Rechtsprechung
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2018 - 5 Sa 70/18 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 2 Abs 1 WissZeitVG, § 2 Abs 2 WissZeitVG, § 2 Abs 5 WissZeitVG
Vertragsverlängerung gemäß § 2 Abs. 5 WissZeitVG - IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Elternzeit; Verlängerung kraft Gesetzes; jeweilige Dauer - Vertragsverlängerung gemäß § 2 Abs. 5 WissZeitVG
- rechtsportal.de
Voraussetzungen der Verlängerung des Vertrages gem. § 2 Abs. 5 WissZeitVG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Rostock, 13.04.2018 - 4 Ca 1137/17
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2018 - 5 Sa 70/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 28.05.2014 - 7 AZR 456/12
Befristeter Arbeitsvertrag mit wissenschaftlichem Personal - Elternzeit
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2018 - 5 Sa 70/18
Auch das Bundesarbeitsgericht habe in seiner Entscheidung BAG-Urteil vom 28.05.2014 - Aktenzeichen 7 AZR 456/12 betont, dass sich das nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG befristete Arbeitsverhältnis um die Zeit verlängere, für die vor Ablauf des ursprünglich vereinbarten Vertragsendes Elternzeit genommen worden sei.Es soll verhindert werden, dass diese ihren wissenschaftlichen Werdegang abbrechen (vgl. BAG, Urteil vom 28.05.2014 - Aktenzeichen 7 AZR 456/12 - unter Verweis auf die Gesetzesbegründung).
Auch aus der Formulierung des Bundesarbeitsgerichts in dem Urteil vom 28.05.2014 (Aktenzeichen 7 AZR 456/12), "führt § 2 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 WissZeitVG bzw. § 57b Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 HRG 2004 dazu, dass das befristete Arbeitsverhältnis über das vereinbarte Fristende hinaus zunächst für die in Anspruch genommene Elternzeit fortdauert und sich danach noch um die vor dem vereinbarten Fristende liegende Dauer der Elternzeit verlängert", vermag sich entgegen der Auffassung des beklagten Landes nicht zu begründen, dass nur Zeiten vor dem ursprünglich vereinbarten Vertragsende verlängernde Wirkung hervorrufen können.
- BAG, 30.08.2017 - 7 AZR 524/15
Befristung - WissZeitVG - Verlängerung - Einverständnis
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2018 - 5 Sa 70/18
Dabei ist die Einverständniserklärung nach § 2 Abs. 5 Satz 1 WissZeitVG nicht auf die Herbeiführung einer Rechtsfolgekraft rechtsgeschäftlichen Willens, sondern der durch Gesetz angeordneten Rechtsfolge der Verlängerung der Dauer des nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG befristeten Vertrages gerichtet (BAG, Urteil vom 30.08.2017 - Aktenzeichen 7 AZR 524/15 -, Rn. 31). - BAG, 25.04.2018 - 7 AZR 82/16
Befristung - Wissenschaftliches Personal - Lehrkraft für besondere Aufgaben - …
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2018 - 5 Sa 70/18
Sie ist nach Aufgabenstellung und anzuwendender Arbeitsmethode darauf angelegt, neue Erkenntnisse zu gewinnen und zu verarbeiten, um den Erkenntnisstand der jeweiligen wissenschaftlichen Disziplin zu sichern oder zu erweitern (BAG Urteil vom 25.04.2018 - Aktenzeichen 7 AZR 82/16 -).