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LAG München, 30.11.1984 - 4 TaBV 14/84 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Heimangestellten; Angestelltentätigkeiten; Selbständiges Schreibbüro; Textverarbeitungssysteme
Verfahrensgang
- ArbG München, 24.02.1984 - 10 BV 142/83
- LAG München, 30.11.1984 - 4 TaBV 14/84
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 12.07.1988 - 3 AZR 569/86
Zahlung von Mindestentgelten an Heimarbeiterinnen bei Ausführung von …
Auch nach Inkrafttreten des Heimarbeitsänderungsgesetzes sind die Arbeits- und Sozialgerichte davon ausgegangen, daß es für die Annahme der Heimarbeit weder auf die Dauer und den Umfang der Tätigkeit noch auf die Höhe der erzielten Einkünfte ankommt (BSG Urteil vom 10. September 1987 - 12 RK 13/85 - BB 1988, 210; LAG München, Beschluß vom 31. Oktober 1984 - 4 TaBV 14/84 - LAGE § 6 BetrVG 1972 Nr. 2; LAG Frankfurt, Urteil vom 14. Oktober 1982 - 3 Sa 724/82 - AP Nr. 9 zu § 2 HAG). - LAG Köln, 28.02.1991 - 10 TaBV 55/90
Heimarbeit; Freier Beruf; Selbständig; Angestellter
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