Rechtsprechung
LAG Nürnberg, 02.11.2011 - 7 Sa 138/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Unwirksame Rückzahlungsklausel - Inhaltskontrolle - kein Anspruch auf Erstattung der Ausbildungskosten aus ungerechtfertigter Bereicherung
- arbeitsrechtsiegen.de
Unwirksame Rückzahlungsklausel - Inhaltskontrolle - Erstattung der Ausbildungskosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Würzburg, 11.01.2011 - 2 Ca 1326/10
- ArbG Würzburg, 26.01.2011 - 2 Ca 1326/10
- LAG Nürnberg, 02.11.2011 - 7 Sa 138/11
- BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 103/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 900/07
Fortbildungsvertrag - Bindungsdauer - Verbot der geltungserhaltende Reduktion - …
Auszug aus LAG Nürnberg, 02.11.2011 - 7 Sa 138/11
Sie beruft sich insoweit auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (3 AZR 900/07 und 9 AZR 294/06).Das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB liefe weitgehend leer (vgl. Bundesarbeitsgericht - Urteil vom 14.01.2009 - 3 AZR 900/07 = BAGE 129/121 und NZA 2009/666).
- BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 294/06
AGB-Kontrolle - Privatnutzung eines Firmenwagens - Widerruf
Auszug aus LAG Nürnberg, 02.11.2011 - 7 Sa 138/11
Sie beruft sich insoweit auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (3 AZR 900/07 und 9 AZR 294/06).Insbesondere hat das Bundesarbeitsgericht in der von der Klägerin zitierten Entscheidung vom 19.12.2006 die ergänzende Vertragsauslegung einer unwirksamen vertraglichen Klausel, in der sich der Arbeitgeber das Recht Vorbehalten hat, das auch privat nutzbare Firmenfahrzeug jederzeit und aus jedem Anlass herauszuverlangen, abgelehnt (9 AZR 294/06 = AP Nr. 21 zu § 611 BGB Sachbezüge und NZA 2007/809).
- BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05
Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB - Inhaltskontrolle
Auszug aus LAG Nürnberg, 02.11.2011 - 7 Sa 138/11
Zu prüfen ist, ob der Klauselinhalt bei der in Rede stehenden Art des Rechtsgeschäfts generell und unter Berücksichtigung der typischen Interessen der beteiligten Verkehrskreise eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners ergibt (vgl. Bundesarbeitsgericht - Urteil vom 11.04.2006 - 9 AZR 610/05 = BAGE 118/36 und NZA 2006/1042).Das Bundesarbeitsgericht hat sich indes bereits in dem zitierten Urteil vom 11.04.2006 (9 AZR 610/05) in der oben dargestellten Weise mit der durch die §§ 305 ff BGB entstandenen neuen Rechtslage befasst und insoweit eine neue rechtliche Bewertung vorgenommen.
- BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 552/02
Erstattung verauslagter Ausbildungskosten
Auszug aus LAG Nürnberg, 02.11.2011 - 7 Sa 138/11
Sie habe sich daher auf die Geltung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19.02.2004 (6 AZR 552/02) verlassen dürfen.Zwar ist es zutreffend, dass das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 19.02.2004 (6 AZR 552/02) sich nicht mit der Frage auseinandergesetzt hat, ob der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses Auswirkungen auf die Kostentragungsklausel hat.
- BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 103/12
Rückzahlung von Fortbildungskosten - Rückzahlungsklausel - Inhaltskontrolle - …
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 2. November 2011 - 7 Sa 138/11 - wird zurückgewiesen.