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   LAG Saarland, 25.11.1998 - 2 Sa 74/98   

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https://dejure.org/1998,7368
LAG Saarland, 25.11.1998 - 2 Sa 74/98 (https://dejure.org/1998,7368)
LAG Saarland, Entscheidung vom 25.11.1998 - 2 Sa 74/98 (https://dejure.org/1998,7368)
LAG Saarland, Entscheidung vom 25. November 1998 - 2 Sa 74/98 (https://dejure.org/1998,7368)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückzahlung von Entgeltfortzahlung wegen rückwirkender Bewilligung einer Berufsunfähigkeitsrente; Schwerbehinderter mit einem Grad der Behinderung von 60; Klagebegehren aus dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsentgelt: entgeltfortzahlung bei gleichzeitiger Rente wegen Berufsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 25.02.1993 - 6 AZR 334/91

    Krankenbezüge: über den Rentenbeginn hinaus gezahlte als Vorschüsse auf die

    Auszug aus LAG Saarland, 25.11.1998 - 2 Sa 74/98
    Das habe das BAG mit Urteil vom 25.2.1993 Az. 6 AZR 334/91 zu der fast identischen Vorschrift des § 37 Abs. 2 Unterabs. 5 Buchstabe b BAT bereits festgestellt.

    Der Hinweis auf die Entscheidung des BAG vom 25.2.1993 Az. 6 AZR 334/91 gehe fehl.

    Dies ergibt sich aus der Auslegung der Tarifnorm (so auch BAG U. v. 20.10.1993, NZA 1994, S. 705, 706).

    Der Beklagte trägt vor, das angefochtene Urteil beruhe auf einer unkritischen Adaption der Entscheidung des BAG vom 25.2.1993 Az. 6 AZR 334/91 AP Nr. 10 zu § 37 BAT = NZA 1994, 705 .

    Das von dem Arbeitsgericht für seine Auffassung herangezogene Urteil des BAG vom 25.2.1993 (Az: 6 AZR 334/91, BAGE 72, 290 = AP Nr. 10 zu § 37 BAT = NZA 94, 705) beziehe sich auf den völlig anders gelagerten Sachverhalt eines Angestellten, der nach der seinerzeit geltenden Fassung des § 37 Abs. 2 Unterabs. 1 BAT wegen der Dauer seines Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf Krankenbezüge für die Dauer von bis zu 26 Wochen gehabt habe.

    Die Auffassung des Beklagten stehe auch in einem eindeutigen Widerspruch zu der Entscheidung des BAG vom 25.2.1993, Az: 6 AZR 334/91.

    Die von dem Arbeitsgericht als Beleg für seine Auffassung herangezogene Entscheidung des BAG vom 25.2.1993 - 6 AZR 334/91 - AP Nr. 10 zu § 37 BAT = NZA 1994, 705 ist nicht einschlägig.

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