Rechtsprechung
LAG Hamburg, 12.10.2009 - 7 Sa 104/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abfindungsangebot der Arbeitgeberin bei betriebsbedingter Kündigung; Auslegung des Kündigungsschreibens bei nur sinngemäßer Wiedergabe des Gesetzeswortlauts; unbestimmte Abweichung der Arbeitgeberin von gesetzlich bestimmter Abfindungshöhe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abfindungsangebot der Arbeitgeberin bei betriebsbedingter Kündigung; Auslegung des Kündigungsschreibens bei nur sinngemäßer Wiedergabe des Gesetzeswortlauts; unbestimmte Abweichung der Arbeitgeberin von gesetzlich bestimmter Abfindungshöhe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 23.09.2008 - 25 Ca 137/08
- LAG Hamburg, 12.10.2009 - 7 Sa 104/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- ArbG Hamburg, 23.09.2008 - 25 Ca 137/08
Missverständliches Abfindungsangebot - Pech für den Arbeitgeber
Auszug aus LAG Hamburg, 12.10.2009 - 7 Sa 104/08
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 23. September 2008 - 25 Ca 137/08 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.Mit Urteil vom 23. September 2008 - 25 Ca 137/08 - hat das Arbeitsgericht Hamburg der Klage stattgegeben.
das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 23. September 2008 - 25 Ca 137/08 - zu ändern und die Klage abzuweisen.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 23. September 2008 ( 25 Ca 137/08) ist gemäß § 64 Abs. 1 und 2 ArbGG statthaft.
- BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 340/06
Abfindung nach § 1a KSchG
Auszug aus LAG Hamburg, 12.10.2009 - 7 Sa 104/08
Der Arbeitgeber ist nicht gehindert, Hinweise nach § 1 a Abs. 1 Satz 2 KSchG zu unterlassen und dem Arbeitnehmer statt dessen einen - beliebigen - Betrag als Abfindung in Aussicht zu stellen, falls er eine Klage gegen die ausgesprochene Kündigung nicht erhebt (BAG, Urteil vom 19.06.2007 - 1 AZR 340/06 - EzA § 1 a KSchG Nr. 2;… Erfurter Kommentar/Ascheid/Oetker, 7. Aufl. § 1 a KSchG Rn. 2).Wie das BAG (Urteil vom 19.06.2007 - 1 AZR 340/06 - aaO.) - zutreffend ausführt, entsteht der Anspruch auf Zahlung der Regelabfindung nach § 1 a Abs. 2 KSchG auch dann im gesetzlichen Umfang, wenn der Arbeitgeber mit den Hinweisen nach § 1 a Abs. 1 Satz 2 KSchG zwar die Angabe eines zu niedrigen Betrags verbindet, aber zugleich zu verstehen gibt, er wolle eine Abfindung in der gesetzlich vorgesehenen Höhe zahlen.
- BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 807/06
Abfindung nach § 1a KSchG
Auszug aus LAG Hamburg, 12.10.2009 - 7 Sa 104/08
Anderenfalls könnte sich erst bei Zahlung der Abfindung nach Ablauf der Kündigungsfrist herausstellen, dass der Arbeitgeber ein von § 1 a Abs. 2 KSchG abweichendes Angebot unterbreiten wollte (BAG vom 13.12.2007 - 2 AZR 807/06 - EzA KSchG § 1a Nr. 4 und - 2 AZR 663/06. - EzA KSchG § 1 a Nr. 3 m.w.N.).Ist das Schreiben jedoch missverständlich, so ist es gerade nicht hinreichend eindeutig (vgl. BAG vom 13.12.2007, 2 AZR 807/06, aaO.).
- BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 209/07
Abfindung nach § 1a KSchG
Auszug aus LAG Hamburg, 12.10.2009 - 7 Sa 104/08
Etwas anderes folgt auch nicht aus der Entscheidung des BAG vom 10. Juli 2008 (- 2 AZR 209/07 - EzA KSchG § 1 a Nr. 6). - BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 82/06
Zurückweisung einer Kündigung wegen Nichtvorlage einer Vollmacht
Auszug aus LAG Hamburg, 12.10.2009 - 7 Sa 104/08
Bei der Auslegung ist nicht nur auf den Wortlaut abzustellen, sondern es sind alle Begleitumstände zu würdigen, die für die Frage welchen Willen der Erklärende bei Abgabe seiner Erklärung gehabt hat, von Bedeutung sein können und dem Erklärungsempfänger bekannt waren (BAG, Urteil vom 20. September 2006 - NZA 2007, 377 ). - BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 663/06
Änderungskündigung - Abfindung nach § 1a KSchG
Auszug aus LAG Hamburg, 12.10.2009 - 7 Sa 104/08
Anderenfalls könnte sich erst bei Zahlung der Abfindung nach Ablauf der Kündigungsfrist herausstellen, dass der Arbeitgeber ein von § 1 a Abs. 2 KSchG abweichendes Angebot unterbreiten wollte (BAG vom 13.12.2007 - 2 AZR 807/06 - EzA KSchG § 1a Nr. 4 und - 2 AZR 663/06. - EzA KSchG § 1 a Nr. 3 m.w.N.).