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   LAG Berlin-Brandenburg, 02.02.2016 - 19 Sa 1634/15   

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https://dejure.org/2016,13314
LAG Berlin-Brandenburg, 02.02.2016 - 19 Sa 1634/15 (https://dejure.org/2016,13314)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.02.2016 - 19 Sa 1634/15 (https://dejure.org/2016,13314)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. Februar 2016 - 19 Sa 1634/15 (https://dejure.org/2016,13314)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stufenzuordnung unter Anrechnung von Vordienstzeiten nach der Dienstvertragsordnung der Evangelischen Kirche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DVO-EKD § 9 Abs. 1
    Anrechnung von Vordienstzeiten bei anderen Arbeitgebern auf Stufenzuordnung

  • rechtsportal.de

    Stufenzuordnung unter Anrechnung von Vordienstzeiten nach der Dienstvertragsordnung der Evangelischen Kirche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 05.12.2013 - C-514/12

    Zentralbetriebsrat der gemeinnützigen Salzburger Landeskliniken Betriebs -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.02.2016 - 19 Sa 1634/15
    Der klägerseits zitierten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 05.12.2013 zum Aktenzeichen C-514/12 (NZA 2014, S. 204 ff.) sei nicht zu entnehmen, dass jegliche einschlägige Berufserfahrung zwingend von jedem neuen Arbeitgeber eingruppierungsrechtlich anerkannt werden müsse, auch wenn kein europäischer bzw. grenzüberschreitender Bezug vorliege.

    Das Urteil des EuGH vom 05.12.2013 ( C-514/12) sei auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar, da kein grenzüberschreitender Sachverhalt vorliege.

    Art. 7 Abs. 1 der Verordnung 492/2011 stellt nur eine besondere Ausprägung des in Art. 45 Abs. 2 AEUV enthaltenen Diskriminierungsverbots auf dem speziellen Gebiet der Beschäftigungsbedingungen und der Arbeit dar und ist daher ebenso auszulegen wie Art. 45 Abs. 2 AEUV (EuGH v. 05.12.2013 - C-514/12 [Salzburger Landeskliniken Betriebs GmbH] - NZA 2014, 204 - 207).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.10.2015 - 7 Sa 773/15

    Zuordnung zu einer Entgeltstufe nach § 16 TV-L bei höherwertiger Vorbeschäftigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.02.2016 - 19 Sa 1634/15
    Gegen dieses Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 06.10.2015 - 7 Sa 773/15 - ist Revision beim Bundesarbeitsgericht eingelegt worden, die unter dem Geschäftszeichen des BAG 6 AZR 843/15 geführt wird.

    Die erkennende Kammer hält die das Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 6. Oktober 2015 - 7 Sa 773/15 - tragenden Erwägungen (zu 2.2 der Gründe, Rn.23 ff., zit. nach juris, mwN) auch für die vorliegenden Streitfall für zutreffend.

  • ArbG Berlin, 18.03.2015 - 60 Ca 4638/14

    Anrechnung einschlägiger, höherwertiger Berufserfahrung - Stufenzuordnung nach

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.02.2016 - 19 Sa 1634/15
    In diesem Sinne habe auch das Arbeitsgericht Berlin am 18.03.2015 - 60 Ca 4638/14 - entschieden.

    Wie in der Berufungsverhandlung erörtert wurde, ist das von den Parteien zitierte Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 18.03.2015 zum Geschäftszeichen 60 Ca 4638/14 (teilweise) abgeändert worden durch das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 08.10.2015 zu den Geschäftszeichen 5 Sa 660/15 und 5 Sa 668/15.

  • BAG, 23.02.2017 - 6 AZR 843/15

    Stufenzuordnung und Arbeitnehmerfreizügigkeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.02.2016 - 19 Sa 1634/15
    Gegen dieses Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 06.10.2015 - 7 Sa 773/15 - ist Revision beim Bundesarbeitsgericht eingelegt worden, die unter dem Geschäftszeichen des BAG 6 AZR 843/15 geführt wird.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.12.2015 - 5 Sa 660/15
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.02.2016 - 19 Sa 1634/15
    Wie in der Berufungsverhandlung erörtert wurde, ist das von den Parteien zitierte Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 18.03.2015 zum Geschäftszeichen 60 Ca 4638/14 (teilweise) abgeändert worden durch das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 08.10.2015 zu den Geschäftszeichen 5 Sa 660/15 und 5 Sa 668/15.
  • LAG Köln, 07.12.2016 - 5 Sa 668/15
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.02.2016 - 19 Sa 1634/15
    Wie in der Berufungsverhandlung erörtert wurde, ist das von den Parteien zitierte Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 18.03.2015 zum Geschäftszeichen 60 Ca 4638/14 (teilweise) abgeändert worden durch das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 08.10.2015 zu den Geschäftszeichen 5 Sa 660/15 und 5 Sa 668/15.
  • BAG, 05.11.2003 - 4 AZR 632/02

    Feststellungsinteresse bei beendetem Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.02.2016 - 19 Sa 1634/15
    Grundsätzlich braucht im Hinblick auf diese Befriedungswirkung daher keine Leistungsklage oder Stufenklage auf Abrechnung und Leistung erhoben zu werden (BAG 05. November 2003 - 4 AZR 632/02 - BAGE 108, 224 -238, Rn. 24).
  • BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 180/09

    Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten im TV-L

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.02.2016 - 19 Sa 1634/15
    So hat das BAG in Hinblick auf § 16 Abs. 2 S. 2 und 3 TV-L schon entschieden, dass die dort enthaltene Differenzierung zwischen Arbeitnehmern, die ein neues Arbeitsverhältnis zum selben Arbeitgeber nach einer gemäß der Protokollerklärung Nr. 3 zu § 16 Abs. 2 TV-L unschädlichen Unterbrechung begründen, und den Arbeitnehmern, die von einem anderen Arbeitgeber in ein Arbeitsverhältnis zu einem Land wechseln, mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist (BAG 23. September 2010 - 6 AZR 180/09 - zit. nach juris).
  • BAG, 21.12.2017 - 6 AZR 245/16

    Stufenzuordnung gemäß § 9 Abs. 1 DVO.EKD aF

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 2. Februar 2016 - 19 Sa 1634/15 - wird zurückgewiesen, soweit sie sich gegen die Abweisung der Klage auf eine höhere Vergütung als nach Entgeltgruppe 14 Stufe 3 DVO.EKD für die Zeit vom 1. Juni 2010 bis zum 31. Mai 2012 sowie gegen die Abweisung der Klage auf Vergütung nach Entgeltgruppe 11 Stufe 4 DVO.EKD für die Zeit vom 1. Juni 2012 bis zum 30. September 2012, auf Vergütung nach Entgeltgruppe 13 Stufe 4 DVO.EKD für die Zeit vom 1. Oktober 2012 bis zum 31. Mai 2013 und auf Vergütung nach Entgeltgruppe 13 Stufe 5 DVO.EKD für die Zeit vom 1. Juni 2013 bis zum 30. September 2019 richtet.
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