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   LAG Berlin, 24.06.1991 - 9 Sa 20/91   

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https://dejure.org/1991,2158
LAG Berlin, 24.06.1991 - 9 Sa 20/91 (https://dejure.org/1991,2158)
LAG Berlin, Entscheidung vom 24.06.1991 - 9 Sa 20/91 (https://dejure.org/1991,2158)
LAG Berlin, Entscheidung vom 24. Juni 1991 - 9 Sa 20/91 (https://dejure.org/1991,2158)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsverhältnis: Kündigung bei Unkenntnis eines Antrags auf Anerkennung als Schwerbehinderter - Anhörung des Betriebsrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Krankheitsbedingte Kündigung und Ver- oder Umsetzungsmöglichkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Personenbedingte Kündigung; Kündigungsgrund; Schwerbehinderter; Anfechtung; Versetzung; Umsetzung; Aussetzung des Verfahrens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 79
  • BB 1991, 2160
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89

    Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl

    Auszug aus LAG Berlin, 24.06.1991 - 9 Sa 20/91
    Er ist aber grundsätzlich nicht verpflichtet, für den betreffenden Arbeitnehmer eigens einen für ihn geeigneten Arbeitsplatz zu schaffen (BAG vom 30.01.86, NZA 1987, 557 ), es sei denn, dessen Freiwerden ist bis zum Ablauf der Kündigungsfrist vorhersehbar (BAG vom 29.03.90, DB 1991, 173 ; vom 07.02.91, DB 1991, 445; LAG Köln vom 31.5.89, DB 1989, 2234).

    Grundsätzlich kommt aber nur die Ver- oder Umsetzung auf einen freien vergleichbaren (gleichwertigen) Arbeitsplatz in Betracht (ebenso KR-Becker, 3. Aufl. 1989, § 1 KSchG Rdn. 305 ff.; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 6. Aufl. 1987, S. 917; BAG vom 29.03.90, DB 1991, 173 ff.; LAG Köln, DB 1989, 2234).

  • BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 401/89

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsunmöglichkeit

    Auszug aus LAG Berlin, 24.06.1991 - 9 Sa 20/91
    Im arbeitsrechtlichen Schrifttum und in der Literatur besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass nicht nur eine lang anhaltende Krankheit des Arbeitnehmers oder häufige Kurzerkrankungen einen in der Person des Arbeitnehmers liegenden Kündigungsgrund darstellen können (vgl. die Nachweise bei Lepke, aaO., S. 35 ff.), sondern eine fristgerechte Kündigung kann auch dann begründet sein, wenn der Arbeitnehmer infolge seiner Krankheit zwar nicht arbeitsunfähig, wohl aber aufgrund seiner Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, die von ihm geschuldete Arbeitsleistung ganz oder teilweise zu erbringen (vgl. dazu insbesondere Lepke, aaO., S. 47 ff.; neuestens BAG vom 28.02.1990, DB 1990, 2430 = NZA 1990, 727).

    Bereits damit ist das auf Austausch der Leistungen gerichtete Rechtsverhältnis der Parteien erheblich gestört, so dass es einer weitergehenden Beeinträchtigung der betrieblichen Belange der Beklagten zur Rechtfertigung einer solchen Kündigung grundsätzlich nicht mehr bedurft hätte (BAG vom 30.01.86, NZA 1987, 555; vom 28.02.90, DB 1990, 2430 f.; Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 5. Aufl. 1991, S. 288 Rdn. 745).

  • BAG, 28.07.1983 - 2 AZR 122/82

    Rechtsfolgen der Verletzung der Anhörungspflicht nach § 22 Abs. 2 SchwbG

    Auszug aus LAG Berlin, 24.06.1991 - 9 Sa 20/91
    Dies gilt insbesondere auch für beabsichtigte Kündigungen durch den Arbeitgeber (vgl. nur Jung/Cramer, SchwbG , 3. Aufl. 1987, § 25 Rdn. 6; Wilrodt/Neumann, SchwbG , 7. Aufl. 1988, § 25 Rdn. 9; BAG vom 28.07.1983, DB 1984, 133).

    Es entspricht deshalb nunmehr zu Recht allgemeiner Auffassung, dass die Verletzung der Anhörungspflicht nach § 25 Abs. 2 SchwbG nicht die Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung zur Folge hat (vgl. BAG, DB 1984, 133; LAG Düsseldorf vom 04.09.1979, DB 1980, 261; Wilrodt/Neumann, SchwbG § 25 Rdn. 9 mit weiteren Nachweisen; Oetker, Behindertenrecht 1984, 51 ff.; derselbe BlStSozArbR 1983, 193 ff. - anderer Ansicht LAG Schleswig-Holstein vom 19.02.1982, DB 1982, 2407).

  • LAG Köln, 31.05.1989 - 2 Sa 1076/88

    Betriebsbedingte Kündigung; Sozialwidrig; Weiterbeschäftigung;

    Auszug aus LAG Berlin, 24.06.1991 - 9 Sa 20/91
    Er ist aber grundsätzlich nicht verpflichtet, für den betreffenden Arbeitnehmer eigens einen für ihn geeigneten Arbeitsplatz zu schaffen (BAG vom 30.01.86, NZA 1987, 557 ), es sei denn, dessen Freiwerden ist bis zum Ablauf der Kündigungsfrist vorhersehbar (BAG vom 29.03.90, DB 1991, 173 ; vom 07.02.91, DB 1991, 445; LAG Köln vom 31.5.89, DB 1989, 2234).

