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LAG Niedersachsen, 05.06.1990 - 2 Ta 99/90 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Reisekosten ; Erstattungsfähige Kosten ; Kosten eines Rechtsanwalts
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- LG München II, 28.01.1985 - 2 T 106/85
Auszug aus LAG Niedersachsen, 05.06.1990 - 2 Ta 99/90
Die in den Räumen des Arbeitsgerichts Oldenburg durchzuführenden Termine zur mündlichen Verhandlung einzelner Kammern des Landesarbeitsgericht Niedersachsen stellen keine der in § 91 Abs. 2 ZPO bezeichneten Formen der Gerichtsorganisation dar, so daß es dahingestellt bleiben kann, ob nicht dem am Hauptsitz des Gerichts residierenden Rechtsanwalt in jedem Falle entstehende Reisekosten zu erstatten sind (vgl. hierzu nur Landgericht München II - Beschluß vom 28.01.1985 - 2 T 106/85 - MDR 1985 Seite 589 mit ablehnender Anmerkung von Schneider;… Zöller/Schneider, ZPO, 15. Auflage, § 91 Rn. 13 "Auswärtige Abteilung").