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   LAG Brandenburg, 26.06.1997 - 3 Sa 71/97   

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https://dejure.org/1997,3450
LAG Brandenburg, 26.06.1997 - 3 Sa 71/97 (https://dejure.org/1997,3450)
LAG Brandenburg, Entscheidung vom 26.06.1997 - 3 Sa 71/97 (https://dejure.org/1997,3450)
LAG Brandenburg, Entscheidung vom 26. Juni 1997 - 3 Sa 71/97 (https://dejure.org/1997,3450)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksame Beendigung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund einer erklärten außerordentlichen Kündigung sowie einer fristgemäßen Kündigung wegen einer Loyalitätspflichtverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung: außerordentliche Kündigung des Pressesprechers einer Stadt - Meinungsfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1998, 1189 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 02.03.1982 - 1 AZR 694/79

    Dienstvereinbarung

    Auszug aus LAG Brandenburg, 26.06.1997 - 3 Sa 71/97
    Die tariflich normierte Pflicht umfaßt vor allem auch das Gebot der Mäßigung und Zurückhaltung bei der politischen Betätigung und Auseinandersetzung (siehe hierzu bspw.: BAG v. 02.03.1982 - 1 AZR 694/79 -, AP Nr. 8 zu Art. 5 Abs. 1 GG - Meinungsfreiheit; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese: BAT -Kommentar, § 8 Erläuterungen 2; Preis/Stoffels: RdA 1996, 210(215); siehe auch PK- BAT -Bruse, 2. Aufl., § 8 Rdn. 19 z. T. mit kritischen Anmerkungen und m. w. H.).

    Denn es handelt sich hierbei um einen für den gesamten öffentlichen Dienst und damit auch für die im Arbeitsverhältnis stehenden Mitarbeiter geltenden allgemeinen Grundsatz (BAG v. 02.03.1982, a.a.O.; Preis/Stoffels: RdA 1996, 210 (215)).

    Welches Maß an Zurückhaltung sie bei einer - politischen Betätigung - oder aber auch bei einer "schlichten Meinungsäußerung" und Kritik an seinem Dienstherrn - geboten ist, hängt weitgehend von der Funktion ab, die der Beschäftigte wahrnimmt (so auch BAG v. 02.03.1982, a.a.O.; Preis/Stoffels, RdA 1996, 210 [215]).

  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus LAG Brandenburg, 26.06.1997 - 3 Sa 71/97
    Dabei ist bei der Auslegung und Anwendung der "allgemeinen Gesetze" und den Bestimmungen der persönlichen Ehre im Sinne von Art. 5 Abs. 2 GG , die sich beschränkend auf die Meinungsfreiheit auswirken, der Bedeutung der Meinungsfreiheit Rechnung zu tragen (ständige Rechtsprechung des BVerfG seit BVerfGE 7, 198 (208 f.)(Lüth-Urteil); s. zuletzt bspw.: BVerfG vom 13.04.1994 - 1 BvR 23/94 -, NJW 1994, 1779 (1780).

    Im übrigen kommt es darauf an, welches der kollidierenden Rechtsgüter im Einzelfall den Vorzug verdient (BVerfG NJW 1994, 1779 (1780); Grimm NJW 1994, 1697 (1702)).

  • BVerfG, 28.04.1976 - 1 BvR 71/73

    Wahlwerbung

    Auszug aus LAG Brandenburg, 26.06.1997 - 3 Sa 71/97
    Zwar prägt auch das Recht der freien Meinungsäußerung gem. Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG die rechtlichen Beziehungen der Parteien eines Arbeitsvertrages und garantiert auch dem Angestellten in der betrieblichen Arbeitswelt des öffentlichen Dienstes das recht auf freie politische Betätigung (BVerfG 28.04.1976 - 1 BvR 71/73 - NJW 1976, 1627 (1628); Preis/Stoffels: RdA 1996, 210 (215)).

