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   LAG Berlin, 16.06.1986 - 9 TaBV 3/86   

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https://dejure.org/1986,6677
LAG Berlin, 16.06.1986 - 9 TaBV 3/86 (https://dejure.org/1986,6677)
LAG Berlin, Entscheidung vom 16.06.1986 - 9 TaBV 3/86 (https://dejure.org/1986,6677)
LAG Berlin, Entscheidung vom 16. Juni 1986 - 9 TaBV 3/86 (https://dejure.org/1986,6677)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Tarifvertrag; Auslegung; Tarifvorbehalt; Einigungsstellenspruch; Arbeitsgericht; Arbeitszeit

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Wird zitiert von ... (3)

  • ArbG Berlin, 17.10.2012 - 28 BV 14611/12

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats - Umkleidezeit im Lebensmittelbereich als

    LAG Berlin16.6.1986 - 9 TaBV 3/86 - LAGE § 76 BetrVG 1972 Nr. 24.S. LAG Berlin16.6.1986 - 9 TaBV 3/86 - LAGE § 76 BetrVG 1972 Nr. 24. für Umkleidezeiten von Flugpersonal judiziert.

    LAG Berlin16.6.1986 a.a.O. [III.3 b.]: "Danach gehören Umkleide- und Waschzeiten beispielsweise nur dann zur Arbeitszeit, wenn Gesetze, Verordnungen oder Unfallverhütungsvorschriften das Anlegen einer besonderen Schutzkleidung oder eine Reinigung vorschreiben".S. LAG Berlin16.6.1986 a.a.O. [III.3 b.]: "Danach gehören Umkleide- und Waschzeiten beispielsweise nur dann zur Arbeitszeit, wenn Gesetze, Verordnungen oder Unfallverhütungsvorschriften das Anlegen einer besonderen Schutzkleidung oder eine Reinigung vorschreiben".

    67) S. LAG Berlin16.6.1986 - 9 TaBV 3/86 - LAGE § 76 BetrVG 1972 Nr. 24.

    68) S. LAG Berlin16.6.1986 a.a.O. [III.3 b.]: "Danach gehören Umkleide- und Waschzeiten beispielsweise nur dann zur Arbeitszeit, wenn Gesetze, Verordnungen oder Unfallverhütungsvorschriften das Anlegen einer besonderen Schutzkleidung oder eine Reinigung vorschreiben".

  • BAG, 22.03.1995 - 5 AZR 934/93

    Umkleiden als Arbeitszeit

    Die Vorschriften des Firmen-MTV regelten im konkreten Fall nichts anderes (LAG Berlin Beschluß vom 16. Juni 1986 - 9 TaBV 3/86 - LAGE § 76 BetrVG 1972 Nr. 24).
  • LAG Hamm, 27.08.1998 - 4 Sa 1799/97

    Zeiten für Umkleiden und Duschen als vergütungspflichtige Arbeitszeit eines

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