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   LAG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - 4 Sa 1470/15   

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https://dejure.org/2016,24459
LAG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - 4 Sa 1470/15 (https://dejure.org/2016,24459)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.05.2016 - 4 Sa 1470/15 (https://dejure.org/2016,24459)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. Mai 2016 - 4 Sa 1470/15 (https://dejure.org/2016,24459)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Jahressonderzahlung aufgrund betrieblicher Übung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Jahressonderzahlung aufgrund betrieblicher Übung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 300/11

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Einzelzusage - betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - 4 Sa 1470/15
    Es ist unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17.09.2013 ( 3 AZR 300/11) davon ausgegangen, dass dem Kläger ein Anspruch auf eine jährliche mit dem Novembergehalt auszuzahlende zusätzliche Leistung in Höhe der Rentenleistung für den Monat November zustehe.

    Die betriebliche Übung ist ein gleichförmiges und wiederholtes Verhalten des Arbeitgebers, das geeignet ist, vertragliche Ansprüche auf eine Leistung oder auf sonstige Vergünstigungen zu begründen, wenn die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers schließen dürfen, ihnen werde die Leistung oder Vergünstigung auch künftig gewährt (BAG 17. September 2013 - 3 AZR 300/11 - Rn. 58 juris; BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 610/11 - Rn. 56, BAGE 141, 222 jeweils mwN).

    Ein Anspruch aus betrieblicher Übung kann nicht entstehen, wenn eine andere, kollektiv- oder individualrechtliche Anspruchsgrundlage für die Gewährung der Vergünstigung besteht (BAG 17. September 2013 - 3 AZR 300/11 - Rn. 60, juris; BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 610/11 - Rn. 62, BAGE 141, 222 jeweils mwN).

    Ein Anspruch aus betrieblicher Übung entsteht auch nicht, wenn der Arbeitgeber die Leistungen für den Arbeitnehmer erkennbar aufgrund einer anderen und sei es auch tatsächlich nicht bestehenden Rechtspflicht, erbringt (BAG 17. September 2013 - 3 AZR 300/11 - Rn. 60, juris mwN).

    Diese finden demnach entsprechende Anwendung, soweit sich aus der Versorgungszusage nichts Abweichendes oder Vorrangiges ergibt (vgl. BAG 17. September 2013 - 3 AZR 300/11 - Rn. 29, juris).

    Die Kammer geht im Ergebnis mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17. September 2013 davon aus, dass die Sonderzahlung keine laufende Versorgungsleistung im Sinne der Versorgungszusage war (vgl. BAG 17. September 2013 - 3 AZR 300/11 - Rn. 65).

    Mit laufenden Versorgungsleistungen sind deswegen erkennbar nur die monatlich geschuldeten Leistungen der Alters- und Hinterbliebenenversorgung und nicht weitere anlassbezogene Zuwendungen gemeint (BAG 17. September 2013 - 3 AZR 300/11 - Rn. 65, juris).

    Der Antrag ist auf die Feststellung eines Rechtsverhältnisses iSd. § 256 Abs. 1 ZPO , nämlich auf die Feststellung einer Zahlungspflicht gerichtet (BAG 17. September 2013 - 3 AZR 300/11 - Rn. 109, juris).

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 610/11

    Versorgungsvertrag - Betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - 4 Sa 1470/15
    Die betriebliche Übung ist ein gleichförmiges und wiederholtes Verhalten des Arbeitgebers, das geeignet ist, vertragliche Ansprüche auf eine Leistung oder auf sonstige Vergünstigungen zu begründen, wenn die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers schließen dürfen, ihnen werde die Leistung oder Vergünstigung auch künftig gewährt (BAG 17. September 2013 - 3 AZR 300/11 - Rn. 58 juris; BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 610/11 - Rn. 56, BAGE 141, 222 jeweils mwN).

    Ein Anspruch aus betrieblicher Übung kann nicht entstehen, wenn eine andere, kollektiv- oder individualrechtliche Anspruchsgrundlage für die Gewährung der Vergünstigung besteht (BAG 17. September 2013 - 3 AZR 300/11 - Rn. 60, juris; BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 610/11 - Rn. 62, BAGE 141, 222 jeweils mwN).

  • BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 990/13

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - 4 Sa 1470/15
    Die Wirkung einer Willenserklärung im Rechtsverkehr setzt ein, wenn aus der Sicht des Erklärungsempfängers der Erklärende einen auf eine bestimmte Rechtswirkung gerichteten Willen geäußert hat (BAG 24.02.2016 - 4 AZR 990/13 - Rn. 20 NZA 2016, 557 mwN).
  • BAG, 13.11.2018 - 3 AZR 482/16

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Einzelzusage - betriebliche Übung

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. Mai 2016 - 4 Sa 1470/15 - aufgehoben.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.01.2017 - 8 Sa 1404/16

    Anpassung Betriebsrente nach Maßgabe der Beamtenversorgung; Sonderzahlung

    Auch die Kammer 4 des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg hat in einem vergleichbaren Fall keinen Anlass gesehen, von der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts abzuweichen und führt in dem Urteil vom 25. Mai 2016 ( 4 Sa 1470/15) Folgendes aus:.
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