    Dazu gehören zum einen die Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis (vgl. Bundesverfassungsgericht v. 28.04.1976 - 1 BvR 71/73 -, E 42, 133, 139 f.; BAG v. 11.08.1982 - 5 AZR 1089/79 -, AP Nr. 9 zu Art. 5 Abs. 1 GG - Meinungsfreiheit; BK-Degenhardt, Art. 5 Rdn. 228), insbesondere die sich aus den tariflichen Regelungen des § 8 Abs. 1 BAT ergebenden Pflichten und zum anderen auch die persönliche Ehre des Arbeitgebers und seiner Repräsentanten (s. z.B.: BAG v. 15.12.1977 - 3 AZR 184/76 -, EzA § 626 BGB n. F., Nr. 61).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus LAG Brandenburg, 26.06.1997 - 3 Sa 71/97
    Dabei ist bei der Auslegung und Anwendung der "allgemeinen Gesetze" und den Bestimmungen der persönlichen Ehre im Sinne von Art. 5 Abs. 2 GG , die sich beschränkend auf die Meinungsfreiheit auswirken, der Bedeutung der Meinungsfreiheit Rechnung zu tragen (ständige Rechtsprechung des BVerfG seit BVerfGE 7, 198 (208 f.)(Lüth-Urteil); s. zuletzt bspw.: BVerfG vom 13.04.1994 - 1 BvR 23/94 -, NJW 1994, 1779 (1780).
  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus LAG Brandenburg, 26.06.1997 - 3 Sa 71/97
    Dabei beansprucht das Grundrecht auf Meinungsfreiheit keineswegs stets den Vorzug vor dem Persönlichkeitsschutz oder dem Schutz anderer wesentlicher Rechtsgüter; bspw. bei Formalbeleidigungen oder Schmähungen geht der Persönlichkeitsschutz der Meinungsfreiheit regelmäßig vor (BVerfGE 66, 116 (151); 82, 272 (283 ff); Grimm NJW 1994, 1697 (1703)) .
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus LAG Brandenburg, 26.06.1997 - 3 Sa 71/97
    Dabei beansprucht das Grundrecht auf Meinungsfreiheit keineswegs stets den Vorzug vor dem Persönlichkeitsschutz oder dem Schutz anderer wesentlicher Rechtsgüter; bspw. bei Formalbeleidigungen oder Schmähungen geht der Persönlichkeitsschutz der Meinungsfreiheit regelmäßig vor (BVerfGE 66, 116 (151); 82, 272 (283 ff); Grimm NJW 1994, 1697 (1703)) .
  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83

    Fristlose Kündigung wegen Entwendung eines Stückes Bienenstiches

    Auszug aus LAG Brandenburg, 26.06.1997 - 3 Sa 71/97
    Ist ein solcher Sachverhalt gegeben, so bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Einzelfallumstände und der Abwägung der Interessen beider Vertragsteile bis zum Ablauf dem einschlägigen Kündigungsfrist zumutbar ist oder nicht (vgl. zum zweistufigen Prüfungsmaßstab bspw.: BAG v. 17.05.1984 - 2 AZR 3/83 -, EzA § 626 BGB m. F. Nr. 90; v. 02.03.1989 - 2 AZR 280/88 -, EzA § 626 BGB m. F. Nr. 118).
  • BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 280/88

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Umfang der Mitteilungspflicht des

    Auszug aus LAG Brandenburg, 26.06.1997 - 3 Sa 71/97
    Ist ein solcher Sachverhalt gegeben, so bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Einzelfallumstände und der Abwägung der Interessen beider Vertragsteile bis zum Ablauf dem einschlägigen Kündigungsfrist zumutbar ist oder nicht (vgl. zum zweistufigen Prüfungsmaßstab bspw.: BAG v. 17.05.1984 - 2 AZR 3/83 -, EzA § 626 BGB m. F. Nr. 90; v. 02.03.1989 - 2 AZR 280/88 -, EzA § 626 BGB m. F. Nr. 118).
  • BAG, 05.02.1981 - 2 AZR 1135/78

    Mitbestimmung - Kündigungsschutzprozeß

    Auszug aus LAG Brandenburg, 26.06.1997 - 3 Sa 71/97
    In Übereinstimmung mit der zu § 102 Abs. 1 BetrVG entwickelten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der fehlenden Beteiligung des Personalrates eine lediglich fehlerhafte gleichzusetzen (vgl. BAG v. 03.02.1982 - AP 1 zu § 72 BPersVG ; v. 05.02.1981 - 2 AZR 1135/78 - AP § 72 LPVG Nordrhein-Westfalen Nr. 1; v. 04.0.3.1981 - 7 AZR 194/79 - AP § 77 LPVG Baden Württemberg Nr. 1 ).
  • BAG, 15.12.1977 - 3 AZR 184/76

    Verhaltensbedingte Kündigung - Außerordentliche fristlose Kündigung - Wichtiger

    Auszug aus LAG Brandenburg, 26.06.1997 - 3 Sa 71/97
    Dazu gehören zum einen die Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis (vgl. Bundesverfassungsgericht v. 28.04.1976 - 1 BvR 71/73 -, E 42, 133, 139 f.; BAG v. 11.08.1982 - 5 AZR 1089/79 -, AP Nr. 9 zu Art. 5 Abs. 1 GG - Meinungsfreiheit; BK-Degenhardt, Art. 5 Rdn. 228), insbesondere die sich aus den tariflichen Regelungen des § 8 Abs. 1 BAT ergebenden Pflichten und zum anderen auch die persönliche Ehre des Arbeitgebers und seiner Repräsentanten (s. z.B.: BAG v. 15.12.1977 - 3 AZR 184/76 -, EzA § 626 BGB n. F., Nr. 61).
  • BAG, 11.08.1982 - 5 AZR 1089/79

    Meinungsfreiheit

  • LAG Köln, 23.02.1987 - 6 Sa 957/86

    Zum Umfang des Direktionsrechts

  • VG Dresden, 26.07.2005 - 5 K 1269/05
    Welches Maß der Zurückhaltung bei einer politischen Betätigung oder einer schlichten Meinungsäußerung und Kritik am Dienstherrn geboten ist, hängt weitgehend von der Funktion ab, die der Beschäftigte wahrnimmt (LAG Brandenburg, Ürt. v. 26.06.1997, Az. 3 Sa 71/97 , Juris).
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