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LAG Schleswig-Holstein, 12.02.2019 - 6 Ta 16/19 |
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LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12. Februar 2019 - 6 Ta 16/19 (https://dejure.org/2019,11403)
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Volltextveröffentlichung
- LAG Schleswig-Holstein
Aussetzung des Verfahrens, Vorgreiflichkeit, Datenschutzbeauftragter, Abberufung, Ermessen, Beschleunigungsgrundsatz
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LAG Berlin-Brandenburg, 06.03.2008 - 15 Ta 281/08
Aussetzung - Vorgreiflichkeit - Ermessenprüfung im Beschwerdeverfahren
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 12.02.2019 - 6 Ta 16/19
Das Beschwerdegericht kann im Beschwerdeverfahren weder seine Ermessenserwägungen an die Stelle des erstinstanzlichen Gerichts setzen, noch die für die Aussetzung maßgebliche materiell-rechtliche Würdigung des Gerichts der ersten Instanz einer sachlichen Prüfung unterziehen (LAG Berlin-Brandenburg 06.03.20108 - 15 Ta 281/08 - Rn 10 mwN). - BVerfG, 22.09.2008 - 1 BvR 1707/08
Verfassungsgerichtliche Überprüfung der Aussetzung eines arbeitsgerichtlichen …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 12.02.2019 - 6 Ta 16/19
Die Vorgreiflichkeit eines Rechtsstreits ist kein Ermessenskriterium, sondern eine Voraussetzung des § 148 ZPO, die erfüllt sein muss, damit das Ermessen des Gerichts überhaupt eröffnet ist (BVerfG 22.09.2008 - 1 BvR 1707/08 - Rn 19). - BAG, 16.04.2014 - 10 AZB 6/14
Aussetzung - Verfassungsbeschwerde
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 12.02.2019 - 6 Ta 16/19
Eine Aussetzung muss nur dann erfolgen, wenn sich das Ermessen des Gerichts auf null reduziert hat (BAG 10.04.2014 - 10 AZB 6/14 - Rn 5).