Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 04.09.2007 - 7 Sa 822/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,18557
LAG Nürnberg, 04.09.2007 - 7 Sa 822/06 (https://dejure.org/2007,18557)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 04.09.2007 - 7 Sa 822/06 (https://dejure.org/2007,18557)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 04. September 2007 - 7 Sa 822/06 (https://dejure.org/2007,18557)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,18557) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsrente bei krankheitsbedingtem Ausscheiden; Unzulässige Klagehäufung in der Berufungsinstanz

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    §§ 533 ZPO, 67 ArbGG
    Klageänderung - Berufungsbegründung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsrente bei krankheitsbedingtem Ausscheiden; unzulässige Klagehäufung in der Berufungsinstanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.05.2001 - IX ZR 256/99

    Anderweitige Rechtshängigkeit

    Auszug aus LAG Nürnberg, 04.09.2007 - 7 Sa 822/06
    Die dogmatische Grundlage bildet die von der Rechtsprechung ständig vertretene Lehre vom sog. zweigliedrigen Streitgegenstand, wonach trotz eines identischen Antrags bei Vortrag von zwei verschiedenen Lebenssachverhalten zur Stützung des Anspruchs zwei Streitgegenstände vorliegen (z.B. BGH NJW 2001, 3713; NJW 2003, 829; BAG MDR 03, Seite 521; vgl. zusammenfassend Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., Einleitung Rdnrn. 60 ff., insbesondere 82).
  • BAG, 23.11.2006 - 6 AZR 317/06

    Einkommenssicherung - Tarifauslegung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 04.09.2007 - 7 Sa 822/06
    Trägt die Partei zur Stützung ihres prozessualen Anspruchs verschiedene Lebenssachverhalte vor, ist von verschiedenen Streitgegenständen und damit einer Klagehäufung auszugehen (BAG Urteil vom 23.11.2006 - 6 AZR 317/06 - NZA 07, 630, 631).
  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZN 892/05

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Faires Verfahren

    Auszug aus LAG Nürnberg, 04.09.2007 - 7 Sa 822/06
    Ein im Berufungsverfahren erstmals in den Rechtsstreit eingeführter prozessualer Anspruch und die zu seiner Begründung neu vorgetragenen Tatsachen sind keine "Angriffsmittel" und unterliegen damit nicht der Bestimmung des § 67 ArbGG (BAG Urteil vom 11.04.2006 - 9 AZN 892/05).
  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 622/01

    Allgemeiner Feststellungsantrag - doppelte Rechtshängigkeit

    Auszug aus LAG Nürnberg, 04.09.2007 - 7 Sa 822/06
    Die dogmatische Grundlage bildet die von der Rechtsprechung ständig vertretene Lehre vom sog. zweigliedrigen Streitgegenstand, wonach trotz eines identischen Antrags bei Vortrag von zwei verschiedenen Lebenssachverhalten zur Stützung des Anspruchs zwei Streitgegenstände vorliegen (z.B. BGH NJW 2001, 3713; NJW 2003, 829; BAG MDR 03, Seite 521; vgl. zusammenfassend Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., Einleitung Rdnrn. 60 ff., insbesondere 82).
  • BAG, 14.12.1999 - 3 AZR 684/98

    Insolvenzsicherung der Versorgungsanwärter

    Auszug aus LAG Nürnberg, 04.09.2007 - 7 Sa 822/06
    Ein solcher fester Zeitpunkt ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dann anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Vollendung des 65. Lebensjahres in den Ruhestand treten kann ohne Kürzung der Betriebsrente (BAG Urteil vom 14.12.1999 - 3 AZR 684/98 - NZA 2001, 33).
  • LAG Nürnberg, 06.10.2009 - 7 Sa 868/08

    Höhe einer betrieblichen Invalidenrente - Versorgungsfall

    Der Umstand, dass das Landesarbeitsgericht im Verfahren 7 Sa 822/06 das Vorbringen des Klägers als unzulässige Klageänderung zurückgewiesen hat, bindet das erkennende Gericht nicht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht