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   LAG Bremen, 03.11.2009 - 1 TaBV 2/09   

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https://dejure.org/2009,25507
LAG Bremen, 03.11.2009 - 1 TaBV 2/09 (https://dejure.org/2009,25507)
LAG Bremen, Entscheidung vom 03.11.2009 - 1 TaBV 2/09 (https://dejure.org/2009,25507)
LAG Bremen, Entscheidung vom 03. November 2009 - 1 TaBV 2/09 (https://dejure.org/2009,25507)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersetzung der Zustimmung zur Eingruppierung eines mit Kontrollaufgaben beschäftigten Mitarbeiters im Speditionslager; Abgrenzung von Arbeiter- und Angestelltentätigkeiten; unbegründeter Einwand der Anwendung des Gehaltstarifvertrages für Angestellte des Verkehrsgewerbes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ersetzung der Zustimmung zur Eingruppierung eines mit Kontrollaufgaben beschäftigten Mitarbeiters im Speditionslager; Abgrenzung von Arbeiter- und Angestelltentätigkeiten; unbegründeter Einwand der Anwendung des Gehaltstarifvertrages für Angestellte des Verkehrsgewerbes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 22.04.2004 - 8 ABR 10/03

    Eingruppierung eines Wagenmeisters TWB bei der Bahn

    Auszug aus LAG Bremen, 03.11.2009 - 1 TaBV 2/09
    Nur eine Begründung, die offensichtlich auf keinen der Verweigerungsgründe Bezug nimmt, ist unbeachtlich mit der Folge, dass die Zustimmung des Betriebsrats als erteilt gilt (vgl. BAG, Beschl. v. 20.03.1990 - 1 ABR 20/89 - AP Nr. 79 zu § 99 BetrVG 1972; BAG, Beschl. v. 22.04.2004 - 8 ABR 10/03 - ZTR 2004, 582 m.w.N.).

    Diese Begründung ist im Sinne des § 99 Abs. 3 BetrVG ausreichend, weil es danach möglich erscheint, dass ein Zustimmungsverweigerungsgrund im Sinne des § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG gegeben ist, nämlich gegen eine Bestimmung in einem Tarifvertrag verstoßen wird (vgl. BAG, Beschl. v. 22.04.2004 - 8 ABR 10/03 - ZTR 2004, 582).

    Bei seinem Mitbestimmungsrecht handelt es sich um ein Mitbeurteilungsrecht im Sinne einer Richtigkeitskontrolle (ständige Rechtsprechung des BAG; BAG, Beschl. v. 30.10.2003 - 8 ABR 33/02; BAG, Beschl. v. 22.04.2004 - 8 ABR 10/03 - ZTR 2004, 582).

    Wenn der Betriebsrat der Auffassung ist, dass eine höhere Entgeltgruppe gerechtfertigt ist, ist es jedoch seine Sache, im Rahmen einer auch im Beschlussverfahren geltenden abgestuften Mitwirkungspflicht darzulegen, dass und warum höherwertige Tätigkeiten vorliegen (vgl. BAG, Beschl. v. 22.04.2004 - 8 ABR 10/03 - ZTR 2004, 582).

  • BAG, 24.09.2008 - 4 ABR 83/07

    Eingruppierung eines Lagerarbeiters nach dem Lohntarifvertrag im Einzelhandel in

    Auszug aus LAG Bremen, 03.11.2009 - 1 TaBV 2/09
    Üblicherweise macht aber eine Fachkraft für Lagerlogistik die Kommissionierung (vgl. BAG, Beschl. v. 24.09.2008 - 4 ABR 83/07 - AP Nr. 94 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).

    Deshalb müsste sich nach Auffassung des Beschwerdegerichts die Eingruppierung nach den Merkmalen der Lohngruppe richten, deren qualitativen Voraussetzungen das Gepräge der wahrgenommenen Tätigkeit entspricht (vgl. hierzu BAG, Beschl. v. 24.09.2008 - 4 ABR 83/07 - AP Nr. 94 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).

  • BAG, 12.12.2006 - 1 ABR 13/06

    Mitbestimmung bei Eingruppierung

    Auszug aus LAG Bremen, 03.11.2009 - 1 TaBV 2/09
    Der Antrag des Arbeitgebers richtet auf eine bestimmte Eingruppierung, deshalb kommt es darauf an, ob diese zutreffend ist (vgl. BAG, Beschl. v. 12.12.2006 - 1 ABR 13/06 - AP Nr. 32 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung; BAG, Beschl. v. 23.09.2003 - 1 ABR 35/02 - AP Nr. 28 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung).

