklage auf Auslegung einer Tarifnorm; Vorliegen einer

    Auszug aus LAG München, 29.07.1998 - 9 Sa 979/97
    Die Möglichkeit, 100% Lohnfortzahlung zu erhalten, verschafft dem Arbeitnehmer nur das Wahlrecht gemäß § 4a EFZG , dessen Ausübung in sein Belieben gestellt ist (Arbeitsgericht Düsseldorf vom 9.10.1997 9 Ca 5074/97 und vom 20.3.1997 2 Ca 8213/96).

    Wie bereits das Arbeitsgericht Düsseldorf (9 Ca 5074/97 und vom 20.3.1997 NZA-RR 1997, 300) überzeugend entschieden hat, dokumentieren die Tarifvertragsparteien durch den Verweis auf die gesetzlichen Bestimmungen einen Regelungswillen in doppelter Hinsicht.

  • BVerfG, 14.11.1995 - 1 BvR 601/92

    Mitgliederwerbung II

    Auszug aus LAG München, 29.07.1998 - 9 Sa 979/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zum Schutzbereich der Koalitionsfreiheit kommt es nicht mehr darauf an, ob die Regelungsmaterie den Kernbereich der Koalitionsfreiheit betrifft, vielmehr erstreckt sich der Grundrechtschutz auf die Verhaltensweisen, die koalitionsspezifisch sind (BVerfGE 93, 352 und 94, 268).
  • BVerfG, 24.04.1996 - 1 BvR 712/86

    Wissenschaftliches Personal

    Auszug aus LAG München, 29.07.1998 - 9 Sa 979/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zum Schutzbereich der Koalitionsfreiheit kommt es nicht mehr darauf an, ob die Regelungsmaterie den Kernbereich der Koalitionsfreiheit betrifft, vielmehr erstreckt sich der Grundrechtschutz auf die Verhaltensweisen, die koalitionsspezifisch sind (BVerfGE 93, 352 und 94, 268).
  • BFH, 13.03.1996 - VI R 103/95

    Bei einer doppelten Haushaltsführung kein Werbungskostenabzug der Miete für die

    Auszug aus LAG München, 29.07.1998 - 9 Sa 979/97
    Dies bedeutet, daß bestehende und künftige tarifvertragliche und einzelvertragliche Bestimmungen, die eine günstigere als die gesetzliche Regelung enthalten, weiterhin zulässig und gültig sind (wohl einhellige Ansicht: vgl. Heinze NZA 1996, 785; Kamanabrou RDA 1997, 22; Giesen RDA 1997, 201; Leinemann DB 1996, 1381 ).
  • BAG, 01.07.1998 - 5 AZR 620/97

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

    Auszug aus LAG München, 29.07.1998 - 9 Sa 979/97
    Diese Auffassung hat das Bundesarbeitsgericht in den Entscheidungen vom 1.7.1998 ( 5 AZR 545/97; 5 AZR 25/98; 5 AZR 620/97; 5 AZR 621/97; 5 AZR 456/97) bestätigt.
  • BAG, 01.07.1998 - 5 AZR 25/98

    Entgeltfortzahlung in Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

    Auszug aus LAG München, 29.07.1998 - 9 Sa 979/97
    Diese Auffassung hat das Bundesarbeitsgericht in den Entscheidungen vom 1.7.1998 ( 5 AZR 545/97; 5 AZR 25/98; 5 AZR 620/97; 5 AZR 621/97; 5 AZR 456/97) bestätigt.
  • BAG, 01.07.1998 - 5 AZR 456/97

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

    Auszug aus LAG München, 29.07.1998 - 9 Sa 979/97
    Diese Auffassung hat das Bundesarbeitsgericht in den Entscheidungen vom 1.7.1998 ( 5 AZR 545/97; 5 AZR 25/98; 5 AZR 620/97; 5 AZR 621/97; 5 AZR 456/97) bestätigt.
  • BAG, 01.07.1998 - 5 AZR 621/97

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

    Auszug aus LAG München, 29.07.1998 - 9 Sa 979/97
    Diese Auffassung hat das Bundesarbeitsgericht in den Entscheidungen vom 1.7.1998 ( 5 AZR 545/97; 5 AZR 25/98; 5 AZR 620/97; 5 AZR 621/97; 5 AZR 456/97) bestätigt.
  • BAG, 01.07.1998 - 5 AZR 545/97

    Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %?

    Auszug aus LAG München, 29.07.1998 - 9 Sa 979/97
    Diese Auffassung hat das Bundesarbeitsgericht in den Entscheidungen vom 1.7.1998 ( 5 AZR 545/97; 5 AZR 25/98; 5 AZR 620/97; 5 AZR 621/97; 5 AZR 456/97) bestätigt.
  • BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 67/97

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Sprungrevision

    Auszug aus LAG München, 29.07.1998 - 9 Sa 979/97
    Trotz dieser Kritik ist das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 16.6.1998, 5 AZR 67/97, bei seiner Auffassung geblieben, daß eine tarifliche Regelung, die bezüglich der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle - wie vorliegend in Ziffer 80 des MTV - auf das Gesetz über die Fortzahlung des Arbeitsentgeltes im Krankheitsfalle verweist, keine eigenständige Regelung darstellt, sondern nur eine deklaratorische Verweisung auf das jeweils geltende Entgeltfortzahlungsgesetz enthält.
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