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   LAG Niedersachsen, 25.03.1982 - 11 TaBV 7/81   

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https://dejure.org/1982,2823
LAG Niedersachsen, 25.03.1982 - 11 TaBV 7/81 (https://dejure.org/1982,2823)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.03.1982 - 11 TaBV 7/81 (https://dejure.org/1982,2823)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. März 1982 - 11 TaBV 7/81 (https://dejure.org/1982,2823)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung von Arbeitnehmern zuüberwachen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung von Arbeitnehmern zuüberwachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1982, 1609
  • DB 1982, 2039
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 24.11.1981 - 1 ABR 108/79

    Mitbestimmungsrecht bezüglich Arbeits- und Ordnungsverhaltens

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 25.03.1982 - 11 TaBV 7/81
    Die Überwachung des Arbeitnehmers ist kein Tatbestandsmerkmal der Nummer 1, sondern ein solches der Nummer 6 des § 87 Betriebsverfassungsgesetz, wo aber nur die Überwachung durch technische Einrichtungen erfaßt wird (BAG Beschluß vom 24.11.1981 - 1 ABR 108/79 - B.1. der Gründe).

    Entscheidend bleibt vielmehr, ob die Einrichtung in ihrem Kern unmittelbar schon selbst die Überwachung bewerkstelligt (BAG Beschluß vom 24.11.1981 aaO unter B.2. der Gründe).

  • BAG, 28.07.1981 - 1 ABR 65/79

    Arbeitszeit: Begriff der Ruhepause - Lärmpause - Arbeitssicherheit -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 25.03.1982 - 11 TaBV 7/81
    Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 Betriebsverfassungsgesetz zielt auf die Ruhepausen, durch die die Arbeitszeit unterbrochen wird, die also selbst nicht zur Arbeitszeit gehören, also auf die unbezahlten Pausen (BAG Beschluß vom 28.07.1981 - 1 ABR 65/79 - in BB 1982, 493).

    Die Zuständigkeit des Betriebsrats besteht in einer Ausfüllungskompetenz (BAG vom 28.07.1981 aaO; LAG Düsseldorf Beschluß vom 27.05.1980 - 5 TaBV 2/80 -).

  • LAG Düsseldorf, 05.05.1981 - 11 TaBV 6/81
    Auszug aus LAG Niedersachsen, 25.03.1982 - 11 TaBV 7/81
    Der Beschluß ist mit der Beschwerde angefochten worden und das Verfahren ist durch Beschluß des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 6. Oktober 1981 - 11 TaBV 6/81 - bis zur Rechtskraft der Entscheidung in diesem Beschlußverfahren ausgesetzt worden.

    Die Entscheidung über das Mitbestimmungsrecht wird vielmehr verbindlich auch für die Einigungsstelle und damit präjudiziell im Verfahren 11 TaBV 7/81 festgestellt (LAG Niedersachsen Beschluß vom 06.10.1981 - 11 TaBV 6/81 -).

  • BAG, 30.06.1981 - 1 ABR 52/79
    Auszug aus LAG Niedersachsen, 25.03.1982 - 11 TaBV 7/81
    Die Einigungsstelle selbst kann nämlich die für ihr Tätigwerden entscheidende Vorfrage nicht bindend feststellen; sie ist kein Gericht (BAG Beschluß vom 30. Juni 1981 - 1 ABR 52/79 -).

    Nicht zuletzt auch wegen der von ihm zu tragenden Kosten, die durch die Tätigkeit der Einigungsstelle verursacht werden, hat der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an einer alsbaldigen gerichtlichen Klärung noch vor der Durchführung des Einigungsstellenverfahrens (BAG Beschluß vom 15.10.1979 in AP Nr. 5 zu § 111 BetrVerfG 1972 zu B.I. der Gründe; LAG Niedersachsen Beschluß vom 01.12.1978 - 11 TaBV 11/77 - Seite 11 bis 12 unter Nr. 2.-5. der Gründe; BAG Beschluß vom 30.06.1981 - 1 ABR 52/79 - unter B.I. der Gründe).

  • BAG, 10.07.1979 - 1 ABR 50/78

    Fahrtenschreiber als technische Einrichtung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 25.03.1982 - 11 TaBV 7/81
    Anderes folgt auch nicht aus dem Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 10. Juli 1979 (1 ABR 50/78 in AP Nr. 3 zu § 87 BetrVerfG 72).
  • BAG, 09.09.1975 - 1 ABR 20/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei einer Erneuten Inbetriebnahme eines

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 25.03.1982 - 11 TaBV 7/81
    Gegenstand des Mitbestimmungsrechts sind Kontrolleinrichtungen wie Fernsehanlagen, Multimomentkameras, die objektiv geeignet sind, unmittelbar die Überwachung des Arbeitnehmers zu bewirken und in seinen Persönlichkeitsbereich einzugreifen (BAG AP Nr. 2 zu § 87 BetrVerfG 72 = BB 75, 1480 = DB 75, 2233).
  • LAG Baden-Württemberg, 18.02.1981 - 2 TaBV 5/80
    Auszug aus LAG Niedersachsen, 25.03.1982 - 11 TaBV 7/81
    Dem Erfordernis ist genügt, wenn nicht nur für den Fachmann, sondern auch für jeden nur einigermaßen Fachkundigen ohne nähere Prüfung der Widerspruch festgestellt werden kann (LAG Baden-Württemberg Beschluß vom 18.02.1981 - 2 TaBV 5/80 - in BB 1981, 1578; offensichtlich für den sachkundigen Betriebspraktiker: Fabricius-Kraft-Thiele-Wiese aaO § 91 in der zweiten Bearbeitung vom Dezember 1981 Rd. Nr. 10 mit vielen Hinweisen).
  • LAG Düsseldorf, 28.11.1980 - 16 TaBV 13/80
    Auszug aus LAG Niedersachsen, 25.03.1982 - 11 TaBV 7/81
    Davon ist auch das Gutachten, das vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf zu seiner Entscheidung vom 28. November 1980 - 16 TaBV 13/80 - (in DB 1981, 379) eingeholt worden war (Gutachten Dr. Radl vom Oktober 1980 Seite 3 ff) ausgegangen.
  • LAG Baden-Württemberg, 25.03.1980 - 7 TaBV 2/79
    Auszug aus LAG Niedersachsen, 25.03.1982 - 11 TaBV 7/81
    Denn eine Prüfung der Zuständigkeit der Einigungsstelle ist - ausgenommen der Fall der offensichtlichen Unzuständigkeit (vgl. § 98 Abs. 1 Satz 2 ArbGG in der seit 01.07.1979 geltenden Fassung; LAG Baden-Württemberg in BB 80, 991 = DB 80, 1076) - im Bestellungsverfahren vom Arbeitsgericht grundsätzlich nicht vorzunehmen (Fitting-Auffarth BetrVerfG 13. Auflage § 76 Rd. Nr. 11).
  • LAG Schleswig-Holstein, 25.11.1993 - 4 TaBV 27/93

    Kostenerstattung für Schulungsmaßnahmen des Betriebsrates bei Einführung der

    Das Gerät muß folglich mit den Kontrollvorrichtungen bezüglich der Leistung oder des Verhaltens der Bediener versehen sein (so eingehend LAG Niedersachen v. 25.03.1982 in DB 1982, 2039 und LAG Schl-Holst. Beschl. v. 09.06.1982 - 5 TaBV 4/82 - in DB 1983, 995).
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