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   LAG Berlin, 28.11.2002 - 18 Sa 2380/00   

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https://dejure.org/2002,30413
LAG Berlin, 28.11.2002 - 18 Sa 2380/00 (https://dejure.org/2002,30413)
LAG Berlin, Entscheidung vom 28.11.2002 - 18 Sa 2380/00 (https://dejure.org/2002,30413)
LAG Berlin, Entscheidung vom 28. November 2002 - 18 Sa 2380/00 (https://dejure.org/2002,30413)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 15.11.2001 - 6 AZR 88/01

    Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung

    Auszug aus LAG Berlin, 28.11.2002 - 18 Sa 2380/00
    In der Zeit vom 6. Februar 2001 bis 26. Juli 2002 ist das vorliegende Verfahren im Hinblick auf das beim Bundesarbeitsgericht unter dem Aktenzeichen 6 AZR 88/01 anhängige Verfahren nicht betrieben worden.

    1) Zur Begründung insoweit schließt sich die erkennende Kammer zunächst der - beiden Parteien bekannten - Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15. November 2001 zum Aktenzeichen 6 AZR 88/01 inhaltlich voll an.

  • BAG, 13.05.1987 - 5 AZR 125/86

    Widerruf von Lohnzulagen

    Auszug aus LAG Berlin, 28.11.2002 - 18 Sa 2380/00
    Jedoch lässt sich aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Zulässigkeit von Wiederrufsklauseln ableiten, dass der vom Arbeitgeber unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls nach dem Maßstab der Billigkeit einseitig zu gestaltende Teil der materiellen Gegenleistung durchaus erheblichen Umfang besitzen kann (vgl. BAG vom 13.5.1989 - 5 AZR 125/86 -;; BAG vom 15.11.1995 - 2 AZR 521/95 -).
  • BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 521/95

    Widerrufsvorbehalt, Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Berlin, 28.11.2002 - 18 Sa 2380/00
    Jedoch lässt sich aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Zulässigkeit von Wiederrufsklauseln ableiten, dass der vom Arbeitgeber unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls nach dem Maßstab der Billigkeit einseitig zu gestaltende Teil der materiellen Gegenleistung durchaus erheblichen Umfang besitzen kann (vgl. BAG vom 13.5.1989 - 5 AZR 125/86 -;; BAG vom 15.11.1995 - 2 AZR 521/95 -).
  • BAG, 21.04.1993 - 7 AZR 297/92

    Änderungskündigung: Umgehung des Kündigungsschutzes durch Befristung der

    Auszug aus LAG Berlin, 28.11.2002 - 18 Sa 2380/00
    Allerdings darf eine solche Vereinbarung nicht zur Folge haben, dass der gesetzliche Inhaltsschutz des Arbeitsverhältnisses objektiv umgangen wird (vgl. BAG vom 21.4.1993 - 7 AZR 297/92 -).
  • BAG, 18.06.1997 - 4 AZR 699/95

    Arbeitsvertragliche Inbezugnahme von Tarifverträgen

    Auszug aus LAG Berlin, 28.11.2002 - 18 Sa 2380/00
    Nichts anderes gilt für die Veränderung von Arbeitsbedingungen infolge einer auf der Grundlage einzelvertraglicher Inbezugnahme von Tarifrecht erfolgenden Versetzung (vgl. BAG vom 18.6.1997 - 4 AZR 699/95).
  • BGH, 26.04.1991 - V ZR 61/90

    Offenbare Unbilligkeit einer von einem Schiedsgutachter festgesetzten

    Auszug aus LAG Berlin, 28.11.2002 - 18 Sa 2380/00
    aa) Offenbar unbillig i.S.d. § 319 Abs. 1 Satz 1 BGB ist die Leistungsbestimmung eines Dritten dann, wenn sie in grober Weise gegen Treu und Glauben verstößt und sich dies bei unbefangener sachkundiger Prüfung sofort aufdrängt (BGH 26. April 1991-; V ZR 61/90 - NJW 1991, 2761).
  • BAG, 06.11.1996 - 5 AZR 334/95

    Rückzahlung von Fort- und Weiterbildungskosten nach AVR-Caritas

    Auszug aus LAG Berlin, 28.11.2002 - 18 Sa 2380/00
    Tarifverträge sind allein darauf zu untersuchen, ob sie gegen die Verfassung, gegen anderes höherrangiges zwingendes Recht oder gegen die guten Sitten verstoßen (st. Rspr. vgl. BAG 6. November 1996 - 5 AZR 334/95 - BAGE 84, 282, 289).
  • BAG, 20.07.1993 - 3 AZR 52/93

    Versorgung von Außendienstmitarbeitern; Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Berlin, 28.11.2002 - 18 Sa 2380/00
    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet die sachwidrige Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer gegenüber anderen Arbeitnehmern vergleichbarer Lage sowie die sachwidrige Differenzierung zwischen Arbeitnehmern einer Bestimmten Ordnung (BAG 20. Juni 1993 - 3 AZR 52/93 - BAGE 73, 343).
  • BAG, 17.04.1996 - 10 AZR 558/95

    Zuwendung - Kürzung für Mitarbeiter im kirchlichen Dienst

    Auszug aus LAG Berlin, 28.11.2002 - 18 Sa 2380/00
    Die Klägerin, die sich auf die unbillige Änderung der AVR beruft, wäre für die Umstände darlegungs-beweispflichtig, aus denen sich die offenbare Unbilligkeit der Entscheidung der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 16. Juli 1998 ergeben soll (Staudinger/Mader BGB 13. Aufl. § 319 Rn. 31; MünchKommBGB/Gottwald 4. Aufl. 319 BGB Rn. 2; BAG 17. April 1996 - 10 AZR 558/95 - a.a.O., zu 4 e der Gründe).
  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 171/03

    Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 28. November 2002 - 18 Sa 2380/00 - wird zurückgewiesen.
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