    Da der Mitarbeiter J. unter Lohngruppe 3.1 "Betriebshandwerker" eingeordnet werden kann, übersteigt seine Tätigkeit nicht die Merkmale der Tarifgruppen im LTV und er muss nicht außertariflich eingruppiert werden (vgl. BAG, Beschl. v. 12.12.2006 - 1 ABR 13/06 - AP Nr. 32 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung).

  • BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 261/06

    Jahressonderzuwendung - befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Bremen, 03.11.2009 - 1 TaBV 2/09
    Von einer solchen Regelung darf er Arbeitnehmer nur aus sachlichen Gründen ausschließen (vgl. BAG, Urt. v. 25.10.2001 - 6 AZR 560/00 - NZA 2002, 872 ; BAG, Urt. v. 28.03.2007 - 10 AZR 261/06).
  • BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 560/00

    Beihilfe - Anspruchsausschluß ab Stichtag

    Auszug aus LAG Bremen, 03.11.2009 - 1 TaBV 2/09
    Von einer solchen Regelung darf er Arbeitnehmer nur aus sachlichen Gründen ausschließen (vgl. BAG, Urt. v. 25.10.2001 - 6 AZR 560/00 - NZA 2002, 872 ; BAG, Urt. v. 28.03.2007 - 10 AZR 261/06).
  • BAG, 23.09.2003 - 1 ABR 35/02

    Eingruppierung in Vergütungsordnung

    Auszug aus LAG Bremen, 03.11.2009 - 1 TaBV 2/09
    Der Antrag des Arbeitgebers richtet auf eine bestimmte Eingruppierung, deshalb kommt es darauf an, ob diese zutreffend ist (vgl. BAG, Beschl. v. 12.12.2006 - 1 ABR 13/06 - AP Nr. 32 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung; BAG, Beschl. v. 23.09.2003 - 1 ABR 35/02 - AP Nr. 28 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung).
  • BAG, 17.04.2003 - 8 ABR 24/02

    Eingruppierung eines Disponenten/Lokleitung bei der Bahn

    Auszug aus LAG Bremen, 03.11.2009 - 1 TaBV 2/09
    Das verlangt die Subsumtion eines bestimmten Sachverhalts unter eine vorgegebene Ordnung (vgl. BAG, Beschl. v. 17.04.2003 - 8 ABR 24/02).
  • BAG, 21.08.2003 - 8 AZR 430/02

    Videotechniker als Arbeiter oder Angestellter iSd. Vergütungsrahmenabkommens für

    Auszug aus LAG Bremen, 03.11.2009 - 1 TaBV 2/09
    Enthält ein Tarifvertrag keine eigene Definition, wer als Arbeiter oder Angestellter im Sinne des Tarifvertrages eingeordnet werden soll, so ist zu ermitteln, ob der Begriff des Arbeiters oder Angestellten im allgemeinrechtlichen Sinne im Tarifvertrag verwendet wird (vgl. BAG Urt. v. 21.08.2003 - 8 AZR 430/02 - AP Nr. 185 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).
  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 696/05

    Auslegung von tariflichen Eingruppierungsregelungen

    Auszug aus LAG Bremen, 03.11.2009 - 1 TaBV 2/09
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG Urt. v. 22.10.2002 - 3 AZR 664/01 - AP Nr. 185 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urt. v. 18.04.2007 - 4 AZR 696/05 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Telekom).
  • BAG, 22.10.2002 - 3 AZR 664/01

    Tarifauslegung

    Auszug aus LAG Bremen, 03.11.2009 - 1 TaBV 2/09
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG Urt. v. 22.10.2002 - 3 AZR 664/01 - AP Nr. 185 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urt. v. 18.04.2007 - 4 AZR 696/05 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Telekom).
  • BAG, 20.03.1990 - 1 ABR 20/89

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

  • BAG, 23.02.1966 - 4 AZR 447/64

    Vermittlungsdienst eines Arbeitsamtes - Gründliche Fachkenntnisse -

  • BAG, 30.10.2003 - 8 ABR 33/02

    Eingruppierung Privatwirtschaft - Eingruppierung eines Wagenmeisters im Bereich

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