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   LAG Sachsen-Anhalt, 26.11.2019 - 1 Ta 144/19   

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https://dejure.org/2019,44185
LAG Sachsen-Anhalt, 26.11.2019 - 1 Ta 144/19 (https://dejure.org/2019,44185)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26.11.2019 - 1 Ta 144/19 (https://dejure.org/2019,44185)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. November 2019 - 1 Ta 144/19 (https://dejure.org/2019,44185)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 42 Abs 2 GKG 2004, § 23 RVG, § 33 RVG
    Wertfestsetzung - Konkurrentenstreit - Rechtsanwaltsgebühren

  • IWW

    § 42 Abs. 2 GKG, § ... 42 Abs. 2 Satz 1 GKG, § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 42 Abs. 2 Satz 2 GKG, § 33 RVG, § 42 GKG, § 33 Abs. 3 Satz 1 RVG, § 33 Abs. 7 RVG, § 33 Abs. 3 Satz 3 RVG, § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG, § 23 Abs. 1 Satz 1 RVG, § 48 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 3 ZPO, § 52 Abs. 6 GKG, § 42 Abs. 2 S. 1 GKG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 33 Abs. 9 Satz 2 RVG, § 33 Abs. 4 Satz 3 RVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 33 ; GKG § 42 Abs 2
    Wertfestsetzung Rechtsanwaltsgebühren - Konkurrentenstreit

  • rechtsportal.de

    Gegenstandswert für anwaltliche Tätigkeit bei einer Konkurrentenklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2020, 272
  • NZA-RR 2020, 154
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Hessen, 17.07.2008 - 15 Ta 138/08

    Wertfestsetzung - einstweilige Verfügung eines konkurrierenden Bewerbers

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 26.11.2019 - 1 Ta 144/19
    Das LAG Hessen hat bereits in seinem Beschluss vom 17.07.2008 - 15 Ta 138/08 ausgeführt, dass für die Gegenstandswertfestsetzung in einem Konkurrentenverfahren nicht § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG maßgebend ist.

    Dafür spricht, dass bzgl. Einstweiliger Verfügungsverfahren an gleicher Stelle im Nachfolgesatz die Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts, Beschluss vom 17.07.2008 - 15 Ta 138/08 zitiert wird, in der die Hälfte des gem. § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG für Konkurrentenstreitverfahren anzusetzenden Vierteljahresverdienst für angemessen angesehen wird.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.12.2017 - 5 Ta 212/17

    Streitwert - einstweilige Verfügung im Konkurrentenstreit

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 26.11.2019 - 1 Ta 144/19
    Noch unter Geltung des Streitwertkatalogs in seiner Fassung vom 05.04.2016 hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 28.12.2017 - 5 Ta 212/17) in diesem Sinn ausgeführt: "Nach Ziff. I.15 des Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit (in der überarbeiteten Fassung vom 05.04.2016; NZA 2016, 926) ist bei der Geltendmachung eines Einstellungsanspruchs ein Vierteljahresverdienst zu Grunde zu legen.
  • OVG Bremen, 30.09.2020 - 2 S 202/20

    Streitwert bei Konkurrentenstreit um Angestelltenstelle - Angestellte;

    Sie findet in Konkurrentenstreitigkeiten um Angestelltenstellen im öffentlichen Dienst Anwendung, sofern diese vor den Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit ausgetragen werden (vgl. LAG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 26.11.2019 - 1 Ta 144/19, juris Rn. 21; Hess. LAG , Beschl. v. 17.07.2008 - 15 Ta 138/08, Rn. 9 [damals noch zum wortgleichen § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG a.F.]; vgl. auch Ziff. I.19.3. des Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit vom 09.02.2018).
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