    Grundsätzlich kommt aber nur die Ver- oder Umsetzung auf einen freien vergleichbaren (gleichwertigen) Arbeitsplatz in Betracht (ebenso KR-Becker, 3. Aufl. 1989, § 1 KSchG Rdn. 305 ff.; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 6. Aufl. 1987, S. 917; BAG vom 29.03.90, DB 1991, 173 ff.; LAG Köln, DB 1989, 2234).

  • BAG, 10.03.1987 - 8 AZR 610/84

    Urlaubsanspruch

    Auszug aus LAG Berlin, 24.06.1991 - 9 Sa 20/91
    Er ist aber grundsätzlich nicht verpflichtet, für den betreffenden Arbeitnehmer eigens einen für ihn geeigneten Arbeitsplatz zu schaffen (BAG vom 30.01.86, NZA 1987, 557 ), es sei denn, dessen Freiwerden ist bis zum Ablauf der Kündigungsfrist vorhersehbar (BAG vom 29.03.90, DB 1991, 173 ; vom 07.02.91, DB 1991, 445; LAG Köln vom 31.5.89, DB 1989, 2234).
  • BVerwG, 15.12.1988 - 5 C 67.85

    Entscheidungsbefugnisse der Hauptfürsorgestelle im Zustimmungsverfahren zur

    Auszug aus LAG Berlin, 24.06.1991 - 9 Sa 20/91
    Der besondere Schutz für Schwerbehinderte aufgrund der §§ 15 ff. SchwbG greift aber dann nicht ein, wenn im Zeitpunkt des Kündigungszuganges die Schwerbehinderteneigenschaft des Arbeitnehmers weder gemäß § 4 SchwbG "festgestellt" war noch der Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt einen Antrag auf Erteilung eines entsprechenden Bescheides gestellt hatte (siehe statt vieler BVerwG, NZA 1989, 554 m.w.N.).
  • BAG, 07.02.1991 - 2 AZR 205/90

    Personenbedingte Kündigung - Umschulung

    Auszug aus LAG Berlin, 24.06.1991 - 9 Sa 20/91
    Er ist aber grundsätzlich nicht verpflichtet, für den betreffenden Arbeitnehmer eigens einen für ihn geeigneten Arbeitsplatz zu schaffen (BAG vom 30.01.86, NZA 1987, 557 ), es sei denn, dessen Freiwerden ist bis zum Ablauf der Kündigungsfrist vorhersehbar (BAG vom 29.03.90, DB 1991, 173 ; vom 07.02.91, DB 1991, 445; LAG Köln vom 31.5.89, DB 1989, 2234).
  • BAG, 10.03.1976 - 5 AZR 34/75

    Unfallverhütungsvorschriften - Privatrechtliche Verpflichtung des Arbeitgebers -

    Auszug aus LAG Berlin, 24.06.1991 - 9 Sa 20/91
    Eine Wiederholung des Anhörungsverfahrens erscheint aber nicht erforderlich, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber nach dem Ausspruch der Kündigung mitteilt, er habe einen Antrag auf Anerkennung als Schwerbehinderter gestellt; denn in einem solchen Fall hat sich am ursprünglichen die Kündigung bestimmenden Sachverhalt, den allerdings der Arbeitgeber dem Betriebsrat umfassend mitgeteilt haben muss, nichts geändert (ebenso KR-Etzel, § 102 Rdn. 80; ArbGG Aachen vom 24.02.1976, DB 1976, 827).
  • BAG, 30.01.1986 - 2 AZR 668/84

    Versetzung eines Arbeitnehmers - Definition der Begriffe "Versetzung" und

    Auszug aus LAG Berlin, 24.06.1991 - 9 Sa 20/91
    Bereits damit ist das auf Austausch der Leistungen gerichtete Rechtsverhältnis der Parteien erheblich gestört, so dass es einer weitergehenden Beeinträchtigung der betrieblichen Belange der Beklagten zur Rechtfertigung einer solchen Kündigung grundsätzlich nicht mehr bedurft hätte (BAG vom 30.01.86, NZA 1987, 555; vom 28.02.90, DB 1990, 2430 f.; Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 5. Aufl. 1991, S. 288 Rdn. 745).
  • BAG, 03.08.1982 - 1 AZR 77/81

    Ausschlußfrist - Kündigung - Abfindung

    Auszug aus LAG Berlin, 24.06.1991 - 9 Sa 20/91
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber auf einen zwischenzeitlich erhobenen Widerspruch (BAG vom 02.06.1982, BB 1983, 836) oder auf eine von ihm erhobene Anfechtungsklage nicht hingewiesen hat.
  • BAG, 20.03.1969 - 2 AZR 190/68

    Schwerbeschädigtengesetz, erwerbsbeschränkte Personen

  • LAG Hamm, 09.10.1987 - 17 Sa 494/87

    Erfordernis der erneuten Anhörung des Betriebsrats nach Mitteilung des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.09.1984 - 7 Sa 398/84

    Betriebsveräußerer ; Rücktrittsrecht vom Übernahmevertrag; Betriebszweck;

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