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   LAG Nürnberg, 15.02.2012 - 2 Sa 448/11   

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LAG Nürnberg, 15.02.2012 - 2 Sa 448/11 (https://dejure.org/2012,29176)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 15.02.2012 - 2 Sa 448/11 (https://dejure.org/2012,29176)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 15. Februar 2012 - 2 Sa 448/11 (https://dejure.org/2012,29176)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Verpflichtung zur Zahlung einer Wechselschichtzulage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 18.01.1983 - 3 AZR 447/80

    Anspruch auf Schichtlohnzulage

    Auszug aus LAG Nürnberg, 15.02.2012 - 2 Sa 448/11
    Schichtarbeit zeichne sich nach dem Urteil des BAG vom 18.01.1983 (3 AZR 447/80) dadurch aus, dass eine bestimmte Arbeitsaufgabe über einen erheblich längeren Zeitraum als die übliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers hinaus anfalle und daher von mehreren Arbeitnehmern, die sich einander ablösten, in einer geregelten zeitlichen Reihenfolge, teilweise auch außerhalb der allgemeinen üblichen Arbeitszeit, erbracht werde.

    Berücksichtigt man sowohl den Zweck der Richtlinien als auch den oben dargestellten Zweck der Zulage, die mit dem Einsatz in verschiedenen Schichten verbundene Belastung auszugleichen, der durch den wechselnden Arbeitsrhythmus entsteht (vgl. hierzu auch Neumann/Biebl, ArbZG, 15. Aufl. 2008, § 6 Rn. 5), ist zu verlangen, dass die abzuleistenden Schichten tatsächlich erheblich versetzt sind, so dass davon ausgegangen werden muss, dass sich die Arbeitnehmer wechselseitig "ablösen" (so ausdrücklich auch BAG vom 18.01.1983, 3 AZR 447/80, zitiert nach juris, Rn. 25 ff.).

    Zu fordern ist daher, dass die Arbeitsaufgabe über einen erheblich längeren Zeitraum als die tägliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers hinaus zu erfüllen ist und dass sie teilweise auch außerhalb der allgemein üblichen Arbeitszeit erbracht werden muss (BAG vom 18.01.1983, a.a.O., Rn. 27; BAG vom 20.06.1990, 4 AZR 5/90, zitiert nach juris).

    Unter Berücksichtigung derartiger Umstände ist - wie für das Bundesarbeitsgericht etwa im Urteil vom 18.01.1983 (a.a.O.) - für die Berufungskammer offenkundig, dass jedenfalls die zwischen 07.00 Uhr und 17.00 Uhr zu erbringenden Arbeitsleistungen üblich sind (so auch HK-ArbR-Growe, 2. Aufl. 2010, § 6 ArbZG Rn. 4).

  • BAG, 26.09.2007 - 5 AZR 808/06

    Bezugnahme auf Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Nürnberg, 15.02.2012 - 2 Sa 448/11
    Schichtarbeit kann auch dann vorliegen, wenn sich die verschiedenen Schichten überlappen oder wenn Arbeitsbeginn und Arbeitsende der verschiedenen Schichten nur um wenige Stunden auseinander liegen (BAG vom 26.09.2007, 5 AZR 808/06, Rn. 34).

    In den Entscheidungen vom 24.01.2001 (a.a.O.; betrifft den Groß- und Außenhandel) und vom 26.09.2007 (a.a.O.; betrifft einen Omnibusverkehr) hat das Bundesarbeitsgericht gerade nicht auf die Arbeitszeit im Beschäftigungsbetrieb oder der betrieblichen Branche abgestellt, sondern darauf, ob die Schichten "außerhalb der allgemein üblichen Arbeitszeit" liegen.

  • BAG, 18.07.1990 - 4 AZR 295/89

    Schichtzulage

    Auszug aus LAG Nürnberg, 15.02.2012 - 2 Sa 448/11
    Dabei kann, weil die eine Schicht außerhalb der allgemein üblichen Arbeitszeit stattfindet und daher die persönliche Lebensführung beeinträchtigt, selbst ein regelmäßig wechselnder Einsatz von 5.30 Uhr bis 14.30 Uhr einerseits und von 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr andererseits für die Erfüllung des Schichtbegriffs ausreichend sein (BAG vom 18.07.1990, 4 AZR 295/89, zitiert nach juris).

    Das Bundesarbeitsgericht hätte auch bei den Dienstplänen der Taxifahrer, deren Dienste branchenüblich rund um die Uhr angeboten werden (BAG vom 18.07.1990, a.a.O.), nicht auf Schichtarbeit in diesem Sinn erkennen dürfen.

