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LAG Niedersachsen, 14.12.2022 - 8 Sa 527/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
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Keine Einzelzwangsvollstreckung wegen Insolvenzforderungen im Insolvenzverfahren; Umfang der Insolvenzmasse und Zwangsvollstreckungsverbot
Verfahrensgang
- LAG Niedersachsen - 8 Sa 527/22
- ArbG Osnabrück, 17.05.2022 - 3 Ca 383/21
- LAG Niedersachsen, 14.12.2022 - 8 Sa 527/22
- BAG, 20.07.2023 - 6 AZR 112/23
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.01.2004 - IX ZR 39/03
Anfechtung der Pfändung der Ansprüche des Schuldners gegen ein Kreditinstitut aus …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.12.2022 - 8 Sa 527/22
Soweit sich die Pfändung auf eine künftige Entgeltforderung bezieht, wird das Pfandrecht für diese künftige Forderung jedoch erst mit deren Entstehung, das heißt nach Erbringung der Dienstleistung, begründet (BAG a.a.O. unter Verweis auf BGH 22. Januar 2004 - IX ZR 39/09 - BGHZ 157, 350 ;… BGH 26. Juni 2008 - IX ZR 87/07 - juris Rn. 13 und NZA 2009, 110 ). - BGH, 26.06.2008 - IX ZR 87/07
Anfechtbarkeit von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das Arbeitseinkommen des …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.12.2022 - 8 Sa 527/22
Soweit sich die Pfändung auf eine künftige Entgeltforderung bezieht, wird das Pfandrecht für diese künftige Forderung jedoch erst mit deren Entstehung, das heißt nach Erbringung der Dienstleistung, begründet (…BAG a.a.O. unter Verweis auf BGH 22. Januar 2004 - IX ZR 39/09 - BGHZ 157, 350 ; BGH 26. Juni 2008 - IX ZR 87/07 - juris Rn. 13 und NZA 2009, 110 ). - BAG, 17.09.2009 - 6 AZR 369/08
Unterhaltsrückstände in der Verbraucherinsolvenz
Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.12.2022 - 8 Sa 527/22
Auch ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, der sich unter anderem auf künftige Entgeltforderungen bezieht, entfaltet hinsichtlich dieser künftigen Forderungen jeweils erst mit Entstehen des Anspruchs auf Vergütung der geleisteten Dienste Wirksamkeit (BAG 17.09.2009 - 6 AZR 369/08 - juris Rn. 20).
- BAG, 20.07.2023 - 6 AZR 112/23
Drittschuldnerklage - Insolvenz - Vollstreckungsverbot
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 14. Dezember 2022 - 8 Sa 527/22 - wird auf seine Kosten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage hinsichtlich der Ansprüche für die Monate November und Dezember 2021 sowie Januar 2022 in Höhe von 1.274,50 Euro als derzeit unbegründet abgewiesen wird.