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   LAG Berlin-Brandenburg, 03.05.2013 - 10 Sa 1293/12   

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https://dejure.org/2013,11972
LAG Berlin-Brandenburg, 03.05.2013 - 10 Sa 1293/12 (https://dejure.org/2013,11972)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.05.2013 - 10 Sa 1293/12 (https://dejure.org/2013,11972)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. Mai 2013 - 10 Sa 1293/12 (https://dejure.org/2013,11972)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    ZPO § 97 Abs. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Kostentragungpflicht der obsiegenden Partei im Berufungsverfahren; Grundsätze zum Ausschluss der Sozialkassenpflicht im Baugewerbe bei baugewerblicher Tätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1; VTV Bau § 1
    Kostentragung durch obsiegende Partei im Berufungsverfahren; Ausschluss der Sozialkassenpflicht im Baugewerbe bei baugewerblicher Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kostentragungspflicht der obsiegenden Partei bei verspätetem Vortrag

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 382/04

    Baugewerbe - Garten- und Landschaftsbau

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.05.2013 - 10 Sa 1293/12
    Mittlerweile ist es für ein Unterfallen unter den Geltungsbereich des VTV ausreichend, dass eine Tätigkeit unmittelbar dem Abschnitt V des § 1 VTV zugeordnet werden kann (vgl. BAG, Urteil vom 23. Februar 2005 - 10 AZR 382/04; Urteil vom 28. Juli 2004 - 10 AZR 582/03).
  • BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 582/03

    Sozialkassen - Baugewerbe - Garten- und Landschaftsbau

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.05.2013 - 10 Sa 1293/12
    Mittlerweile ist es für ein Unterfallen unter den Geltungsbereich des VTV ausreichend, dass eine Tätigkeit unmittelbar dem Abschnitt V des § 1 VTV zugeordnet werden kann (vgl. BAG, Urteil vom 23. Februar 2005 - 10 AZR 382/04; Urteil vom 28. Juli 2004 - 10 AZR 582/03).
  • LAG Hessen, 23.03.1992 - 16 Sa 1289/91
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.05.2013 - 10 Sa 1293/12
    Zwar hat er nach seinem Vortrag diese Beratungsleistungen höchstpersönlich erbracht, aber auch die vom mitarbeitenden Arbeitgeber aufgewendete Arbeitszeit ist in die Berechnung der auf bauliche Leistungen entfallenden Arbeitszeit einzubeziehen, wenn der mitarbeitende Arbeitgeber selbst bauliche Tätigkeiten ausübt (Hessisches LAG, Urteil vom 23. März 1992 - 16 Sa 1289/91).
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