  • BAG, 20.04.2005 - 10 AZR 302/04

    Schichtlohnzuschlag - Sportplatz- und Sporthallenwart

    Auszug aus LAG Nürnberg, 15.02.2012 - 2 Sa 448/11
    Der jeweils abgelöste Arbeitsplatz muss dabei nicht identisch sein, wenn nur die jeweils betroffenen Arbeitnehmer gegenseitig austauschbar sind (vgl. BAG vom 04.02.1988, 6 AZR 203/85; BAG vom 20.04.2005, 10 AZR 302/04, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 04.02.1988 - 6 AZR 203/85

    Tariflicher Anspruch eines Kameramanns des Westdeutschen Rundfunks auf Gewährung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 15.02.2012 - 2 Sa 448/11
    Der jeweils abgelöste Arbeitsplatz muss dabei nicht identisch sein, wenn nur die jeweils betroffenen Arbeitnehmer gegenseitig austauschbar sind (vgl. BAG vom 04.02.1988, 6 AZR 203/85; BAG vom 20.04.2005, 10 AZR 302/04, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 17.03.2010 - 5 AZR 317/09

    Tariflicher Feiertagszuschlag für Ostersonntag

    Auszug aus LAG Nürnberg, 15.02.2012 - 2 Sa 448/11
    In einem solchen Fall wird die Leistungsgewährung nicht als stillschweigendes Angebot des Arbeitgebers zur Begründung eines dauerhaften Anspruchs wahrgenommen, sondern als Normvollzug (zuletzt BAG vom 17.08.2011, 10 AZR 347/10, Rn. 17; BAG vom 17.03.2010, 5 AZR 317/09, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 19.10.2011 - 5 AZR 359/10

    Vergütungserhöhung aufgrund betrieblicher Übung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 15.02.2012 - 2 Sa 448/11
    Entscheidend hierfür ist, wie die Arbeitnehmer als Erklärungsempfänger das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung aller Begleitumstände verstehen mussten und durften (vgl. zuletzt BAG vom 19.10.2011, 5 AZR 359/10, zitiert nach juris, Rn. 13).
  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 962/08

    Anspruch auf Strukturausgleich

    Auszug aus LAG Nürnberg, 15.02.2012 - 2 Sa 448/11
    Es handelt sich insoweit um Parteivortrag, der im übrigen nicht das tatsächliche Tarifgeschehen oder einvernehmliche Tarifübungen wiedergibt (grundlegend zum möglichen Inhalt von Tarifauskünften vgl. BAG vom 18.08.1999, 4 AZR 247/98; BAG vom 22.04.2010, 6 AZR 962/08, Rn. 32, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 17.08.2011 - 10 AZR 347/10

    Zeitzuschlag für Feiertagsarbeit

    Auszug aus LAG Nürnberg, 15.02.2012 - 2 Sa 448/11
    In einem solchen Fall wird die Leistungsgewährung nicht als stillschweigendes Angebot des Arbeitgebers zur Begründung eines dauerhaften Anspruchs wahrgenommen, sondern als Normvollzug (zuletzt BAG vom 17.08.2011, 10 AZR 347/10, Rn. 17; BAG vom 17.03.2010, 5 AZR 317/09, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 746/10

    Variable Vergütung - Festlegung eines Bonuspools

    Auszug aus LAG Nürnberg, 15.02.2012 - 2 Sa 448/11
    In solchen Fällen käme ein Anspruch aus betrieblicher Übung nur in Betracht, wenn die Arbeitnehmer davon ausgehen könnten, dass der Arbeitgeber eine weitere, hiervon unabhängige Leistung gewähren wollte (zuletzt BAG vom 12.10.2011, 10 AZR 746/10, zitiert nach juris, Rn. 52).
  • BAG, 20.06.1990 - 4 AZR 5/90

    Schichtarbeit im Großhandel

  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 358/10

    Tariflicher Mehrarbeitszuschlag - Geld- und Werttransport Niedersachsen

  • BAG, 18.08.1999 - 4 AZR 247/98

    Geltungsbereich eines Firmentarifvertrages

  • BAG, 24.02.2010 - 10 AZR 40/09

    Kürzung einer Sonderzuwendung - Zustimmung der Tarifvertragsparteien

  • BAG, 23.09.1960 - 1 AZR 567/59

    Schichtdienst - Allgemeiner Sprachgebrauch - Arbeitsleistungen mehrerer

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