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   LAG Schleswig-Holstein, 13.06.2018 - 6 Sa 32 öD/18   

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LAG Schleswig-Holstein, 13.06.2018 - 6 Sa 32 öD/18 (https://dejure.org/2018,28513)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13.06.2018 - 6 Sa 32 öD/18 (https://dejure.org/2018,28513)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13. Juni 2018 - 6 Sa 32 öD/18 (https://dejure.org/2018,28513)
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  • BAG, 27.11.1985 - 4 AZR 267/84
    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.06.2018 - 6 Sa 32 öD/18
    (1) Eine besonders wichtige Arbeitsstätte im tariflichen Sinne liegt dann vor, wenn sie gegenüber den sonstigen Arbeitsstätten eines geprüften Meisters oder eines Meisters mit aufgabenspezifischer Sonderausbildung für den Arbeitgeber von außerordentlicher, überdurchschnittlicher Bedeutung ist (vgl. zu VergGr. VI b Fallgruppe 27 BAT Anl. 1a: BAG 08.09.1971 - 4 AZR 405/70 - Rn. 22; BAG 27.11.1985 - 4 AZR 267/84 - Rn. 67).

    Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Aufgabenstellung an der Arbeitsstätte außergewöhnlich oder besonders bedeutsam ist, wenn besonders wertvolle oder komplizierte Anlagen oder Maschinen zu bedienen sind oder wenn beim Ausfall der Anlagen oder der Versäumung einer baldigen Wiederingangsetzung für den Arbeitgeber, Dritte oder die Allgemeinheit wesentliche Nachteile oder Gefährdungen eintreten können (vgl. zu VergGr. V c BAT Fallgruppe 2: BAG 23.01.1985 - 4 AZR 14/84 - Rn. 37; BAG 27.11.1985 - 4 AZR 267/84 - Rn. 67).

    Konsequenterweise hat der 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 27.11.1985 (4 AZR 267/84) aus dem Verteidigungsauftrag und dem vom dortigen Kläger betreuten Betriebsmittel auf das Vorliegen einer besonders wichtigen Arbeitsstätte geschlossen (vgl. dort Rn. 68).

    kann sich z.B. aus den Auswirkungen der Tätigkeit im Behördenapparat, einer leitenden Funktion, aber auch der besonderen Schwierigkeit einzelner Aufgaben ergeben, wenn damit bedeutsame Auswirkungen auf die Belange des Dienstherrn oder die Allgemeinheit wie die Lebensverhältnisse Dritter verbunden sein können (vgl. zu V c BAT Fallgruppe 2 und VI b Fallgruppe 1 BAT: BAG 27.11.1985 - 4 AZR 267/84 - Rn. 67).

  • BAG, 17.05.2017 - 4 AZR 798/14

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin mit staatlicher Anerkennung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.06.2018 - 6 Sa 32 öD/18
    Der Kläger verfolgt eine allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, an deren Zulässigkeit nach § 256 Abs. 1 ZPO keine Zweifel bestehen (BAG 14.09.2016 - 4 AZR 456/14 - Rn. 24; BAG 17.05.2017 - 4 AZR 798/14 - Rn. 9).

    Tatsächlich trennbar sind Arbeitsschritte nicht, wenn sich erst im Laufe der Bearbeitung herausstellt, welchen tariflich erheblichen Schwierigkeitsgrad der einzelne Fall aufweist (vgl. nur BAG 17.05.2017 - 4 AZR 798/14 - Rn. 16; 19.10.2016 - 4 AZR 727/14 - Rn. 15).

  • BAG, 08.09.1971 - 4 AZR 405/70

    Klagänderungen - Revisionsinstanz - Parteivorbringen - Tatbestand des

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.06.2018 - 6 Sa 32 öD/18
    (1) Eine besonders wichtige Arbeitsstätte im tariflichen Sinne liegt dann vor, wenn sie gegenüber den sonstigen Arbeitsstätten eines geprüften Meisters oder eines Meisters mit aufgabenspezifischer Sonderausbildung für den Arbeitgeber von außerordentlicher, überdurchschnittlicher Bedeutung ist (vgl. zu VergGr. VI b Fallgruppe 27 BAT Anl. 1a: BAG 08.09.1971 - 4 AZR 405/70 - Rn. 22; BAG 27.11.1985 - 4 AZR 267/84 - Rn. 67).

    nicht der Tarifvertrag selbst etwas anderes bestimmt, nicht in den einzelnen Sparten der Verwaltung jeweils anders ausgelegt werden (vgl. BAG 08.09.1971 - 4 AZR 405/70 - Rn. 24).

  • BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 14/84

    Eingruppierung: Geprüfter Küchenmeister bei der Bundeswehr

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.06.2018 - 6 Sa 32 öD/18
    Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Aufgabenstellung an der Arbeitsstätte außergewöhnlich oder besonders bedeutsam ist, wenn besonders wertvolle oder komplizierte Anlagen oder Maschinen zu bedienen sind oder wenn beim Ausfall der Anlagen oder der Versäumung einer baldigen Wiederingangsetzung für den Arbeitgeber, Dritte oder die Allgemeinheit wesentliche Nachteile oder Gefährdungen eintreten können (vgl. zu VergGr. V c BAT Fallgruppe 2: BAG 23.01.1985 - 4 AZR 14/84 - Rn. 37; BAG 27.11.1985 - 4 AZR 267/84 - Rn. 67).

    Bei einer Meistertätigkeit kann es sich um eine leitende, beaufsichtigende, überwachende Tätigkeit handeln oder um eine Tätigkeit mit besonderen fachlichen Qualifikationen, die durch die Meisterprüfung nachgewiesen werden (BAG 23.01.1985 - 4 AZR 14/84 - Rn. 32; 14.03.1984 - 4 AZR 14/82 - Rn. 41).

  • BAG, 19.10.2016 - 4 AZR 727/14

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin im Sozialpsychiatrischen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.06.2018 - 6 Sa 32 öD/18
    Tatsächlich trennbar sind Arbeitsschritte nicht, wenn sich erst im Laufe der Bearbeitung herausstellt, welchen tariflich erheblichen Schwierigkeitsgrad der einzelne Fall aufweist (vgl. nur BAG 17.05.2017 - 4 AZR 798/14 - Rn. 16; 19.10.2016 - 4 AZR 727/14 - Rn. 15).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.10.2017 - 6 Sa 98/17

    Eingruppierung eines Waffenmechanikermeisters bei der Bundespolizei

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.06.2018 - 6 Sa 32 öD/18
    Das hat das LAG Rheinland-Pfalz für einen in der Regionalen Bereichswerkstatt Bad B. beschäftigten Waffenmechanikermeister zutreffend entscheiden (Urteil vom 10.10.2017 - 6 Sa 98/17 -).
  • BAG, 14.09.2016 - 4 AZR 456/14

    Eingruppierung - Klageänderung in der Revisionsinstanz

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.06.2018 - 6 Sa 32 öD/18
    Der Kläger verfolgt eine allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, an deren Zulässigkeit nach § 256 Abs. 1 ZPO keine Zweifel bestehen (BAG 14.09.2016 - 4 AZR 456/14 - Rn. 24; BAG 17.05.2017 - 4 AZR 798/14 - Rn. 9).
  • BAG, 09.12.2015 - 4 AZR 11/13

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters für Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.06.2018 - 6 Sa 32 öD/18
    Erst nachdem die Bestimmung des Arbeitsvorgangs erfolgt ist, ist dieser anhand des in Anspruch genommenen Tätigkeitsmerkmals zu bewerten (vgl. zur Protokollnotiz Nr. 1 zu § 22 Abs. 2 BAT: BAG 09.12.2015 - 4 AZR 11/13 - Rn. 15).
  • BAG, 14.03.1984 - 4 AZR 14/82

    Eingruppierung als Handwerksmeister - Meisterprüfung - Entsprechende Tätigkeit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.06.2018 - 6 Sa 32 öD/18
    Bei einer Meistertätigkeit kann es sich um eine leitende, beaufsichtigende, überwachende Tätigkeit handeln oder um eine Tätigkeit mit besonderen fachlichen Qualifikationen, die durch die Meisterprüfung nachgewiesen werden (BAG 23.01.1985 - 4 AZR 14/84 - Rn. 32; 14.03.1984 - 4 AZR 14/82 - Rn. 41).
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