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   LAG Berlin-Brandenburg, 26.01.2012 - 14 Sa 2091/11   

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https://dejure.org/2012,40262
LAG Berlin-Brandenburg, 26.01.2012 - 14 Sa 2091/11 (https://dejure.org/2012,40262)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.01.2012 - 14 Sa 2091/11 (https://dejure.org/2012,40262)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. Januar 2012 - 14 Sa 2091/11 (https://dejure.org/2012,40262)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rabüro.de

    Bei Vereinbarung eines Festlohnes ist dieser unabhängig von den geleisteten Arbeitsstunden zu zahlen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.08.2011 - 19 Sa 748/11

    Einseitige Anpassung einer Vergütungsabrede durch Arbeitgeber

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.01.2012 - 14 Sa 2091/11
    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (BAG, 09.06.2010, 5 AZR 122/09, zitiert aus juris, m. w. N.; vgl. zu Vorstehendem LAG Berlin-Brandenburg, 23.08.2011, 19 Sa 748/11 in einem Parallelfall, Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt zum Az. 5 AZN 1370/11).

    Ein Fall der Verletzung von §§ 134, 138 BGB ist diesbezüglich von beiden Seiten nicht vorgetragen und auch nicht erkennbar (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, 23.08.2011, 19 Sa 748/11).

    Danach wird der Kläger nämlich als Kraftfahrer für die Beklagte eingestellt, was auch eine flexible Arbeitszeit einschließt (vgl. ebenso LAG Berlin-Brandenburg, 23.08.2011, 19 Sa 748/11).

    Für alle darüber liegenden Zeiten, mag dies auch arbeitsgesetzlich, tarifrechtlich oder sonst wie unwirksam sein, erhält der Kläger zusätzliche Vergütung gemäß Ziffer 7 c) bzw. d) des Arbeitsvertrages (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, 23.08.2011, 19 Sa 748/11).

    Eine solche Auslegung widerspricht schon dem klaren Wortlaut von Ziffer a) des Arbeitsvertrages und würde sodann die Frage aufwerfen, welche die Beklagte auch zum Anlass für das Änderungsangebot an den Kläger gemacht hat, ob eine solche Regelung arbeitszeitrechtlich zulässig und wirksam ist und welche Folgen daraus für eine etwaige Anpassung der Vergütung resultieren (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, 23.08.2011, 19 Sa 748/11).

    Weder liegen die Anwendungsvoraussetzungen von § 106 GewO i. V. m. § 315 Abs. 3 BGB vor, noch bedarf es einer so genannten ergänzenden Vertragsauslegung, weil die Parteien eine nicht anpassungsbedürftige, klare und eindeutige Vergütungsregelung in ihrem Arbeitsvertrag getroffen haben (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, 23.08.2011, 19 Sa 748/11).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.06.2010 - 2 Sa 74/10

    Unwirksamkeit einer vertraglichen Arbeitzeitvereinbarung wegen Verstoßes gegen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.01.2012 - 14 Sa 2091/11
    Dem von der Beklagten zitierten Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 10. Juni 2010 (2 Sa 74/10) lag ein anderer Sachverhalt zugrunde, nämlich eine Vereinbarung der Parteien zu einer Arbeitsleistung von 240 Stunden im Monat, die gegen das Arbeitszeitgesetz verstieß.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.12.2011 - 3 Sa 1406/11

    Festlohnvereinbarung - muss fixe monatliche Arbeitszeit vereinbart werden?

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.01.2012 - 14 Sa 2091/11
    Insbesondere kamen alle mit den Parallelverfahren befassten Kammern der Landesarbeitsgerichte in der Sache zu demselben Ergebnis (so auch Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, 13.12.2011, 3 Sa 1406/11).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.07.2011 - 10 Sa 669/11
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.01.2012 - 14 Sa 2091/11
    Somit kann ein Kraftfahrer tatsächlich in einem Monat 260 Stunden beschäftigt werden, wenn im übrigen Referenzzeitraum entsprechend weniger gearbeitet wird (vgl. hierzu z. B. auch LAG Berlin-Brandenburg, 22.07.2011, 10 Sa 669/11 in einem Parallelfall, Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt unter dem Az. 5 AZN 1306/11 in einem Parallelfall).
  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 385/05

    Betriebliche Übung - Überprüfungsmaßstab

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.01.2012 - 14 Sa 2091/11
    Der Kläger möchte auch zukünftig den arbeitsvertraglich vereinbarten monatlichen Grundlohn erhalten (vgl. BAG, 28.06.2006, 10 AZR 385/05, NZA 2006, 1174; vgl. im Ergebnis ebenso LAG Düsseldorf, 30.06.2011, 11 Sa 276/11 in einem Parallelfall, Revision eingelegt zum Az. 5 AZR 697/11).
  • BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 122/09

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - Tarifpluralität -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.01.2012 - 14 Sa 2091/11
    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (BAG, 09.06.2010, 5 AZR 122/09, zitiert aus juris, m. w. N.; vgl. zu Vorstehendem LAG Berlin-Brandenburg, 23.08.2011, 19 Sa 748/11 in einem Parallelfall, Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt zum Az. 5 AZN 1370/11).
  • BAG, 17.10.2012 - 5 AZR 697/11

    Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Entgeltregelung für Kraftfahrer -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.01.2012 - 14 Sa 2091/11
    Der Kläger möchte auch zukünftig den arbeitsvertraglich vereinbarten monatlichen Grundlohn erhalten (vgl. BAG, 28.06.2006, 10 AZR 385/05, NZA 2006, 1174; vgl. im Ergebnis ebenso LAG Düsseldorf, 30.06.2011, 11 Sa 276/11 in einem Parallelfall, Revision eingelegt zum Az. 5 AZR 697/11).
  • LAG Düsseldorf, 30.06.2011 - 11 Sa 276/11

    Höchstzulässige Arbeitszeit nach Tarifvertrag bzw. Gesetz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.01.2012 - 14 Sa 2091/11
    Der Kläger möchte auch zukünftig den arbeitsvertraglich vereinbarten monatlichen Grundlohn erhalten (vgl. BAG, 28.06.2006, 10 AZR 385/05, NZA 2006, 1174; vgl. im Ergebnis ebenso LAG Düsseldorf, 30.06.2011, 11 Sa 276/11 in einem Parallelfall, Revision eingelegt zum Az. 5 AZR 697/11).
  • BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 112/10

    Tarifliche Zulage - anteilige Kürzung wegen Teilzeitbeschäftigung -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.01.2012 - 14 Sa 2091/11
    Solche Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalen beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (BAG, 23.03.2011, 5 AZR 112/10, ZTR 2011, 494 m. w. N.).
  • BAG, 17.10.2012 - 5 AZR 409/12

    Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Entgeltregelung für Kraftfahrer -

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. Januar 2012 - 14 Sa 2091/11 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte Zinsen auf die ausgeurteilten monatlichen Beträge erst ab dem 2. des jeweiligen Folgemonats zu zahlen hat und festgestellt wird, dass der monatliche Bruttolohn des Klägers neben Spesen, vermögenswirksamen Leistungen, Nacht- und Überstundenzuschlägen sowie Weihnachtsgeld und Treueprämien 2.045,17 Euro beträgt.
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